Beiträge von BHShuber

    Hallo.

    Die Mängel waren schon bei Einzug vorhanden (gesprungene Fliesen, Klebereste an Fenstern, schlecht tapeziert, ...) Deswegen wurden diese nicht gemeldet. Mittlerweile hat der Verwalter gewechselt und wir rechnen damit, dass der neue Verwalter uns die Mängel beheben lassen will, obwohl sie nicht von uns verursacht wurden. Deswegen meine Frage: können wir mit den Bildern, trotz mangelhaftem Protokoll, beweisen, dass die Schäden nicht von uns verursacht wurden?

    Im Protokoll wurden eben keine Mängel benannt, aber auch die Felder "es wurden keine Mängel festgestellt" und "Raum xy hatte keine Mängel" sind frei geblieben.

    Grüße

    Hallo,

    das ist schlecht aber auch nicht ganz schlecht, denn der Vermieter muss dem Beweis antreten dass ihr die Schäden verursacht habt, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen würde.

    Er könnte auch hergehen und die Schadenhöhe einfach von der Kaution abziehen, dann hast du den Ball und musst auf Herausgabe klagen, wenn der Vermieter dann die Schäden anführen würde, muss er auch beweisen dass diese dem Mieter zu zuschreiben sind.

    Das Protokoll bei Einzug könnte sich da für dich als nachteilig erweisen, könnte.

    Gruß

    BHShuber

    Ich habe mir die Norm mal angeschaut und habe ein paar Fragen.

    Die Norm regelt ja wer die Wohnung nutzen darf und ob der Nutzungsberechtigte Ehegatte der vorher nicht Mieter war das Mietverhältnis übernehmen darf oder? Ich verstehe jetzt nicht wie man dadurch eine Kündigung zurücknehmen kann. Ja, ein Ehegatte kann das Mietverhältnis übernehmen, aber hier hat der Ehegatte ja selbst das Mietverhältnis gekündigt?

    Verstehst du mein Problem? Die Norm regelt ja eher, was passiert, wenn ein Ehegatte die Wohnung behalten möchte, aber verbietet ja nicht die Kündigung der Wohnung durch den Nutzungsberechtigten, wenn er die Wohnung nicht will, muss er sie ja nicht behalten und genau danach schaut es aus, wenn die Frau kündigt.

    Hallo,

    verstehe ich, doch kann ein Mieter seine Willenserklärung durchaus zurücknehmen und die Dame möchte ja auch in der Wohnung bleiben, jetzt muss Sie tätig werden, den Rest erledigt das Familiengericht.

    Der Vermieter wäre nur verpflichtet, das Mietverhältnis weiterzuführen, wenn dem keine gewichtigen Gründe entgegen stehen, wie z. B. massive Zahlungsunfähigkeit die eigentlich nicht gegeben sind, da hier verschiedene Institutionen einspringen würden, die vorerst die Miete entweder als Darlehen zahlen oder auslegen.

    Diese Ansprüche die vorhanden sind muss man aber beantragen, dabei hilft der Rechtsbeistand.

    Ich weis auch worauf zu hinauswillst, doch das ist komplett unerheblich zu klären, das Familiengericht hat hier den längeren Hebel, man mag es nicht glauben, die sind brutal drauf und mit denen ist nicht zu spaßen.

    Ferner habe ich mit genau solcher Konstellation selbst Erfahrung machen müssen als Vermieter, deshalb weis ich den § 1568 a und wie das Familiengericht hier agiert, was auch in vielen Fällen der Ehegattentrennungen sicher seine Berechtigung hat.

    Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat hier höchste Priorität.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    zunächst wäre zu klären, denn der Vermieter schreibt ja von Ruhestörungen die ihn massiv belasten, ob du mit deinem Vermieter zwar in verschiedenen Wohneinheiten in einem Gebäude wohnst oder irgendwo zur Untermiete, denn dann hätte der Vermieter ohnehin unter bestimmten Umständen ein erleichtertes Kündigungsrecht und müsste hier nicht einmal einen Grund angeben.

    Über die Fristen des anstehenden Auszugs hat dir darkshadow ja schon gesagt wann du gehen müsstest, es sei denn, du weist die Kündigung zurück oder ziehst einfach nicht aus.

    Im letzteren Fall wird wenn es dem Vermieter ernst ist er eine Räumungsklage einleiten, spätestens bei dieser zeigt sich dann ob diese Kündigung gerechtfertigt, rechtswirksam ausgesprochen wurde und der Räumung der Wohnung stattgegeben wird, doch bis dahin ist noch ein langer Weg.

    Also, wie möchtest du vorgehen, suchst du das Gespräch mit dem Vermieter und änderst wenn er sich darauf einlässt die Kündigung zurück zu nehmen, das monierte Verhalten oder ziehst aus oder lässt es auf das Äußerste ankommen, es liegt ganz alleine bei dir??????

