Beiträge von Gruwo

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    es besteht die Moeglichkeit, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis auf die Fürsorge und Treuepflicht hinweisen. Das bedeutet, wenn der Vermieter den einen Mieter es erlaubt, dass ist die gleiche Erlaubnis auch an den anderen Mietern anzuwenden

    Vom Grundsatz her schon richtig. Nur schreibt der Teilnehmer, dass der andere Mieter, der seinen Roller dort abstellt, eine Garage angemietet hat und deshalb die Erlaubnis zum Abstellen des Rollers erhalten hat.

    Warum also soll dann der Vermieter anderen Mietern diese Erlaubnis kostenlos erteilen?

    Wer, wann und zu welchem Zweck die Außenrollos montiert hat, ist völlig unerheblich. Da die Rollos zum Zeitpunkt der Anmietung vorhanden waren, und kein gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag enthalten ist, sind diese auch Bestandteil der Wohnung.

    Somit ist in erster Linie auch der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Allerdings unterliegen die Gurte dem ständigen Zugriff durch den Mieter und gehören somit zu den Kleinreparaturen, wenn eine entsprechende Regelung im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Das scheint mir ja eine merkwürdige Abrechnung zu sein.

    Entscheidend ist zunächst einmal der Abrechnungszeitraunm, für den die Abrechnung erstellt wurde. Dieser muss eigentlich in der Abrechnung für den Mieter erkennbar sein. Ein solcher Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.

    Nur die in diesem Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten sind auch in der Abrechnung zu berücksichtigen. Kosten die über den Abrechnungszeitraum hinaus gehen, haben in der Abrechnung nichts zu suchen.

    Wenn Ihre Schilderung zutrifft, ist die Abrechnung sicherlich nicht korrekt.

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    Das mit dem Selbst auswechseln scheint mir bei der Haustür auch das beste.

    Nicht unbedingt. Wie gesagt, wenn es sich um eine Schließanlage handelt dann darf das Haustürschloss nicht ohne weiteres gewechselt werden. Aber auch wenn es keine Schließanlage ist, so ist hier sicherlich entscheidend, wieviele Wohnungen sich im Haus befinden....

    Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, kann die Neubeschaffung eines Schließzylinders schon bis zu sieben Wochen dauern. Bei einer Schließanlage wird allerdings nur ein Schlüssel benötigt um die Haustür und die Wohnungstür (zur WG) zu öffnen. Ich weiß jetzt nicht, ob das hier der Fall ist.

    Selbst wenn es sich um eine Schließanlge handelt: Den Schließzylinder der Wohnungstür dürft ihr notfalls auch selbst übergangsweise tauschen. Es müßten dann nur zusätzliche Schlüssel für die WG-Bewohner angefertigt werden. Dies sollte allerdings kein Problem darstellen. In diesem Fall dann allerdings den alten Schließzylinder nebst aller Schlüssel aufbewahren damit der gegebenenfalls (spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses) wieder eingebaut werden kann.

    Bei der Haustür wird sich das ganze allerdings nocht so einfach lösen lassen.

    Hier zeigt sich wieder einmal, dass Heizkosten und deren Abrechnung doch ein recht komplexes Thema sind.

    Und mit Ihrer Frage sollten Sie auch zunächst Ihren Vermieter/Verwalter konfrontieren. Denn dieser kann Ihnen die Differenzen sicher am ehesten erklären.

    Ein Faktor kann zum Beispiel im Datum der Ablesungen liegen, was aber durchaus legitim ist. Elektronische Meßgeräte werden auf einen bestimmten Stichtag programmiert, der im Rahmen der Ablesung erfaßt wird. Findet bei der Heizkostenabrechnung die 'Jahresrechnung' des Energieversorgers Berücksichtigung, so kann es hier schon zu Verschiebungen kommen, denn die Ablesung durch den Energieversorger im Rahmen der Jahresabrechnung wird sicherlich nicht genau auf den besagten Stichtag fallen.

    siehe hier:

    Mietrecht: die Nutzung von Parkplätzen, Zweckentfremdung

    Der entsprechende Passus in Ihrem Mietvertrag sollte jetzt nicht auf die Waagschale gelegt werden. Der Vermieter möchte hier nur zum Ausdruck bringen, das "wildes Parken" nicht erlaubt ist.

