ah ok, ich denke das ist nicht der Fall.
Ich haue ihm das mal um die Ohren und melde mich wenn noch etwas kommt.
Ich bedanke mich erst einmal bei allen für die kompetente Beratung!!!!!
ah ok, ich denke das ist nicht der Fall.
Ich haue ihm das mal um die Ohren und melde mich wenn noch etwas kommt.
Ich bedanke mich erst einmal bei allen für die kompetente Beratung!!!!!
Ich denke wir haben es geklärt, aber ein Punkt macht mir Sorgen
es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten
Was hat es damit auf sich??
Guter Punkt, dass wäre dann ebenfalls rechtswidirg!
Was bedeutet denn "es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." im genannten Paragraph?
Hintergrund: Die Wohnung war Teil eines Mehrfamiliehauses mit drei Parteien. Davon gehörte eine Wohneinheit meinem ehemalien Vermieter. eine andere aus dem Haus hat stellvertretend für meinen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Haus erstellt. Die andere (dritte Partei) hat es also verbaselt. Kann mir daraus ein Nachteil entstehen? Ich würde sagen, dass er sich an den wenden soll der die Nebenkostenabrechnung für ihn erstellt hat.
Hallo Benny,
ja, der Zeitraum ist tatssäclich etwas verwirrend, aber es ist der 16.09. - 15.09. (warum auch immer). Die letzte Nebenkosenabrechnung war auch vom 16.09.2011 bis 15.09.2012. Unser Mietende war der 31.05.2013.
wie lautet denn euer Abrechnungszeitraum? Üblicherweise geht er vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, oder 01.07. bis 30.06.
Der Zeitraum ist 16.09. - 15.09. des Folgejahres
Hallo Mainschwimmer,
vielen lieben Dank für deine suer schnelle Antwort und dann auch noch so aufmunternd ![]()
Nur für mich zur Info: Wäre seine Forderung rechtens gewesen wenn ich die Abrechung zeitgerecht, also zum Beispiel am 01.09.2014 erhalten hätte?
Liebe Grüße
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin mir darüber bewusst, dass dieses Thema schon oft behandelt wurde, aber so richtig passen die gefundenen Beiträge nicht auf mein Problem.
Folgende Situation:
Wir haben zum 31.05.2013 unsere Mietwohnung gekündigt weil wir ein Haus gekauft haben. Bis zum 31.05. haben wir normal Miete und Nebenkosten bezahlt. Die Wohnung haben wir dann Anfang Juni an den Vermieter übergeben (Protokoll, Zählerstände etc).
Heute, am 06.10.2014, erhalte ich eine E-Mail von meinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung. Die Abrechnung ist vom 16.09.2012 - 31.05.2013, also über 8,5 Monate. Wir hatten in den letzen Abrechnungen immer einen Überschuss und mussten nie nachzahlen. Nun soll ich über 600 Euro nachzahlen! Zitat vom ehemaligen Vermieter:
"Das liegt daran, dass bei den Vorauszahlungen stets den größten Posten die Heizkosten ausmachen. Da die Wohnung nach Ihrem Auszug aus der Heizperiode fiel, also nicht mehr beheizt wurde, fallen diese Kosten voll an. Bei den meisten anderen Positionen ist nur der Anteil von 8,5 Monaten angesetzt."
Jetzt meine obligatorische Frage: Ist das rechtens??? Wir haben unsere Kaution zurückbekommen und bis Mai Miete und Nebenkosten gezahlt. Im Mai wurde ja nicht mehr geheizt und das die Wohnung danach lange leer stand und nicht geheizt wurde ist doch nicht mein Problem, oder?????
Liebe Grüße
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