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(der-Mieter): Das ist doch schon mal etwas was ich hören wollte.
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Ich wollte einfach nur mal meine Situation schildern, damit verstanden wird worum es geht. Das ich mich jetzt vielleicht falsch ausgedrückt habe, ok, mag vielleicht sein. War nicht meine absicht.
Jetzt möchte ich nur noch wissen ob es eventuell auch Urteile gibt oder § dazu gibt, wo gesagt wird, das darf man und das nicht.
Alles schön und gut. Selbst wenn es entsprechende Urteile gibt, so wird es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handeln, die sicherlich nicht so ohne weiteres auf Ihren Fall anzuwenden sind.
Fakt ist doch, dass sich der Stromzähler und der Sicherungskasten in einer vermieteten Wohnung befinden. Und der Mieter dieser Wohnung ist definitiv nicht verpflichtet, Ihnen generell Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren. Dabei ist es unerheblich ob und welche familiären Bindungen zwischen Ihnen bestehen.
Ob nun die Umstände der 'Nichtzugänglichkeit des Stromzählers und Sicherungskasten' einen Mietmangel darstellt, steht auf einem zweiten Blatt. Hier wäre dann der Vermieter der Ansprechpartner und nur mit diesem kann eine Lösung herbeigeführt werden. Notfalls auf dem Klageweg.