Hallo,
ich wohne mit meiner Familie in einem Einfamilienhaus inkl. einer von uns vermieteten Einliegerwohnung (getrennter Eingang). Da wir dieses Jahr unser zweites Kind bekommen haben, benötigen wir nun die Einliegerwohnung für uns selbst.
Nun hab ich gelesen, dass aufgrund der Einliegerwohnung ein geringerer Mieterschutz gilt und man als Vermieter vom Sonderkündigungsrecht §573a Abs.1 BGB Gebrauch machen kann und man keine Gründe angeben muss. Nur dies hätte den Nachteil, dass sich die 3 monatige Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängern würde.
Wir selbst haben das Interesse, mit einer 3 monatigen Frist zu kündigen.
Müssen wir da eine normale Eigenbedarfskündigung verfassen ( kann jemand eine gute / gültige Vorlage empfehlen? ) ?
Wie detailliert muss die Begründung für den Eigenbedarf sein? Reicht die Aussage aufgrund von Nachwuchs, dass der eigene Wohnraum nicht mehr ausreichend ist und daher Bedarf an der ELW besteht? Oder muss das detaillierter sein? Muss man irgendwelche Nachweise liefern?
Bei unserem Vermieter sind wir nicht sicher, wie die Reaktion sein wird, da man sich in letzter Zeit nicht mehr ganz so gut versteht wie zu Beginn des Mietverhältnisses ( aktuell 3 Jahre )
- Kann ein Mieter gegen eine Eigenbedarfskündung angehen, was er zB. bei dem Sonderkündigungsrecht nicht kann? Oder ist das egal, da es eine Einliegerwohnung ist?
- Sollte man sich einen Zeugen mitnehmen, der bezeugen kann, dass die Kündigung auch beim Vermieter abgegeben wurde?
- Sollte man sich eine schriftliche Empfangsbestätigung geben lassen ( was ist, wenn Mieter sich verweigert, diese zu unterschreiben? ) ?
- Was kann man tun, wenn der Mieter meint, nach erhaltener Kündigung "einem aufs Dach zu steigen" ( laute Musik, Störung jeglicher Art oder nicht bezahlen der Miete ) ?
Ich frage dies hier einfach um vorbereitet zu sein und freue mich auf Antworten : )
Besten Dank!
Viele Grüße
Thomas