Beiträge von Gruwo

    Da Sie den Mietvertrag alleine unterschrieben haben, haften Sie dem Vemieter gegenüber alleine für die Erfüllung des Vertrages, und dazu zählt auch die Zahlungsverpflichtung für die Mieten und Nebenkosten.

    Wie die Kosten untereinander aufgeteilt werden ist also eine interne Absprache/Einigung der Bewohner untereinander. Da diese allerdings nur mündlich erfolgt ist, wird es im Streitfall unter Umständen schwierig, nachzuweisen, welche mündliche Absprache gestroffen wurde.

    Sie schreiben allerdings, dass Sie schon einmal zu zweit die Wohnung genutzt haben. Wenn Sie aus dieser Situation heraus nachweisen können, dass Ihre jetzige Mitbewohnerin unter Umständen durch ihr damaliges Handeln wußte, dass die Kosten durch die Anzahl der Bewohner geteilt werden, könnte dies als Nachweis reichen.

    Was das Zahlenwerk betrifft gebe ich dir vollkommen recht. Aber auch wenn es sich um Guthaben handeln sollte, ändert dies nichts an der Tatsache, dass in der vorliegenden Abrechnung die Position 'Heizmaterial Bestand' nichts zu suchen hat. Denn diese Kosten, egal ob positiv oder negativ, werden Bestandteil der kommenden verbrauchsabhängigen Abrechnung.

    Zitat

    * Heizung Verbrauch Okay
    * Heizmaterial Bestand Okay

    Für mich ist die Position *Heizmaterial Bestand* mehr als fragwürdig. So wie es aussieht, werden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet. Ob durch einen Ablesedienst oder wie auch immer, mag dahin gestellt bleiben.

    *Heizmaterial Bestand* allerdings bedeutet aber der Definition nach unverbrauchtes Heizmaterial, in welcher Form auch immer. Warum die Kosten hierfür im Wege der Abrechnung gezahlt werden sollen vermag ich nicht nachzuvollziehen, da diese Kosten sicherlich Bestandteil der nächsten Verbrauchsabrechnung werden.

    Zitat

    * grundsteuer der anteil der auf whg. entfällt

    Wie heißt es doch so schön 'Deutsch sein schwere Sprache'. Nein, Spass beiseite. In diesem Fall steht entfallen für:

    Zitat

    etwas entfällt auf jmdn. - als Anteil auf jmdn. kommen Beispiel: Auf jedes Vereinsmitglied entfällt ein Kostenbeitrag von zehn Euro.

    Hier wurde im Text wohl ein Wort zum besseren Verständnis vergessen: "* Grundsteuer, der Anteil der auf die Wohnung entfällt".

    Ähm ich vermute netzt einfach mal, dass Ihr Vermieter Ihnen die Abrechnung der Hausverwaltung einfach weitergeleitet hat, mit der Aufforderung die komplette Nachzahlung zu übernehmen.

    Denn in Ihrer Aufstellung tauchen Positionen auf, die vom Vermieter nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese sind:

    - Verwalter-Vergütung
    - Reparaturen
    - Nebenkosten des Geldverkehrs
    - Sonstige Kosten

    Ebenfalls stutzig macht mich die Position 'Heizmaterial-Bestand'.

    Es ist zwar möglich, Mietern 'sonstige Betriebskosten' in Rechnung zu stellen, diese sind dann aber im Mietvertrag explizit auszuweisen, z.B. Dachrinnenreinigung.

    Wenn Sie wenig Erfahrung mit Abrechnungen haben, sollten Sie diese auf jeden Fall von einem Fachmann überprüfen lassen.

    Im Falle eines 'mündlichen' Mietvertags ist Ihr Vermieter in der Beweispflicht, wenn der jetzt zusäztzlich zu dem mündlich abgesprochenen monatlichen Betrag zusätzliche Kosten von Ihnen fordert. Dies bedeutet im Gegenzug auch, dass Ihre Verweigerung für den Vermieter im Endeffekt derzeit keinen Kündigungsgrund darstellt.

    Wenn Ihr Vermieter Sie tatäschlich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen hat, kann er Sie zu Zahlungen nur bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Mietverhältnis in Anspruch nehmen.

    Wenn Ihr Vermieter jetzt Forderungen geltend macht, sollte er Ihnen auch eine Kopie des Mietvertrages für die Garage zur Verfügung stellen können, damit Sie die Möglichkeit zur Prüfung haben.

    Wenn ich Ihren Post richtig deute, führt Ihr Vermieter keine Mietanpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen durch sondern möchte die neue (ortsübliche) Miete über einen neuen Mietvertrag mit Ihnen vereinbaren. Und dies schon ab 01.06.2011.

    Beim jetzigen Stand der Arbeiten kann ich nur davon abraten, den Ihnen vorgelegten Vertrag zu unterschreiben. Vielmehr sollten Sie sich mit Ihrem Vermiter auseinandersetzen und nach einer für beide Seiten tragbaren Übergangslösung während der noch durchzuführenden restlichen Sanierung suchen. Und wie Sie schon selbst erkannt haben, die volle Miete sollte erst nach Abschluss aller Arbeiten gezahlt werden.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr einen gültigen Mietvertrag ab 01.05.2011 für eine Erdgeschosswohnung unterschrieben. Diese Wohnung wurde aber unter der Zusage anderweitig vermietet, dass euch ab 01.06.2011 eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt werden soll. In diesem Fall wäre der Mietvertrag als Nachweis sicherlich hilfreich.

