Im Prinzip hat Berny ja schon alles geschrieben. - Na hab ich weniger Arbeit ![]()
Beiträge von Gruwo
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Durch die gewünschte Mietanpassung wird die vom Vermieter vorher ausgesprochene Kündigung nicht automatisch hinfällig.
Aber: Sie haben jetzt ein Mittel in der Hand. Machen Sie Ihre Zustimmung zur Mietanpassung von der Rücknahme der Kündigung abhängig.
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Mir wird unterstellt, das ich für den defekten Heizkostenzähler verantwortlich bin
Irrtum: Genauso wie der Heizkörper gehört der Heizkostenzähler zum Bestandteil der Wohnung, denn es liegt im Aufgabenbereich Ihres Vermieters, die verbrauchsabhängige Erfassung sicher zu stellen. Als Mieter haben Sie darauf absolut keinen Einfluss.
Ebensowenig fällt ein Heizkostenverteiler unter die Kleinreparaturenregelung, da er nicht dem ständigen Zugriff durch den Mieter unterliegt. Um es salopp auszudrücken: Er hängt einfach da und verrichtet seinen Dienst. Ein defekter Heizkostenverteiler zählt deshalb zu den Reparaturkosten. Und diese sind auch nicht umlagefähig sondern vom Vermieter zu tragen.
Anders verhält es sich nur dann, wenn Ihnen Ihr Vermieter eine mutwillige Beschädigung nachweisen kann, denn für veursachte Schäden können Sie haftbar gemacht werden. Und das wage ich in diesem Fall doch zu bezweifeln.
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Zitat
weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit eventuell die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder angehörige seines Haushalts nutzen will
Ich stolpere hier schon über das Wort 'eventuell'. In meinen Augen handelt es sich hier nicht um einen qualifizierten Mietvertrag. Denn bei einem qualifizierten Mietvertrag muss eine existenter Grund zur Beendigung des Mietverhältnisses zum vereinbarten Vertragsende vorhanden sein. Auch der restliche Begründungstext läßt eher den Schluss zu, dass es sich hier um eine vorgeschobene Begründung handelt. Und das reicht für einen qualifizierten Mietvertrag nicht aus.
Allein schon deshalb sollten Sie den Rat eines Fachmanns einholen.
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Kurz und Knapp - nein. Um ein mündliches Mietverhältnis zu begründen ist zumindest eine Schlüsselübergabe erforderlich. Und die ist bislang noch nicht erfolgt.
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Auch wenn Sie es jetzt nicht gerne hören. Aber Berny hat im Prinzip schon Recht.
In dem für Sie gültigen Mietvertrag ist mit den derzeitigen Bewohnern der WG eine Kautionszahlung vereinbart worden und nicht mit den vorherigen Bewohnern. Im Mietvertrag ist mit ziemlicher Sicherheit auch vermerkt, dass mündliche Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
Denn: Mündlich kann man vieles vereinbaren. Schwierig wird es nur, diese mündlichen Vereinbarungen später im Streitfall auch zu beweisen. Und aus rechtlicher Sicht ist eine derartige mündliche Vereinbarung schon fragwürdig. Euer Vertragspartner ist der Vermieter und nicht die Vormieter. Ich möchte allerdings diesen Faden hier nicht weiter spinnen.
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Der/Die Vermieter sind ja echt geschickt. Erhöhen neben der Staffelmiete die Miete zusätzlich um die monatlichen Nebenkosten.
Nach Sichtung des Vetrages springt einem der Fehler schon sprichwörtlich ins Auge. Selbst unter großzügiger Beachtung der zusätzlichen 15,00 € für die Wärmedämmung bzw. der errechneten Nebenkosten dürfte die Miete ab 01.07.2010 maximal 1.135,98 € betragen.
Miete: 751,58 €
Staffelmiete: 34,37 €
Staffelmiete: 35,57 €
Nebenkosten: 299,46 €
Wärmedämmung: 15,00 €Ich würde dem Vermieter seine Berechnung schleunigst 'um die Ohren' hauen.
