Beiträge von Gruwo

    Zitat

    Soweit ich weiß, sind wir die Einzigen bei denen das im Mietvertrag festgelegt ist, nachgezahlt haben aber alle für den Schneedienst, machen aber trotzdem alles selbst weiter.

    Interessant: Dadurch dass der Winterdienst abgerechnet wird und durch die Vereinbarung im Mietvertrag sind Sie eigentlich auf der sicheren Seite. Denn es kann Sie keiner zwingen, selbst zum Schneeschieber zu greifen. Wenn die Nachbarn dennoch der Auffassung sind selbst zusätzlich Schneeräumen zu wollen, sollen sie doch.

    Eine Mietminderung mag möglich sein, ist aber auch immer wieder mit Streitigkeiten verbunden, wenn sich Mieter und Vermieter bzw. Verwalter nicht auf die Höhe einigen.

    In manchen Fällen ist das Recht der Selbsthilfe (§ 536a Abs. 1 BGB) wesentlich einfacher durchzusetzen. Und dazu gehört auch dieser Fall.

    Sie müssen Ihren Vermieter allerdings erst einmal in Verzug setzen. Dazu fordern Sie den Vemieter schriftlich unter Fristsetzung auf, den vorhandenen Mangel zu beseitigen und kündigen gleichzeitig an, nach Fristablauf von Ihrem Recht der Selbsthife Gebrauch zu machen.

    Reagiert der Vermieter noch immer nicht, können Sie die Tür auch selbst einsetzen lassen und die Ihnen dadurch entstehenden Kosten mit der Miete verrechnen.

    Auch wenn Ihr Vermieter sich Ihnen mündlich anderweitig geäußert hat. Die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung ist derzeit noch wirksam, sofern Sie nicht zurück gezogen wird. Und dies sollte dann schriftlich geschehen. Sich auf Zeugen zu verlassen, ist immer eine schlechte Idee. Im Ernstfall hängt es dann immer davon ab, wie ggfls. ein Richter das beurteilt.

    Sollte Ihr Vermieter von sich aus nicht kurzfristig schriftlich reagieren, sollten Sie ein Schreiben an den Anwalt aufsetzen, in der Sie der Eigenbedarfskündigung widersprechen. In dem Schreiben können Sie sich auf das mündliche Gespräch und die dafür vorhandenen Zeugen berufen. So setzen Sie Ihren Vermieter dann unter Zugzwang

    Nein Berny, die ziemlich originell verlegte(n) Wasserleitung(en) in der Dusche. Wenn ich mir das rechte Foto anschaue, scheinen es sogar zwei Leitungen zu sein.

    Und wie man jetzt im Nachhinein das Abwasserrohr verkleiden will, ist mir auch ein kleines Rätsel.

    Hmm was soll die Hausverwaltung denn unternehmen - Einen Wachposten aufstellen?

    Die 'Sicherung' des Parkplatzes liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Wenn für Außenstehende erkennbar ist, dass der Parkplatz reserviert ist, so haben Sie die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. Sie dürfen Fremdparker auf eigene Kosten abschleppen lassen und sich nachher mit dem Fremdparker um die Kostenerstattung streiten.

    Im Endeffekt kommen wir dann wieder zu den von Mainschwimmer vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese sollten Sie sich allerdings von der Hausverwaltung genehmigen lassen.

    Nun, es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie einen neuen Mietvertrag (unter Umständen auch mit schlechteren Bedingungen) mit dem Vermieter eingehen. Zwingen kann er Sie dazu nicht, da ja bereits ein Mietvertrag existiert.

    Da Sie allerdings die Erdgeschsswohnung bewohnen, kann ich mir nicht vorstellen, dass in dem bestehenden Vertrag keine Regelung zur Gartenpflege getroffen wurde. - Und: wer nutzt denn den Garten?

    Bevor wir uns hier weiter streiten:

    Ich frage mich allen Ernstes, was ein Anwalt hier bewirken kann bzw. soll. Eine Anfechtung des geschlossenen Mietvertrages sicherlich nicht.

    Wenn überhaupt bliebe nur eine eventuelle vorhandene unzureichende Möglichkeit zur Beheizung der Wohnung. Nur wird dies an der Situation grundlegend etwas ändern? Sinnvoller wäre es immer noch mit dem Vermieter zu reden und nach einer anderweitigen Möglichkeit zur Beheizung der Küche zu suchen. Einen Link habe ich ja bereits gepostet.

    Zitat

    Was ich mich frage ist: wenn es im Haushalt des Vermieters wäre, würde er dann sowas lieber bei um die 0°C (oder weniger) machen lassen, oder lieber bei 15°C ?

    Über den Zeitpunkt der Arbeiten kann man sich sicherlich trefflich streiten. Nur wenn ich ehrlich bin, verstehe ich Ihr Problem auch nicht so ganz. Sicherlich: Bauarbeiten in der Wohnung (egal welcher Art und zu welchem Zeitpunkt) sind immer unangenehm. Spielt dieser Faktor nicht eher eine Rolle und wird nun auf den Zeitpunkt reflektiert?

    Von den Temperaturen ist doch in erster Linie der Hausflur betroffen. Die übrigen Räume lassen sich durch das Verschliessen der Wohnungseingangstüren vor der Kälte einigermassen schützen.

