Beiträge von max_return_code

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ungeachtet der Handwerkeraussage würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, um weitere Schäden und Mietminderungen zu vermeiden.

    Ich habe die Mängelanzeige unter Verweis auf § 535 BGB bereits vor 5 Wochen per E-Mail dem VM gesendet. Ja ich war naiv und habe gedacht dass es per Mail reicht. Wir leben ja in einem ... Land.
    Es waren mehrere Mängel. Einige wurde sogar behoben. Und selbst da bin noch dem VM entgegen gekommen und beteilige mich an einigen Dingen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn tatsächlich z.B. der ganze Estrich neu gemacht werden muss, es eine unangenehme Arbeit und Kosten sind. Aber wenn kaputt dann kaputt.
    Laut VM ist die Sache für sie erledigt. Sie haben mir jetzt in Aussicht gestellt, sich den Boden nach 6 Monaten nochmals anzuschauen.
    Nur reicht mir das natürlich nicht.
    Da es sich um das Kinderzimmer handelt, wird noch ein neuer Boden verlegt. Und den mache ich nach 6 Monaten mit Sicherheit nicht raus. Und was soll sich nach dieser Zeit ändern?
    Von alleine wird er nicht aufhören zu wackeln.

    Ich schaue das ich morgen über den Mieterschutzbund etwas erreiche.

    Und ja Sie haben Recht, der Frust bleibt und das nicht zu knapp.
    Das allerschlimmste ist aber wie man behandelt wird. Seis vom Makler oder Hausverwalter. Traurig!

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier. Auch ich bin jetzt in den Genuss gekommen mich mit Dingen auseinander zu setzen die ich nicht für möglich gehalten habe.

    Seit Anfang September habe ich eine neue Wohnung angemietet. Beim renovieren ist mir aufgefallen, dass der Estrich im Kinderzimmer an der Türe nachgibt. Das Zimmer ist leer und beim verlassen hört man auch ein leichts Geräusch, wie die Estriche Platte sich wieder senkt. Wenn man Richtung Heizung läuft, knarzt diese auch manchmal. Ein Ecke war kaputt. Dort hat man gesehen das unter dem Estrich Styropor und die gelbe Dämmmate ist. Das Haus ist Baujahr 1970.
    Habe gleich eine Mängelnzeige beim Vermieter gemacht. Dies ist nun 5 Wochen her. Gestern war endlich ein Handwerker da (bestellt von der Hausverwaltung). Zu mir hat er gesagt, normalerweise gehört der Boden runtergemacht und kontrolliert ob der Estrich gebrochen ist und dann wenigstens der Eingangsbereich neu gemacht. Zu Verwaltung hat er gesagt man müssste nichts machen.
    Natürlich kam dann heute die Absage vom Verwalter. Das sei so in Ordnung, man müsse nichts machen.
    Das war ja klar, Freitag Nachmittag niemand mehr zu erreichen. Mietrechtsschutz ist noch nicht wirksam.
    Hatte jetzt extra mit weiteren Renovierungsarbeiten gewartet, da ich davon ausgegangen bin, es wird noch was am Boden gemacht.
    Mein Frage nun an Euch. Weiß jemand ob ich als Mieter Anspruch habe dass der Estrich gerichtet wird?
    Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
    Kann da was passieren wenn der Boden leicht wackelt?
    Bin für jede Antwort dankbar. Ist ziemliech frustig wochenlang mit der Verwaltung zu kämpfen.
    Vermutlich wisst ihr genau was ich meine.

    Viele Grüße

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