    Für das Abstellen von Kleinkrafträdern ist generell eine Vereinbarung mit dem Vermieter erforderlich. Und es ist durchaus legitim dass der Vermieter Stellplätze nicht kostenlos zur Verfügung stellt. Ob ein Preis von 25,00 € allerdings angemessen ist, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.

    Nur am Rande: Für die Aufnahme eines Lebensgefärten ist kein neuer Mietvertrag erforderlich. Sowas regelt man in der Regel durch einen Nachtrag zum Mietvertrag.

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    also die HV redet immer von nem besitzer den sie fragen muss, die helvetica, vielleicht weisst du ja wie es bei denen läuft. ich bin mir auch manchmal nicht sicher ob die selber eigentümer sind.

    Hmm aus meiner Sicht Blödsinn. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass der Ehemann in den Mietvertrag aufgenommen wird. Legen Sie notfalls eine Kopie der Heiratsurkunde vor.

    Mann kann es auch anders formulieren. Das Dachfenster ist Bestandteil der von Ihnen gemieteten Wohnung. Das heißt, dass letztendlich Sie als Mieter für die Reinigung verantwortlich sind. Wenn Sie die Arbeiten nicht selbst durchführen können, so müssen diese vergeben werden. Ob nun letztendlich direkt durch sie als Mieter oder aber durch den Hausverwalter kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus.

    Ok dann frage ich einmal anders: Warum soll Ihr Vermieter denn diese Kosten für Sie bezahlen?

    Gemäß der BetrKV kann der Vermieter die besagten Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen. Ob er es letztendlich auch darf, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. Und ohne die entsprechenden Passagen im Mietvertrag zu kennen käme jede Antwort einer Weissagung nahe.

    Zwar muss für eine Untervermietung die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, diese kann aber nur unter bestimmten Gründen versagt werden. Sofern keine Überbelegung der Wohnung stattfindet oder aber Gründe in der Person des Untermieters gegen eine Untervermietung sprechen, muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Bei einer Versagung der Erlaubnis hat der Mieter ein Kündigungsrecht. Im Falle einer Untervermietung kann der Vermieter einen Untermitzuschlag fordern, der sich allerdings in einem angemessenen Rahmen bewegen muss.

    Wenn Sie zusätzlich zu den anderen beiden Vertragsparteien als Hauptmieter in den Mietvertrag einsteigen möchten, so ist dies durchaus per Nachtrag zum Mietvertrag möglich. Allerdings sollten Sie sich vor dieser Entscheidung in Ruhe mit den Vor- und Nachteilen auseinander setzen.

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    (der-Mieter): Das ist doch schon mal etwas was ich hören wollte.

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    Ich wollte einfach nur mal meine Situation schildern, damit verstanden wird worum es geht. Das ich mich jetzt vielleicht falsch ausgedrückt habe, ok, mag vielleicht sein. War nicht meine absicht.
    Jetzt möchte ich nur noch wissen ob es eventuell auch Urteile gibt oder § dazu gibt, wo gesagt wird, das darf man und das nicht.

    Alles schön und gut. Selbst wenn es entsprechende Urteile gibt, so wird es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handeln, die sicherlich nicht so ohne weiteres auf Ihren Fall anzuwenden sind.

    Fakt ist doch, dass sich der Stromzähler und der Sicherungskasten in einer vermieteten Wohnung befinden. Und der Mieter dieser Wohnung ist definitiv nicht verpflichtet, Ihnen generell Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren. Dabei ist es unerheblich ob und welche familiären Bindungen zwischen Ihnen bestehen.

    Ob nun die Umstände der 'Nichtzugänglichkeit des Stromzählers und Sicherungskasten' einen Mietmangel darstellt, steht auf einem zweiten Blatt. Hier wäre dann der Vermieter der Ansprechpartner und nur mit diesem kann eine Lösung herbeigeführt werden. Notfalls auf dem Klageweg.

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