Hallo Leipziger82,
vielen Dank für deine Mühe und sehr aussagekräftige Antwort! Damit kann ich was anfangen! ![]()
Ich bin voll in deiner Meinung, dass am Ende sind die Gartenkosten weniger als Gerichtskosten - allerdings reden wir nicht von 30€, sondern von 190€. Was nicht allzu wenig ist - zumindest nicht für mich!
Wieso die Nachbarn uns zum Widerspruch geraten haben: Diese Hausverwaltung hat 2 Tage vor der angefangene Gartenarbeiten die Verwaltung übernommen. Bis dahin existierte eine Vereinbarung mit der alten Hausverwaltung, dass die Mieter sich um die Gartenpflege kümmern. So wäre, laut unser Nachbarn, die Hausverwaltung in Beweispflicht zu zeigen, wie es zu dieser Änderung (ohne Absprache mit uns) kam. Ein erhebliches Problem ist natürlich, dass nur 1 Mietpartei, die damals daran beteiligt war die Gartenpflege mit der alten Hausverwaltung zu regeln (nicht das Anwaltpaar allerdings), es schriftlich hat. Wir anderen sind beim Neuzug dazu "belehrt" worden. Im Vertrag stehen, dass eine übliche Gartenpflege umlagefähig ist. .. wobei es bei dem Arbeiten eben um keine reine Rasenmähen etc. handelt, sondern um "Instandhaltung". Daher auch die ursprüngliche Frage zu der "Gleichberechtigung", weil die Mietverträge in diesem Punkt gleich sind.
Zu der Antwort der Hausverwaltung und deinem letzten Tip folgendes: Das haben wir bereits in dem ersten Widerspruchsschreiben geschrieben: "Wir bitten um Einsenden der entsprechenden Belege in Kopien innerhalb 30 Tagen nach dem Erhalt dieses Schreibens und widersprechen hiermit die erforderliche Nachzahlung in Höhe von XXX Euro." Darauf hat die Hausverwaltung lediglich auf das Einsichtrecht verwiesen und deren Geschäftstelle ist nicht mal in der gleichen Stadt - sondern 50 km weiter. Ob das rechtens ist...?
Andere Ideen oder Anregungen? Bin gespannt auf alle Kommentare. ![]()