Beiträge von Gruwo

    Da ich kein Freund von langen Posts und langen Zitaten bin...

    1) Zwingen kann Sie dazu keiner

    2) Dass Ihre Vermieterin Hundehalterin ist, war Ihnen bei Einzu bekannt. In gewisser Weise sollte einem dann auch klar sein, dass man Hunden schlecht das Bellen verbieten kann. Wenn es allerdings, wie von Ihnen angeführt, Überhand nimmt, sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Vermieterin nach einer für beide Seiten geeigneten Lösung suchen. Das Tier wird sich bei Abwesenheit Iher Vermieterin einsam fühlen, denn scheinbar finden die Bellatacken nur bei Abwesenheit statt. Wenn Ihre Vermieterin Ihnen keinen Glauben schenkt, helfen evtl. Tonbandaufnahmen weiter. Wenn der Hund das 'Alleinsein' nicht verträgt, sollte hier der Lösungsansatz stattfinden, wobei mir mehrere Varianten einfallen würden.

    3) Wird das Wohnzimmer lediglich über die Fußbodenheizung erwärmt oder gibt es zusätzlich noch Heizkörper im Wohnzimmer?

    4) Ist der Stellplatz Bestandteil Ihres Mietvertrags? Wenn ja so hat die Vermieterin diesen auch frei zu halten. Andernfalls haben sie auch keinen Anspruch auf eine feste Nutzung dieses Stellplatzes.

    5) Die Wohnung wurde im augenscheinlichen Zustand gemietet. Möglichkeiten für eine Mietminderungen aufgrund bauartlich bedingter Lichteinfälle sind mir nicht bekannt und wären auch schwerlich durchführbar.

    6) Ihre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine Möglichkeit für eine Verkürzung der Kündigungsfrist kann ich nicht erkennen.

    7) Wenn Sie die Absicht haben, die unter 1-7 genannten Gründe für eine eventuelle Mietkürzung heranzuziehen, wird dies sicherlich nicht ohne Ärger mit Ihrer Vermieterin ablaufen. Ich habe arge Zweifel, dass überhaupt Kürzungen möglich sind.

    Zitat

    Da ich und mein ehemaliger Mitbewohner getrennt verzogen sind ist die Abrechnung im November 2010 nur an Ihn gegangen da wohl meine aktuelle Adresse nicht vorlag.

    Da liegt sprichwörtlich der Vogel begraben. Die Abrechnung ist nur dann verwirkt, wenn die verspätete Zustellung nicht im Verschulden des Vermieters zu suchen ist. Wenn diesem allerdings Ihre aktuelle Adresse nicht bekannt ist......

    Zum besseren Verständnis: Die Heizungsanlage ist eigentlich so gut wie immer im Betrieb (es sei denn, diese wird ausgeschaltet). Für den Verbrauch in der Wohnung ist entscheident, wieviel Energie zum Erwärmenn der Wohnung über die Heizkörper angefordert wird.

    Ich nehme mal an, dass sich Ihre Wohnung weder im Erd- noch im Dachgeschoss befindet. Somit wird Ihre Wohnung zum Teil durch die unter und über Ihnen gelegenen Wohnungen mit erwärmt. Diese Grundwärme scheint für alle übigen Räume ausreichend. Nur nicht für den Hausflur, wenn die Wohnungstür geöffnet wird.

    Hmm dann gebe ich mal folgendes zu bedenken: War die Wohnung im Dezember 2009 hermetisch abgeriegelt? Denn in der Regel werden Teppenhäuser nicht geheizt. Und wenn eine Tür (egal ob zum Treppenhaus oder direkt nach draußen) geöffnet wird, gelangt die kühlere Luft in den Wohnungsflur. Dies kann durchaus dazu führen, dass eine auf Frostschutz eingestellte Heizung Wärme anfordert, um eine Grundtemperatur im Wohnungsflur zu halten. Eine andere Erklärung wäre auch Zugluft durch die Wohnungstür.

    Andererseits frage ich mich, wurde die Wohnung im Dezember 2009 nicht genutzt oder warum wurde diese nicht beheizt?

    Zitat

    Oder gilt die 142 nun etwa für das Jahr 2010

    So ist es. Über welchen Zeitraum erstreckt sich denn die Heizkostenabrechnung?

    Und: Wie ist das Thermostatventil eingestellt. Auch wenn es auf Frostschutz gestellt wird (was häufig der Regelfall ist), so können in den Wintermonaten geringe Verbräuche stattfinden.