    Gruß

    BHShuber

    Also diese Vereinbarung wurde mit dem Mietvertrag erstellt und diesem beigelegt. Laut meiner Recherche fällt aber zum Beispiel der Punkt: - wärmedämmung der Räumlichkeiten oder Entfernung des Teppichbodens nicht unter Schönheitsreperaturen

    Hallo,

    zum Verständnis, natürlich fällt das nicht unter Schönheitsreparaturen, doch hast du dich mittels dieser Vereinbarung ausserhalb des Mietvertrages zu den Tätigkeiten verpflichtet, ebenso wie der Vermieter zu Zahlung.

    Jetzt wartest du dass du Geld bekommst und der Vermieter dass die Tätigkeiten ausgeführt werden, jede Wette, so kam es zu dieser Situation, hab ich Recht?

    Ernsthaft wenn man Streit und Ärger vermeiden möchte, erledigt man die Tätigkeiten zu denen man sich verpflichtet hat, auch wenn das heissen mag dass man finanziell in Vorleistung gehen muss, ebenso hat der Vermieter seine Verpflichtung zur Tragung der vereinbarten Kosten.

    Machst du das nicht, lässt der Vermieter das machen, zieht seine Kosten ab, wobei die Arbeitszeitkosten an dir hängen bleiben werden aufgrund der unterlassenen Verpflichtung und wird sich dann an der Mietkaution gütlich tun! Darüber hinausgehende Beträge, bzw. Kosten in Rechnung stellen.

    Vereinbarungen, die man getroffen hat sind einzuhalten, das ist eine Sache des Anstandes von beiden Vertragsparteien!

    Gruß

    BHShuber

    ch warte gespannt auf eure Antworten.

    Hallo,

    vergiss bitte mal alles was du bisher gelesen hast das ist nur sekundär relevant, wenn du gegenüber deinem Exmann einen weitergehenden Groll hegst.

    Da der Ehemann ausgezogen ist und den Ehegatten in der Wohnung zurückgelassen hat oder und das wäre nun der wichtigste Punkt, die Ehegatten sich einig waren, dass die Ehefrau in der Wohnung verbleibt, gilt folgendes:

    § 1568 a BGB

    Das alles hat jetzt keinerlei mietrechtliche Relevanz, das ist Familienrechtlich geregelt, so kann auch durch das Familiengericht eine Zuweisung der Ehegattewohnung erfolgen, der Vermieter muss das Mietverhältnis mit dem verbleibenden Ehepartner weiterführen, wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

    Die Kündigung kannst du selbst wieder zurücknehmen und solltest dir mal ganz schnell einen Scheidungsanwalt zur Seite holen. In jedem Fall musst du jetzt hier tätig werden und nicht den Köpf in den Sand stecken davon wird es nur noch schlimmer!

    Gruß

    BHShuber

    Aber man kann auch nicht ohne echten Grund gekündigt werden, oder?

    Hallo,

    das siehst du doch dass man kann, ob diese dann wirksam ist, steht nicht zur Debatte.

    Du kannst jetzt hergehen und die Kündigung zurückweisen oder warten bis die Dame eine Klage einreicht und damit auf die Schnauze fällt.

    Die Möglichkeiten für einen Vermieter einen Mieter rechtswirksam einen Mietvertrag zu kündigen sind begrenzt, lies hier bitte:

    https://www.rechtsanwalt.immobilien/mietrecht/vermieter/kuendigung/

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wurden denn diese Mängel dem Vermieter gemeldet?

    Im Protokoll wurden keinerlei Angaben über Mängel gemacht, aber auch keine Aussage getroffen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bzw. i.O. ist. (Mir ist klar, dass das ganz schön doof von mir war)

    Wieso?

    Wenn keine Mängel im Prokokoll aufgeführt waren und sind geht man davon aus, dass die Wohnung bei Übernahme in vertragsgemäßen Zustand war!

    Sollten während der Mietzeit Mängel aufgetreten sein, was ja nicht auszuschließen ist, dann meldet man das dem Vermieter mit der Bitte um Beseitigung.

    Das Protokoll zeigt lediglich den Ist-Zustand bei Übernahme der Wohnung und den Ist-Zustand bei Rückgabe der Mietsache, es kommt auf die Mängel oder Schäden an wer diese zu beweisen hat, das kann man ohne davon Kenntnis zu haben schwerlich beurteilen, so wird es auch dem Vermieter gehen, wenn diese Mängel nicht gemeldet wurden.

    Also, um was genau geht es denn jetzt?

    Gruß

    BHShuber

    Ok, das würde Sinn ergeben bzgl. der 0er-Werte. Allerdings denke ich dennoch, dass der Verbrauchswert in der Küche falsch angezeigt, ausgewertet o.ä. wurde, da er ja VIEL höher ist als der Rest.

    Hallo,

    das ist alles auch völlig unerheblich, der Mieter sollte jetzt hier diese Abrechnung reklamieren, denn hier ist gänzlich etwas extrem schief gelaufen wenn man sich die Werte so mal ansieht in Bezug auf die Vorjahresablesung, ich vermute dass die aktuellen Ablesewerte gar nicht zu deiner Wohnung gehören.

    Gruß

    BHShuber

    Weiterhin kommt hinzu, dass der Mieter regelmäßig ja auch nicht der Vertragspartner des Ableseunternehmens sein sollte, sondern eher die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung.

