Hallo!
In der Heizkostenverordnung ist eine Ausnahme beschrieben, bei der die Heizkostenverordnung nicht gilt:
"Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird."
In unserem Fall gibt es zwei Wohneinheiten, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt. Zusätzlich gibt es noch eine Gewerbeeinheit, die allerdings nicht beheizt wird.
Die Frage jetzt: Muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden oder nicht?
Mir wurde gesagt, dass es durch die Gewerbeeinheit mehr als zwei Einheiten sind und damit nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden muss. Allerdings habe ich keine Urteile gefunden, die dies belegen würden. Zumal die Gewerbeeinheit ja nicht beheizt wird und in der Verordnung nur von Wohneinheiten die Rede ist.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder entsprechende Urteile?
Vielen Dank!!!