Beiträge von Thommy88
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Zitat
wie bitte lautet wortwörtlich die mietvertragliche Vereinbarung bzgl. dieses Kellerraumes?
Ja, das habe ich mehrfach gemacht. Bzgl. des Kelleraums steht dort, dass der Raum vom Vermieter verwendet werden kann, aber der anliegende Heizungsraum jederzeit zugänglich sein muss.
Das ist auch trotz Einsatz eines Notschlüsselkastens möglich. -
Berny, was würdest du denn in meiner Situation machen? Würdest du akzeptieren, dass ein Unbekannter (gehbehinderter) in deinem Keller rumschnüffelt und frei Schnauze mit Erlaubnis des Vermieters rumrennt, während dort Fahrräder stehen, die den Gegenwert meines Nettoeinkommens von 4 Monaten haben?
Es ist ja nicht so als ob wir uns mögen würden...
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Ahhh kurzer Hinweis noch: Ich habe natürlich keinen Notschlüsselschalter sondern einen Notschlüsselkasten (direkt neben der Tür) angebracht siehe
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Damit keine Verletzungsgefahr beim Zerstören der Scheibe besteht, habe ich von innen Frischhaltefolie eingeklebt
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Hallo,
erst einmal herzlichen Dank für eure Antworten. Ich versuch mal eure Fragen zu beantworten. Zunächst muss ich aber vielleicht erwähnen, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Konkret heißt das, dass ich mit dem Nachbarn nicht mehr spreche und meine Freundin letzte Woche derart angegangen wurde, dass sie auch nicht mehr mit den Nachbarn spricht.
Zurückblickend waren beide Parteien nicht intelligent, aber wir wurden mit einer derartigen Respektlosigkeit behandelt, dass das Thema für mich durch ist.ZitatWas hindert dich daran, die Räder so zu stellen, dass der Nachbar bequem in den Heizungskeller gelangt. Wenn man schon mit solch einem depperten Mitmieter im Haus lebt, sollte man ihm keine Angriffspunkte liefern.
Eigentlich nichts. Jedoch ist der Keller sehr klein. Ich habe dort eine Montagebank auf der ich öfters mal Fahrräder aufgebaut habe. Ich müsste jedes mal nach dem Schrauben die Fahrräder (in Summe 5 - 1 x Vollcarbon Zeitfahrrad, 1 x Vollcarbon Rennrad, 1 x Alufahrrad, 1 x Alu Triathlonrad, 1 x Full Suspension Mountainbike). Um an der Montagebank arbeiten zu müssen, muss ich mir halt Platz machen. Nachher müsste ich wieder alles verstellen. Außerdem liegen im Keller weitere Dinge (Schuhe / Handtaschen / Trekkingzeugs / Angelequipment etc.) die ich auch nicht gerne ganz ungeschützt dort liegen haben will.Gegenfrage: Hättest du Lust das dein Nachbar in meiner Sitaution in deinem Keller rumrennt und freien Zutritt hat? Wie gesagt ich hatte innerhalb von 100KM 3 Platten bei dem Alufahrrad was bei uns vor der Tür stand. Seid dem muss ich es immer in den Keller tragen, da ich mehr Platten befürchte...
ZitatJa, wie soll der Depp (Mitmieter) sonst in den Heizungsraum kommen?
Vielleicht hab ich mich da bei meinem ersten Post nicht klar ausgedrückt. Es geht mir ausdrücklich NICHT darum den Zugang grundsätzlich zu verbieten. Ich möchte nur wissen, wer und wann da durch meinen Keller läuft. Im Notfall kann er natürlich gerne den Schlüssel benutzen um an die Heizung zu kommen. Ich möchte in dem Fall aber informiert werden, dass der Nachbar den Keller betreten hat. Das habe ich auch immer ausdrücklich auch mit meinem Vermieter kommuniziert.Zitatwie bitte lautet wortwörtlich die mietvertragliche Vereinbarung bzgl. dieses Kellerraumes?
