Vielen Dank für die Antworten.
Ungeachtet der Handwerkeraussage würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, um weitere Schäden und Mietminderungen zu vermeiden.
Ich habe die Mängelanzeige unter Verweis auf § 535 BGB bereits vor 5 Wochen per E-Mail dem VM gesendet. Ja ich war naiv und habe gedacht dass es per Mail reicht. Wir leben ja in einem ... Land.
Es waren mehrere Mängel. Einige wurde sogar behoben. Und selbst da bin noch dem VM entgegen gekommen und beteilige mich an einigen Dingen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn tatsächlich z.B. der ganze Estrich neu gemacht werden muss, es eine unangenehme Arbeit und Kosten sind. Aber wenn kaputt dann kaputt.
Laut VM ist die Sache für sie erledigt. Sie haben mir jetzt in Aussicht gestellt, sich den Boden nach 6 Monaten nochmals anzuschauen.
Nur reicht mir das natürlich nicht.
Da es sich um das Kinderzimmer handelt, wird noch ein neuer Boden verlegt. Und den mache ich nach 6 Monaten mit Sicherheit nicht raus. Und was soll sich nach dieser Zeit ändern?
Von alleine wird er nicht aufhören zu wackeln.
Ich schaue das ich morgen über den Mieterschutzbund etwas erreiche.
Und ja Sie haben Recht, der Frust bleibt und das nicht zu knapp.
Das allerschlimmste ist aber wie man behandelt wird. Seis vom Makler oder Hausverwalter. Traurig!