    Deshalb könnten da gewisse Nebenpflichten im Hinblick auf die Interessen des Mieters im Vertragsverhältnis Ableseunternehmen - Hausverwaltung (bzw. Eigentümergemeinschaft) schlicht nicht existent oder nachrangig sein.

    Hallo,

    dann nehme man einen Zettel zur Hand oder das an die Hand angewachsene Smartphone und mach ein Bild von Zähler kurz vor der Demontage, lässt den Monteur gegenzeichnen dass dieser mit dem notierten Zählerstand gewechselt wurde.

    Jeder Monteur hat einen Ablesebericht dabei, den kann man sich schnell kopieren oder mittels Smartphone fotografieren.

    Als Mieter hast du eine Zählerwechsel zu dulden, schau mal in deinen Mietvertrag.

    Gruß

    BHShuber

    Du meinst sicher, dass dein Vermieter ab sofort von dir € 50,00 mtl .mehr an HK-Vorauszahlung haben möchte. Unter den genannten Umständen müsst ihr den Mangel dem VM melden, schriftlich und nachweisbar.

    Hallo,

    woher willst du das wissen, bist du Hellseher hast du den Mietvertrag vorliegen?

    Zitat

    Erhöhung der Heizkissen

    Hallo,

    Ja die Heizkissen wo auch immer sie sich befinden kann man erhöhen.

    unser Vermieter will jetzt absofort jeden Monat 50 € mehr für das Heizöl zahlen aber schon 100,00€ .wir wissen nicht ob das korrekt ist zumal die Heizung dauernd ausgeht und das seit Monaten .im Moment haben wir 12 Grad in der Wohnung und kein heißes Wasser. Was könnten wir machen.

    Zunächst, erlernen wie man ausserhalb von What´s app und co. ein vertständlich formulierte Frage verfasst!

    Was der Vermieter hier will ist vollkommen unerheblich zumindest für uns wenn wir nicht wissen ob es sich um eine Vorauszahlung und ja sowas soll es noch geben eine Pauschale handelt was keiner hoffen will.

    So nun erkläre doch bitte mal, wie und in welcher Form der Vermieter diese Forderung an euch herangetragen hat?

    Erkläre uns ferner, ob ihr die schlecht wärmende Heizung bereits beim Vermieter bemängelt habt?

    Um welche Art der Mietsache handelt es sich, gut zu wissen wäre ob mietvertraglich eine Vorauszahlung für Heizkosten vereinbart ist?

    Gruß

    BHShuber

    Antwort von meinem VM:

    Ich kann natürlich auch Brunata zur Überprüfung der Geräte und Abrechnung ansprechen. Die Kosten die ggf entstehen, übernehmen dann Sie!?

    Müsste ich die Kosten übernehmen?

    Hallo,

    nein, das ist und liegt im Aufgabenbereich des Vermieters, dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ordentliche Ausstattung der Heizkörper mit geeigneten Wärmemesszählern gegeben ist.

    Gruß

    BHSHuber

    Darf der Vermieter den Mieter von heut auf morgen rauswerfen ?

    Z.B. wenn dieser Nachbarn angegangen ist, so schlimm das die Polizei kam ?

    In meiner letzten Wohnung bzw Haus, wo ich wohnte ist sowas vorgefallen und der Mieter wurde offensichtlich nicht raus geworfen.

    Alle in dem Haus haben Angst vor dem.

    Ich kenne eine Mieterin dort im Haus, obwohl ich dort bereits ausgezogen bin und der riet ich bereits eine Anwältin für Strafrecht zu konsultieren.

    Hallo,

    wenn ich als Rechtsanwalt zu solchen billigen Mitteln greifen muss um mich in Foren darstellen zu können, ganz ehrlich, dann würde ich darüber nachdenken den Job zu wechseln!

    Billigster Werbeversuch

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    oder aber man kündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fordert zeitgleich eine Kündigungsbestätigung von Seiten des Vermieters mit Angabe des Übergabetermins, wenn man Glück hat kommt der Vermieter der Forderung nach oder er ist ebenso überfordert mit der Kündigungsfrist wie der Mieter.

    Gruß

    BHShuber

    Darf es sein, dass der Hauptwasserhahn, der sich in einer Wohnung befindet, gleichzeitig für die Wasserversorung einer anderen Wohnung zuständig ist?

    Wenn mein Nachbar in Urlaub fährt und mir den Hahn zudreht, was kann ich dann machen? Solange nicht duschen?

    Hallo,

    das ist in älteren Bauten oftmals der Fall, hierzu sollte es aber eine Regelung geben, dass die Absperrhähne nicht zugedreht werden dürfen, wie steht der Vermieter zu dem Sachverhalt?

    Obwohl, wenn ihm nicht gerade das ganze Gebäude gehört er wenig Möglichkeiten hat, daran etwas zu ändern.

    Bleibt noch die Frage offen, war es bei der Anmietung bekannt und warum wurde das vom Mieter nicht moniert, lies bitte hierzu:

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI625585.html

    Gruß

    BHShuber

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