Seit wann ist eine Kündigung ein Vertrag? Wenn dem so wäre, müßte ja auch der Vermieter die Kündigung unterschreiben.
Nur mal so als Anregung.
Seit wann ist eine Kündigung ein Vertrag? Wenn dem so wäre, müßte ja auch der Vermieter die Kündigung unterschreiben.
Nur mal so als Anregung.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber mir sind keine Badlüfter bekannt, die stündlich anspringen. Diese müßten dann ja mit einer Zeitschaltuhr gekoppelt sein und eine derartige Form der Zwangsentlüftung wäre irgendwie paradox.
Die wohl am häufigsten verwendeten Badlüfter werden über einen Schalter aktiviert (Lichtschalter) und schalten sich nach einem festen Zeitraum nach der Aktivierung ein und auch wieder aus.
Aber es gibt auch
Badlüfter mit Feuchtigkeitssensor und Nachlauf (Timer)
Nach der Schilderung vermute ich, dass im Bad von Qualer ein derartiger Lüfter installiert sein könnte.
Vermutlich wurde in dem Badezimmer ein Badlüfter mit Timer u. Feuchtigkeitssensor installiert. Diese Lüfter springen an, wenn die Luftfeuchtigkeit im Bad einen bestimmten Wert überschreitet....
ZitatNoch eine Frage:
Ich habe im Internet bereits ausgiebig nach einer Gesetzesgrundlage gesucht, die die Behauptung des Vermieters bestätigen würde, bin jedoch nicht fündig geworden.
Da werden Sie sicherlich nichts finden. Denn die Aussage Ihres Vermieters, dass die Kündigung nur auf einem von beiden Mietern gemeinsam unterschriebenen Blatt Papier zulässig ist, halte ich für Blödsinn.
Such dir anstatt einen Anwalt lieber eine neue Wohnung. In dieser hast du ausgeschi**** bis zur Steinzeit und drei Tage weiter. Auch wenn eine Abmahnung bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nötig gewesen wäre, hätten die Vorkommnisse (wie von dir beschrieben) auch für eine fristlose gereicht.
Äh komme bitte wieder runter und siehe:
§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Zitater sagte er darf mir ohne kündigungsgrund eine kündigung mit 3 monatiger fist schreiben.
Absoluter Blödsinn. Aber manchmal frage ich mich, ob gepostete Links überhaupt gelesen werden ![]()
Denn § 573(3)BGB sagt doch eindeutig: Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben
Ohne Angabe des Kündigungsgrund ist die Kündigung hinfällig.
Sei froh, dass du noch 3 Monate Zeit hast, dir eine neue Wohnung zu suchen. Dein Vermieter hätte dich auch fristlos auf die Straße setzen können!
Ohne vorherige Abmahnung sicherlich nicht.....
Auch für eine fristgenmäße Kündigung muss ein Kündigungsgrund vorliegen, der in der Kündigung anzugeben ist. Diese Gründe sind in
§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
geregelt. Ich hege zumindest leise Zweiel, dass der hier vorgeworfene Tatbestand als eine nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung gewertet werden kann.
ZitatDie zweite Wohnung ist noch nicht bezugsfertig ( Neubau ).
...ist im Prinzip uninteressant. Fakt ist doch, dass die Wohnung vorhanden ist. Ob leerstehend, bezugsfertig oder auch nicht. Und die verbrauchsunabhängigen Kosten fallen in der Regel auch für das komplette Haus und nicht nur für den vermieteten Teil an.
Ein Lieferant wird besonders dann gut und preisgünstig, wenn er insolvent wird nachdem die geleisteten Vorauszahlungen auf einem Konto in Timbuktu gelandet sind.
Ähh hatten wir so etwas nicht erst vor kurzem?
Sagen wir mal so: Auch nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist kein Vermieter verpflichtet, stets den günstigsten Anbieter zu wählen. Und gerade auf dem Energiesektor sind neben dem Verbrauchspreis auch andere Faktoren, wie Vertragslaufzeiten, gebotener Service etc. zu berücksichtigen.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot so liegt es zunächst an Ihnen, auch den entsprechenden Nachweis zu führen.
