Hallo Mainschwimmer,
ZitatWo soll denn hier das Risiko sein? Welcher Mieter kann denn entscheiden, wie der Wasserverbrauch abgerechnet wird? Hier wird die Vorgabe vom Vermieter gestellt, denn der entscheidet letzendlich, ob Kaltwasseruhren für jede Mietpartei vorhanden sind, oder nicht.
Hier hast du sicherlich recht. Beim Wasserverbrauch scheitert der Einbau von Zwischenzählern gerade bei älteren Objekten an dem damit verbundenen bautechnischen Aufwand. Dass aber eine personenmäßige Abrechnung nicht unbedingt gerecht ist, darüber bekommen wir sicherlich keine zwei Meinungen.....
ZitatWieso schwierig? Es gibt doch Zwischenzähler für Wasser und Strom und die werden in der Regel auch von Baufirmen genutzt, wenn man das als Bauherr fordert.
So wie ich das hier verstanden habe, wird der Strom und auch das Wasser durch vorhandene Anschlüsse im Waschkeller entnommen. Bei einem Waschkeller gehe ich allerdings davon aus, dass diese Anschlüsse auch anderweitig genutzt werden. Die Verwendung von Zwischenzählern durch die Baufirmen würde in diesem Fall nur dann einen Sinn ergeben, wenn diese von Anfang an eingesetzt werden und jedesmal vor und nach der Verwendung durch die Baufirmen wieder entfernt werden. Wenn dies sichergestellt werden kann, ok. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass Zwischenzähler durchaus Messungenauigkeiten aufweisen. Nicht umsonst erlaubt selbst der Gesetzgeber bei der Verwendung von Zwischenzählern in Gebäuden Abweichungen von bis zu 20 Prozent.
ZitatWarum das? Hier ist von Anfang an der Vermieter gefordert, der für eine ordentliche Abrechnung des entnommenen Wassers und Stroms zu sorgen hat.
Das ist sicherlich zutreffend. Nur wie willst du sonst den Mehrverbrauch ermitteln, wenn bislang durch die Baufirmen keine Zwischenzähler verwendet wurden?