Kann ich Dir am Montag mitteilen, der Mietvertrag liegt bei mir auf der Arbeit. Es lautet aber wie im ersten Post in etwa "Der Zugang zum dahinterliegenden Heizungskeller muss jederzeit gewährleistet sein."Gruß,
Thommy -
Hallo,
kurz zur Vorgeschichte. Ich bin in ein 2 Parteien-Haus eingezogen. Die Mier unter unter mir gehören zur sehr schwierigen Sorte (Wohnen da schon seid 40 Jahren). Ich habe versucht so wenige Kontaktpunkte mit Ihnen zu pflegen.
Ich habe einen Kellerraum mit angemietet, der quasi der Durchgangsraum zur Heizung ist. Aus diesem Grund steht in meinem Vertrag die Klausel "der anliegende Kellerraum muss jederzeit zugänglich sein".
Bislang habe ich meinen Keller aus diesem Grund nie abgeschlossen. In dem Keller befinden sich 2 sehr teure Carbonfahrräder im Gesamtwert von etwa 5000,-€.
Eines dieser Fahrräder lag nachdem mich der Mitmieter darauf angesprochen hatte, dass ich meine Fahrräder ein wenig besser aufstellen sollte umgekippt auf dem Boden.
Ein ´Schaden ist Gott sei Dank nicht entstanden. Daraufhin habe ich mich mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt und ihm gesagt, dass ich einen Notschlüsselkasten anbringen werde. In diesem Kasten hängt der SChlüssel und ist quasi durch Frischhaltefolie geschützt. Im Notfall ist der Zugriff also möglich. Neben dem SChlüssel habe ich angekündigt eine Videokamera zu installieren. Der Vermieter gab mir das OK und stimmte überein, dass der Mitmieter unbefugt nix in meinem Keller zu suchen hat.Eines Tages habe ich für einen kurzen Moment den SChlüssel stecken lassen, da war er weg. Ich bin erboßt zur Tür gegangen und habe (leider viel zu emotional in dem Moment) geschimtpft. Die Mitmieter haben daraufhin die Polizei gerufen, die mir quasi recht gegeben hat. Die nächsten 20 Tage hatte ich an meinem Fahrrad 3 Platten auf 100KM und immer waren 2 kleine Löcher im Schlauch (vermutlich Tacker).
Am Nächsten Tag hat mich mein Vermieter angerufen und mit (mündlich) untersagt meinen Keller abzuschließen und mit Kamera zu überwachen. Eine Kameraüberwachung gab es zu dem Zeitpunk noch nicht
Ich habe daraufhin den Schlüssel wieder stecken lassen. Am 01.09. ist der Nachbar wieder in meinen Keller eingedrungen und hat meine Fahrräder verstellt (habe auf dem Boden den Standort eingezeichnet). Daraufhin habe ich den Schlüssel wieder in den Kasten gelegt und mit Frischhaltefolie geschützt.
Nun bin ich heute nach Hause gekommen und die Folie wurde zerrissen und der Schlüssel steckte in meinem Keller. Die Tür war aufgeschlossen. Ich habe soeben den Schlüssel wieder in den Kasten gepackt und diesmal die (Zuckerglas)Scheibe angebracht. Die ist nicht zu leicht zu zerstören wie Folie. Ich habe allerdings meine Bedenken, dass mein Vermieter mir kündigen könnte, falls ich das nicht unterlasse...
Meine eigentlichen Fragen lauten wie folgt:
- Darf mein Vermieter mir Verbieten meinen Keller per Video zu überwachen?
- Der Durchgang zum Heizungskeller ist jederzeit gewährleistet. Der Schlüssel steht immer für Notfälle zur Verfügung. Kann mir der Vermieter verbieten den Schlüssel wie beschrieben zu schützen?
- Darf der Vermieter dem Nachbarn erlauben meinen Keller zu betreten?Ich werde falls es zur Beschädigung der Scheibe kommen sollte die Polizei zwecks Sachbeschädigung informieren.
Es geht mir nicht darum den Zugang zu meinem Keller zu verbieten. Im Notfall ist es ja Problemlos möglich den Keller zu betreten. Es hat natürlich auch Versicherungsgründe, außerdem befindet sich im Keller mein Ersatzschlüssel für die Wohnung und für meinem Wagen. Ich möchte einfach nicht, dass mein Nachbar ohne mein Wissen da ständig ein- und ausgeht. Das Ehepaar ist in Rente und hat eine Menge Zeit...
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen...
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