Ach ja, der alte Kampf (Raucher / Nichtraucher). Auch wenn ich leider noch immer zum ersten Kreis gehöre, so warte ich nur noch auf ein Urteil, wessen Grundrechte als höher zu bewerten sind. Die der (rücksichtslosen) Raucher oder die der Nichtraucher, die sich über Zigarrettenrauch im Treppenhaus etc. beschweren (alles schon erlebt).
Sicherlich darf ein Vermieter kein Rauchverbot für die gemietete Wohnung aussprechen. Für Bereiche, die der Hausgemeinschaft zugänglich sind (z. B. Treppenhaus etc.) halte ich ein derartiges Verbot durchaus für zulässig.
Aber mal anders gefragt: Warum wollen Sie ausgerechnet im Keller rauchen? ![]()
Zitat.... denn uns wurde gesagt, dass versucht wird einen Nachmieter zu finden, damit wir die Miete vielleicht nicht bis zum 30.04 zahlen müssen.
Grundsätzlich ist kein Vermieter verpflichtet, einen Nachmieter zu aktzeptieren, geschweige denn zu suchen, wenn ein Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden möchte. (Es sei denn im Mietvertrag ist etwas gegenteiliges vereinbart).
Nun kann man sich sicherlich vortrefflich darüber streiten, welche Wohnung einfacher neu zu vermieten ist - Eine renovierte oder eine unrenovierte. Auch kann man hier darüber streiten, was sinnvoller ist. Auf die Nutzung der Wohnung bis zum Vertagsablauf zu pochen oder zu hoffen, dass durch die Renovierung eine vorzeitige Vermietung ermöglicht wird...
ZitatDer Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum
Selten so gelacht. Es ist aber erschreckend, auf welche Ideen manche Anwälte kommen.
ZitatDann kann der, der die Erlaubnis gegeben hat auch bestimmen, wann er sie entzieht.
Beurteile ich doch etwas anders: Zwar bedarf eine Untervermietung der Zustimmung durch den Vermieter. Aber: Jeder Mieter hat zunächst das Recht, dass ihm diese Zustimmung auch erteilt wird. Ein Vermieter kann die Zustimmung nur unter sehr engen Maßstäben verweigern. Aus diesem Grund kann auch eine erteilt Zustimmung nicht so ohne weiteres wieder entzogen werden. Und ob dazu die Beschwerde eines einzigen Nachbarn ausreicht, da hege ich doch arge Zweifel.
... und andere Anbieter haben ihre Preise gesenkt - oder wie?
Manche Anfragen verstehe ich wohl einfach nicht. ![]()
ZitatIm Angebot und per Mail haben wir die qm drinnen im Mietvertrag ist nicht einmal ein Feld dafür.
Bestehen denn Zweifel an der Quadratmeterangabe im Angebot oder der EMail? Denn grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Wohnfläche in einem Mietvertrag anzugeben.
ZitatJetzt hat er mir sogar gesagt das er gegen mich Strafanzeige stellt weil ich das Auto was vor dem Haus stand mitgenommen habe,beim letzten Ausflug nach Stuttgart
(Habe Brief,Schein und Schlüßel!)Den das würde er auch beschlagtnamt(komisches Wort ) haben .
Schon mal etwas vom 'Vermieterpfandrecht' gehört? - Ich weiss nicht, ob ich das ganze so einfach auf die leichte Schulter nehmen würde.
ZitatEr könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??"
Klar: Der Vermieter ist mal wieder der Buhmann ![]()
Mich würde aber auch interessieren, wie sich Ihre Bekannte zu dieser Sache äußert. Denn wenn im Dezember schon drei Mieten rückständig waren würde bedeuten, dass die Miete nicht gezahlt wurde, bevor sich Ihre Bekannte ins Ausland begeben hat...
Werden in dem von Ihnen genutzten Eingang Reinigungsarbeiten durchgeführt oder nur im Haupthaus?
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