Beiträge von Mieterin*

    Hallo,

    kann mir mein Vermieter im Mietvertrag vorschreiben, dass ich grundsätzlich bei schlechter Witterung alle Fenster zu schließen habe? Er hat Bedenken, dass es durch das gekippte Fenster reinregnen könnte und der Parkett beschädigt wird.

    Folgender Fall: Kürzlich hat es leicht geregnet und das Fenster im Schlafzimmer und in der Küche waren gekippt. Ich erhielt sofort einen Anruf, dass ich die Fenster zu schließen habe (selbst das Fenster in der Küche, obwohl es hier nur einen Fließenboden gibt).

    Daher meine Frage: ist der Zusatz im Mietvertrag überhaupt rechtswirksam, dass ich alle Fenster bei schlechter Witterung zu schließen habe?

    Vielen Dank für die Antworten!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!