    Hier stellt sich mir auch die Frage nach einem eventuellen Schadenersatzanspruch, da die durch Mietvertrag gemietete Wohnung nicht zur Verfügung steht.

    Die Weigerung eines Vermieters zur Schlüsselübergabe stellt einen Vertragsbruch dar. Sofern ein gültiger Mietvertrag besteht (und wenn auch nur für drei Monate), so können Sie den Vermieter über eine sogenannte 'einstweilige Verfügung' zur Schlüsselübergabe bewegen.

    Entweder Sie begeben sich diesbezüglich mit Ihren Unterlagen direkt zum zuständigen Amtsgericht oder beauftragen einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung.

    Zitat

    Seit ca. 3 Monaten lebt der Freund meiner Mitbewohnerin quasi mit in ihrem Zimmer

    ... ist eventuell für den Vermieter interessant.

    Zitat

    Ich dachte allerdings daß die neue Heizkostenverordnung mit der zwingenden 30/70 Heizkostenverteilung nur ältere Häuser vor Bj.95 betrifft, also die der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht entsprechen. Das Haus wurde erst vor ca. 10 Jahren gebaut und entspricht der Wärmeschutzverordnung von 1994.

    Ich kenne keine 'neueren Gebäude', in denen die Heizkosten noch nach dem 50/50-Prinzip abgerechnet werden. Diese Abrechnungsform macht eigentlich nur bei wirklich schlecht isolierten Gebäuden oder aber bei Objekten, die noch mit Meßgeräten nach dem Verdunstungsprinzip ausgestattet sind, einen Sinn.

    Ich vermute mal, dass die Absprachen mit dem Vater der Vermieterin nur mündlich erfolgt sind und nicht schriftlich festgehalten wurden. In diesem Fall wird es sicherlich schwierig, die Absprachen im Streitfall (wie jetzt eingetreten) zu beweisen, insbesondere da die schriftliche Abnahme erst am 26.03.2011 erfolgt zu sein scheint.

    Ihnen bleibt immer noch das Recht der Selbsthilfe. Das heißt, sie können den durch die Instandsetzung verbundenen Aufwand mit Ihrer Mietzahlung verrechnen. Sie sollten dann allerdings Ihren Vermieter erneut unter Fristsetzung anschreiben und darauf hinweisen, dass Sie nach Fristablauf vom Recht der Selbshilfe

    BGB - Einzelnorm

    Gebrauch machen. Ob Sie die Arbeiten selbst ausführen oder durch einen Fachmann ausführen lassen, bleibt dahingestellt.

    Aufgrund der 'neuen' Heizkostenverordnung hat Ihr Vermieter richtig gehandelt.

    Die neue Heizkostenverordnung: Ab 01.01.2009 wird es ernst!

    Sie können Ihren Vermieter lediglich vorwerfen, dass er Sie über die Änderung nicht vorab informiert hat. Allerdings ändert dies an der Rechtmäßigkeit der geänderten Heizkostenverteilung nichts.

    Zitat

    Die weitere Überprüfung ergab auch daß meine angemietete Dachgeschoss-Wohnung doppel so viel Heizkosten verursachte wie die beiden in etwa gleich große Wohnungen zusammen, und dies obwohl meine Raumtemperatur im Winter wie in den anderen Wohnungen auch 22 Grad nicht übersteigt. Die mittlere Wohnung wird im Winter so gut wie gar nicht beheizt.

    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass mittlere Wohnungen bei der Beheizung von ihrer Lage profitieren und das Erd- sowie Dachgeschosswohnungen einen verhältnismäßigen höheren Energiebedarf zur Erwärmung benötigen. Warum dieser allerdings in Ihrem Fall doppelt so hoch ist, sollte gegebenenfalls näher geprüft werden.

    Zitat

    gemaess Ihren Beitrag vermutet ich das es keinen Mietvertrag mehr mit den Ex-Mieter besteht. Somit ist die Moeglichkeit dafuer geringer das Sie gesamtschuldnerisch gemaess Mietvertrag haften.

    Ist sicherlich so nicht ganz richtig. Selbst wenn der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wurde, ändert dies nichts an der Tatsache, dass alle Mieter dem Vermieter gegenüber für den Zustand der Wohnung gesamtschuldnerisch haften, insbesondere wenn alle drei Hauptmieter sind bzw. waren, denn es wird kaum im Mietvertrag vereinbart worden sein, wer für welchen Raum verantwortlich ist.

    Wenn überhaupt können nur die verbleibenden beiden Mietern gegen den Ex-Mieter privatrechtliche Ansprüche geltend machen.

    Auch wenn die Häuser baugleich sind, so sind diese jeweils getrennt zu betrachten und zu bewerten.

    Ob die von Ihrem Vermieter für die Aufstellung des Pollers genannte Begründung zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen. Vorstellen kann ich mir dies allerdings.

    Sie können lediglich, eventuell auch zusammen mit anderen Mietern des Hauses, das Gespräch mit dem Vermieter suchen um nach einer für alle Seiten tragbaren Lösung zu suchen. Ein Recht auf Entfernung des Pollers sehe ich allerdings nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!