Genau, das ist mir auch klar. Aber im Grunde ist der Arbeitsaufwand ja trotzdem erheblich, zumal die Tapete ja keinen Mangel innerhalb der Wohnung darstellt.
Beiträge von s_meng04
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Und dies gilt auch, trotz des Urteils des BGHs?
"Der Bundesgerichtshof hat nun (Urteil vom 05.04.2006, Az. : VIII ZR 109/05) entschieden, dass eine entsprechende Klausel, jedenfalls im Rahmen eines Formularmietvertrages, eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt und unwirksam ist, da sie dem Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf zusätzlich zu ebenfalls vereinbarten turnusmäßigen Schönheitsreparaturen einen erheblichen Arbeitsaufwand auferlege. Der Mieter würde dadurch aber entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB)." -
Gleich vorab, ich weiß, dass es in einem Mietvertrag unrechtens ist, dass der Vermieter verlangen kann, die angebrachten Tapeten zu entfernen.
Nun zu dem Fall:
Person X ist vor 1,5 Jahren in seine derzeitige Wohnung gezogen. Seine Vormieter hatten dort entweder selbst Raufasertapeten angebracht, oder diese vom Vormieter übernommen. Bei der Wohnungsübergabe selbst war Person X nicht anwesend, eine Freundin von diesem hat diese übernommen. Nun wurde dort festgelegt, dass die Raufasertapete zu entfernen ist. Zu diesem Zeitpunkt dachte Person X allerdings, dass es sich nur um die Tapete in einem Raum handelt, die noch bunt war und sich der Satz eben auf diese bunte Tapete bezog. Nun war letzte Woche die Vorbesichtigung der Wohnung durch den Vermieter, in dem er sagte, dass die weiße Raufasertapete in der ganzen Wohnung entfernt werden müsse (sie ist übrigens noch in einem einwandfreien Zustand). Dieses hat Person X dummerweise auch in dem Vorbesichtigungsprotokoll unterschrieben, weil ihm zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war, dass er tatsächlich die Tapete in der gesamten Wohnung meinte. Wie stehen nun seine Chancen? Muss er nun tatsächlich alle Raufasertapeten entfernen, obwohl sie noch in einem tadellosen Zustand sind? Ist das Übergabeprotokoll und das Vorbesichtigungsprotokoll überhaupt rechtens?Vielen Dank schonmal für alle Antworten.
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