Da ich kein Freund von langen Posts und langen Zitaten bin...
1) Zwingen kann Sie dazu keiner
2) Dass Ihre Vermieterin Hundehalterin ist, war Ihnen bei Einzu bekannt. In gewisser Weise sollte einem dann auch klar sein, dass man Hunden schlecht das Bellen verbieten kann. Wenn es allerdings, wie von Ihnen angeführt, Überhand nimmt, sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Vermieterin nach einer für beide Seiten geeigneten Lösung suchen. Das Tier wird sich bei Abwesenheit Iher Vermieterin einsam fühlen, denn scheinbar finden die Bellatacken nur bei Abwesenheit statt. Wenn Ihre Vermieterin Ihnen keinen Glauben schenkt, helfen evtl. Tonbandaufnahmen weiter. Wenn der Hund das 'Alleinsein' nicht verträgt, sollte hier der Lösungsansatz stattfinden, wobei mir mehrere Varianten einfallen würden.
3) Wird das Wohnzimmer lediglich über die Fußbodenheizung erwärmt oder gibt es zusätzlich noch Heizkörper im Wohnzimmer?
4) Ist der Stellplatz Bestandteil Ihres Mietvertrags? Wenn ja so hat die Vermieterin diesen auch frei zu halten. Andernfalls haben sie auch keinen Anspruch auf eine feste Nutzung dieses Stellplatzes.
5) Die Wohnung wurde im augenscheinlichen Zustand gemietet. Möglichkeiten für eine Mietminderungen aufgrund bauartlich bedingter Lichteinfälle sind mir nicht bekannt und wären auch schwerlich durchführbar.
6) Ihre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine Möglichkeit für eine Verkürzung der Kündigungsfrist kann ich nicht erkennen.
7) Wenn Sie die Absicht haben, die unter 1-7 genannten Gründe für eine eventuelle Mietkürzung heranzuziehen, wird dies sicherlich nicht ohne Ärger mit Ihrer Vermieterin ablaufen. Ich habe arge Zweifel, dass überhaupt Kürzungen möglich sind.