Ob die Nebenkostenabrechnung korrekt ist, wäre darüber hinaus noch zu prüfen.
Abgesehen davon weiss ich nicht, ob ich einen Mietvertrag mit einer derartigen Staffelung unterschrieben hätte. Sind Sie sich bewußt, daß Ihre Kaltmiete ab 01.07.2017 1.107,57 € beträgt?
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Zu diesem Thema mal ein recht interessanter Link:
Berliner MieterGemeinschaft e.V.- Tipps von A bis Z: Schimmel
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Für den Austausch defekter Heizkostenverteiler (welcher Art auch immer) ist der Vermieter zuständig. Es sei denn, der Defekt ist auf eine mutwillige Beschädigung durch den Mieter zurück zu führen, was seitens des Vermieters zu beweisen wäre.
Äh mal wieder zu langsam mit dem Post wie es scheint.
Übrigens: Nicht anrufen sondern dem Einzug schriftlich mit Begründung widersprechen.
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Berny, dass der Vermieter für die Reparatur verantwortlich ist, dürfte außer Frage stehen. Der Teilnehmer fragt nach Lösungsmöglichkeiten, um den Schaden einzugrenzen bzw. den Vermieter unter Druck zu setzen.
Und hier habe ich Zweifel, dass eine Mietminderung außer zusätzlichen Ärger nicht viel bewirken kann, da diese aufgrund der Nutzung des betroffenen Gebäudeteils nicht allzu hoch ausfallen dürfte.
Wie der Schaden eingegrenzt oder beseitigt werden kann, ist nur anhand der Beschreibung hier im Forum nicht zu beantworten. Deshalb ja auch mein Rat, sich jemanden zu suchen, der die Kosten für die Reparatur ansatzweise ermitteln und dem Teilnemer eventuell auch Tipss zur Schadenseingrenzung geben kann.
Erst anschließend sollte überlegt werden, ob notfalls die Reparatur im Rahmen der Selbsthilfe in Auftrag gegeben werden kann (Kostenfrage) oder welche weiteren Schritte gegen den Vermieter in die Wege geleitet werden.
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Eine Mieminderung von 100% ist bereits passiert, da der Heizungsausfall nun der zweite ist und der erste 5 Wochen (!!!) angedauert hat. Eine notdürftige Reparatur hat damals zwar Abhilfe gebracht, aber der Installateur hat auch deutlich gemacht, daß weitere Arbeiten zwingend nötig sind. Und die hat der VM nicht in Auftrag gegeben
Eine Mietminderung (in welcher Höhe auch immer) ist sicherlich zulässig. Aber betrachten wir es einmal realistisch. Nur durch eine Mietkürzung wird sich das Problem eher verschärfen, statt verbessern. Denn durch die Mietkürzung und die damit verbundenen fehlenden Einnahmen wird der Vermieter noch weniger in die Lage versetzt, die erforderliche Reparatur in Auftrag zu geben.
Die zweite Frage ist natürlich, von welchen Kosten für eine Reparatur hier die Rede ist. Eventuell ist es wirklich sinnvoller die Arbeiten als Mieter in Auftrag zu geben und vom Vermieter Kostenersatz (ggfls durch Verrechnung mit der Miete) zu fordern.
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Die Wohnung ist weiß gestrichen zu übergeben
Mal abgesehen davon, dass nach den letzten BGH-Urteilen eine solche Vereinbarung schon problematisch wird; wenn Ihr Mietvertrag aussagt dass Ihnen die Wohnung renoviert übergeben wird, wäre Ihr Vermieter am Zuge.
Sie sollten auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten (lassen), dass sich die Wohnung in einem unvrenvoierten bzw. schlecht renovierten (und unter Umständen nicht im vertraglich vereinbarten) Zustand befindet.
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Naja Berni, wenn du einen 'Dummen' findest, der Dir solch einen Mietvertrag unterschreibt.... Aber im Prinzip trifft das schon meine Aussage.
Prozentuale Staffelmieten sind nicht zulässig. Kein Mieter kann gezwungen werden zunächst einen Taschenrechner zu bemühen um seine Miete in 3, 4 oder 5 Jahren auszurechnen. Deshalb eine wirksame Staffelmietvereinbarung muss verläßliche Zahlenwerte enthalten.