    Deine Vermutung erscheint richtig. Der kleinere Wert ist der aktuelle Verbrauch, der größere der zum Stichtag gespeicherte. Letzterer sollte in der Abrechnung wieder zu finden sein. Soweit mir bekannt, liefert ista auch die Ablesewerte in der Abrechnung mit.

    Selbst wenn es sich um ein großes Wohnhaus mit zwei Wohnungen handelt: Wenn diese Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehören, sollte es irgendwann geteilt worden sein, denn sonst ist eine Eintragung im Grundbuch nicht möglich.

    Ich würde der Vermieterin zunächst die Knobel wegnehmen, denn das Auswürfeln von Betriebskosten ist nicht zulässig. :rolleyes:

    Nee, Spass beiseite. Also die gewünschten Verträge dürften nur eine Verwendung haben - Ab damit in den Papierkorb bzw. zum Altpapier.

    @ Berny:

    Zitat

    Hätte denn jeder eine 100%ige Miete zu zahlen


    Wenn ich mir die Schilderung ansehe, gehe ich da mal fest von aus...

    Zitat

    Die Vermieterin besteht darauf und will die Verträge bis zum 15. Februar zurück

    Wir sind hier nicht bei 'Wünsch dir was'. Ihre Vermieterin hat das Recht, dass Ihr Ehemann in den bestehenden Vertrag aufgenommen wird und sofern erforderlich, bestehende Beriebs- und Heizkostenvorauszazlungen angepasst werden - Mehr nicht.

    Mich würde ja mal interessieren, wie die jetzt geforderten zwei Mietverträge aussehen. Um es einfach auszudrücken: Zwei unterschriebene Mietverträge würde unter Umständen bedeuten, dass die Wohnung doppelt vermietet wird. Über die sich daraus ergebenden Konsequenzen sollte Ihre Vermieterin sich vielleicht mal Gedanken machen.

    Kosten für Stellplätze und Nebenkosten etc. kann Ihre Vermieterin nur fordern, wenn diese auch vertraglich mit Ihnen vereinbart wurde. Hier hilft ein Blick in den Mietvetrag. Eine willkürliche Forderung bzw. Berechnung ist nicht zulässig.

    Und Kompostgebühr - Wofür soll die sein? Mir ist nicht bekannt, dass ein Komposthaufen Kosten verursacht. Oder muss der Komposthaufen jährlich durch die Vermieterin entsorgt werden?

    Ob 21 Euro für Wasser und Abwasser bei einem 2-Personen-Haushalt angemessn sind, hängt davon ab, welche Preise in Ihrer Region zu entrichten sind. Wenn ich allerdings die Durchschnittsmengen und -preise zugrunde lege, bewegen sich die Kosten durchaus im angemessenen Rahmen. Nur: Bei der Verteilung sollte dann auch Gerechtigkeit herrschen.

    Zitat

    2 neue Mietverträge (1 für mein Mann und 1 für mich )

    Sorry, aber sowas ist absoluter Humbug. Es existiert ja bereits ein gültiger Mietvertrag mit Ihnen. Sie haben das Recht, dass Ihr Ehemann in den Mietvertrag aufgenommen wird. Sowas passiert in der Regel als Nachtrag zum Mietvertag.

    Eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten ist in diesem Fall möglich, da sich durch die Änderung der Personen auch die Verbrauchskosten ändern können.

    Zitat

    Es exisitert nur die 50:50 Aufteilung, nichts genaues - was genau wem gehört

    Das glaube ich eher weniger. Was sagt denn das Grundbuch? Der Schilderung nach handelt es sich um eine Eigentumswohnung, für die zwecks Eintragung eine Teilungserklärung notwendig ist.

    Als Eigentümer haben Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, sich die entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) zu beschaffen, sofern diese nicht vorliegen.

    Elektronische Meßgeräte an den Heizkörpern speichern in der Regel den Wert zum eingebenene Stichtag.

    Stichtag ist das Datum, an dem die Ablesung erfolgen soll.

    Der gespeicherte Wert sollte sich am HK.-Verteiler abfragen lassen und auch in der Heizkostenabrechnung auftauchen.

    So ist es. Über das Thema 'Duschtrennwand' müssen sich Vermieter und Vormieter einigen. Als Nachmieter haben sie damit eigentlich nichts zu tun. Deshalb auch mein Rat: Bevor Sie die Duschtrennwand an jemanden aushändigen, sollten Sie sich dies vorher vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen.

    Zitat

    also der vermieter hat mal erwaehnt, dass dass die duschwand eventuell rausgenommen wird. zur wohnungsbesichtigung hat der vormieter gemeint, dass er 500 Euro dafuer haben will

    Gerade deshalb sollten Sie die Duschwand nicht ohne weiteres dem Spediteur übergeben.

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