    Sicherlich hätte Ihr Vermieter zum Austausch der Türen einen geeignerteren Termin suchen können. Nur: Gründe die gegen einen Termin sprechen lassen sich in der Regel leicht finden. Ich sag nur Sommermonate und Ferienzeit(en) bzw. Jahresurlaub

    Da es sich um keine Modernisierung im eigentlichen Sinn handelt, sollte eine Frist von drei Wochen ausreichend sein.

    Aber mal im Ernst: Es geht hier nur um den Austausch von Türen. Auch wenn dies im ersten Augenblick aufgrund des gewählten Zeitpunkts unangenehm erscheint. Die Arbeiten sollten nicht allzuviel Zeit in Anspruch nehmen und kommen doch auch Ihnen zugute.

    Zitat

    "Was ist mit Gebrauchsspuren im Kühlschrank (Plastikeinsatz gesplittert)"

    Einen gesplitterten Plastikeinsatz kann man nicht als Gebrauchsspur bezeichnen. Dieser wird wohl zu ersetzen sein.

    Zu den Wänden eine Gegenfrage: Würden Sie eine ausgebesserte Wand als renoviert vom Vermieter übernehmen?

    7.000 € für eine Eingangstür? Das muss ja eine Luxustür sein. Aber die von der Katze verursachten Schäden sind auch keine Gebrauchsspuren und somit zu beseitigen. Wenn möglich kann die Beseitigung auch selbst durchgeführt werden.

    Was die Versicherung betrifft: Dies haftet für Schäden, die einem Dritten (Vermieter) zugeführt wurden. Also sollten Sie ruhig zwecks Klärung Verbindung mit Ihrer Versicherung aufnehmen.

    Wieso einen neuen Mietvertrag? Es existiert doch bereits einer.

    Wenn Sie in der Wohnung bleiben möchten, sollte Sie sich vom Vermieter die Rücknahme der Eigenbedarfskündigung schriftlich geben lassen. Dies muss nicht vom Anwalt kommen.

    [QUOTE]Nichts tun?
    Oh man.........Ich kann so schon kaum schlafen............/QUOTE]

    Lass dich nicht verrückt machen. Zu der Vorgehensweise hat Berny eigentlich schon alles wichtige gepostet. Kein Vermieter kann bzw. darf dich von heute auf morgen aus der Wohnung sperren. Dies darf nur ein Gerichtsvollzieher. Und bis es soweit ist, werden dir dann auch Fristen eingeräumt, in denen du reagieren kannst.

    In diesem Fall sollten Sie die Hilfe eines Fachmanns (Anwalt) in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie Sanierungsmaßnahmen dulden müssen, so müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen.

    Und Möglichkeiten für eine Mietminderung bzw. Erstattung Ihres Aufwands (unbezahlter Urlaub) sehe ich hier durchaus.

    Die in der Dusche verlegte Wasserleitung erstaunt mich. Soll die nach Abschluss der Arbeiten so verbleiben?

    Ein Mietvorvertrag macht in der Regel nur Sinn, wenn beide Vertragspartner auch vorhaben einen Mietvertrag abzuschliessen, gewisse Punkte aber noch geklärt werden müssen. In der Regel werden Vorverträge bei Neubauten eingesetzt, deren Fertigstellungstermin ja durchaus schwanken kann.

    Bei einem ordungsgemäßen Vorvertrag binden sich ja nicht nur Sie, sondern auch der Vermieter. Auch dieser kann und darf während dieser Zeit die Wohnung keinen weiteren Interessenten anbieten.

    Ohne den von Ihrem Verlobten geschlossenen Vertrag zu kennen, wird es schwer diesen zu beurteilen.

    Das ganze Problem ist in erster Linie auf die nicht durchgeführte Wohnungsbesichtigung zurück zu führen. Nicht umsonst urteilen auch immer mehr Gerichte, dass nur eine dem Alter des Hauses entsprechender baulicher Zustand erwartet werden kann. Und die fehlende bzw. unzureichende Heizmöglichkeit in der Küche wäre ohne weiteres bei einer Besichtigung festzustellen gewesen. Auch sind ja elektrische Heizmöglichkeiten nicht generell untersagt.

    Als Vermieter hat man es schon schwer, und kann es wenigen Recht machen ;)

    Sicherlich muss Ihr Vermieter Ihnen den Termin für Arbeiten rechtzeitig mitteilen und Sie haben auch ein gewisses Mitspracherecht. Auch ist der Termin aus meiner Sicht ungünstig gewählt. Allerdings ob es sich deshalb lohnt, Streit mit dem Vermieter anzufangen... Wenn es sich um Normtüren handelt, sollte der Wechsel nicht allzuviel Zeit in Anspruch nehmen.

    Zitat

    Sollte ich irgend etwas heute noch dokumentieren? Fotos, etc.?
    Wie kann ich nun vorgehen, wenn ich meine Kaution nicht zurückbekomme?

    Fotos sind sicherlich nicht verkehrt, wenn Sie genau wissen was Ihr Vermieter Ihnen vorwirft. Da sich allerdings bereits fremde Personen in der Wohnung bewegt und dort gearbeitet haben, ist der Nutzen unter Umständen fragwürdig.

    Sie sollten den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auffordern und einem Einbehalt wegen angeblicher Mängel widersprechen. Falls der Vermieter darauf nicht reagiert, hilft nur eine Klage.

    Eventuell hilft ja auch der Einwand, dass Sie sich wegen der Vorgehensweise des Vermieters das Recht auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs vorbehalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!