Und wenn ich mir die obige Aufstellung nur mal so anschaue, entspricht dies alleine einer Mietanpassung innerhalb von zwei Jahren von 75,63 % (kein weiterer Kommentar)......
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§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
[...]
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1.Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
[...]Bei den in Ziff 3 genannten Räumen kann als Richtlinie gelten, dass sich diese Räume bei Mietwohnungen in der Regel außerhalb der Wohnungen befinden.
In Ihrem Fall ist der Bodenraum allerdings Bestandteil der Wohnung und zusätzlich mit einem Heizkörper und einem Fenster ausgestattet.
Aus diesem Grund könnte unter Umständen das BGH-Urteil sehr wohl Anwendung finden. Es wäre also unter Umständen zu klären, welche Absicht bei der Vereinbarung des Bodenraums als Bestandteil des Mietvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Vermieter und Mieter bestand.
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Um die Verwirrung aufzulösen - Hier einmal ein nützlicher Link, der das Chaos zutreffend erklärt:
Kündigungsfrist Mietvertrag Kündigungsfristen Gewerbemietvertrag Fristen Kündigung Frist
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Sich mit der Oma zusammen setzen und nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung suchen...
Ein Mietverhältnis setzt voraus, dass auch eine Miete in irgendeiner Form vereinbart wurde. Und kein Vermieter wird Wohnraum kostenlos zur Verfügung stellen....
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Zitat
Dass die Miete aufgrund der Staffelmiete jährlich steigt ist ok
Die ganze Schilderung erscheint mir irgendwie suspekt. Zahlt Ihr die Miete anhand der Kostenaufstellung?
Was ist denn im Mietvetrag vereinbart, insbesondere auch zur Staffelmiete. Denn eine automatisierte jährliche Anpassung, oftmals auch in Prozenten ausgedrückt, ist nicht zulässig. Bei einer Staffelmietvereinbarung müssen schon der Zeitraum und die Anpassung in Zahlen ausgewiesen sein.
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Hi Berny
ZitatNicht Mieterverein erwähnen (werden von VM meist nicht ernst genommen)
Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen. Dies liegt aber eher an den Mietververeinen selbst und den dort tätigen Personen. Ich brauch mir nur die Mietververeine hier in der Umgebung bzw. deren Korrespondenz ansehen. Die sind ja nicht einmal in der Lage Heizkostenabrechnungen zu interpretieren.
@ Jens83
Beruhen Ihre Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung nur auf Vermutungen, oder lassen diese sich irgendwie begründen? Sie haben das Recht, sich die Belege zur Abrechnung beim Vermieter anzusehen. Bei Zweifeln an der Abrechnung sollten Sie dies auch nutzen. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich einzelen Positionen oder Abrechnungsschlüssel erläutern zu lassen.Wenn keine begründeten Einwände gegen die Abrechnung vorgebracht werden können, befinden Sie sich nach Ablauf der in der Abrechnung angebenen Zahlungsfrist im Verzug. Nur begründete Einwände können diesen Verzug stoppen.
Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Abrechnung prüfen lassen möchten und bis zum Abschluss der Prüfung zum Zahlungsaufschub bitten.
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Auch ein mündlicher Mietvertrag hat seine Gültigkeit und unterliegt den Kündigungsbestimmungen des BGB.
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Das Problem an sich ist, dass Mietminderungen in der Regel auf Einzelurteilen von Gerichten basieren. Es gibt zwar Mietminderungstabellen, diese können aber nur als grobe Richtlinie verwendet werden. Wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, Ihr Vermieter einer Mietminderung allerdings nicht zustimmt, werden Sie wohl oder übel einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen müssen.
So wie ich das sehe, wären Sie in diesem Fall auch in der Beweispflicht über Art und Umfang der Gartennutzung. Ich nehme mal an, dass diese im Mietvertrag auch nicht detailliert dargestellt ist. Sind die Veränderungen schriftlich dokumentiert?
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