Beiträge von zury

    Ja, aber es ist nicht zu einem Prozess gekommen.

    Erst setzt Sie mich unter Drück "Schadenersatz" zu zahlen waran Sie eigentlich kein Recht hatte da Sie freiwillig ausgezogen ist.

    Sie hat bekommen was Sie gefragt hat und jetzt wollt Sie auch noch dass ich ihre Anwaltskosten zahle?

    Ich habe eine Rechtsanwaltin konsultiert.

    Sie hat mir empfohlen diese zwei Monatsmieten plus Kaution zu zahlen da ich "sehr schlechte Karten habe":

    - die Untermieterin hat einen Zeuge: meine Untermieterin sagt das wir vereinbart haben dass ich zwei Monatsmieten zahlen sollte. Denn wird das eine Schuldforderung und ist es kein Schadenersatz mehr.
    - Wann es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann alles passieren: meine Untermieterin und diese Zeuge können zB. lügen und wenn ich verliere muß ich auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten meine Untermieterin zahlen.

    Also habe ich diese Summe zahlt (zwei Monatsmieten plus Kaution).

    Gestern habe ich einen Brief des Rechtsanwalts meiner Untermieterin empfangen. Darin steht das ich auch die Anwaltskosten meiner Untermieterin zahlen muß (!!!).

    Bin ich dazu verpflichtet?

    MfG,

    Zury

    Ich habe Ihr die Wahl gegeben:

    1. Du kannst bleiben bis 30.9 aber das wurde nicht praktisch sein da ich selbe voher ausziehe und all meine Sachen mitnehme
    oder
    2. Du kannst am 31.8 am letzen ausziehen.

    Denn hat Sie gesagt: ich ziehe aus am 30.8 aber du muss mir den 2 Monatsmieten Schadenersatz zahlen. Ich zahle nicht für die Monat September und du bekommst deine Schlussel nicht zurück wann ich das Geld nicht bekommen habe.

    Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit.

    Wass muss ich machen?

    Ich untervermietete ein Teil meiner Wohnung (ein möbiliertes untervermieten).

    Am 19.08 habe ich meinen Untermietvertrag mit meiner Untermieterin gekundigt zum 30.09.
    Da ich voher aus die Wohnung ausziehen wollte, habe ich meine Untermieterin vorgeschlagen am Ende August die Wohnung zu verslassen. Sie hat Ihre Sachen am Ende August geräumt und ist ausgezogen und wohnt bei Ihre Eltern. Die Schlüssel hat Sie mir nicht ubergetragen.

    Sie forderte zwei Monatsmieten Schadenersatz. Hat Sie dort Recht an? Für mich fühlt das an als Erpressung.

    Ich untervermietete ein Teil meiner Wohnung (ein möbiliertes untervermieten).

    Am 19.08 habe ich meinen Untermietvertrag mit meiner Untermieterin gekundigt zum 30.09.
    Da ich voher aus die Wohnung ausziehen wollte, habe ich meine Untermieterin vorgeschlagen am Ende August die Wohnung zu verslassen. Sie hat Ihre Sachen am Ende August geräumt und ist ausgezogen und wohnt bei Ihre Eltern. Die Schlüssel hat Sie mir nicht ubergetragen.

    Sie forderte zwei Monatsmieten Schadenersatz. Hat Sie dort Recht an? Für mich fühlt das an als Erpressung.

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