Beiträge von Luisa

    Hallo, ich bin neu hier :)

    Da ich im Forum Reperaturen und Co nicht posten darf, warum auch immer würde ich hier gern nachfragen.

    Der Vermieter hat neue Steigleitungen legen lassen, was heisst, das Wände, Decken und Co aufgestemmt wurden.

    Nun kam der Maler vorbei, und teilte mit, dass er von Vermieterseite aus NUR die aufgestemmte Wand und die Decke streichen dürfe :confused: es handelt sich um ein sehr kleines Bad, was heisst, dass die gegenüberliegede Wand vom Leiter anlehnen, Gegenschlagen usw ebenfalls beschädigt ist.
    Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich das nun auf MEINE Kosten instandsetzen soll. Das Bad ist vor einem Jahr gestrichen worden.
    Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    LG Luisa

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