hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (4 Wohneinheiten), in dem gleichzeitig ein Büro vom Vermieter, eine Arztpraxis sowie auf dem Hof eine abgezäunte Lagerfläche vom Vermieter ist.
Wir haben nun unsere Abrechnung bekommen inkl. einer Nachberechnung der Grundsteuer für die Jahre 2011 und 2012. Ich habe mich zu dem Thema nun etwas belesen und habe festgestellt das der Vermieter die Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen nicht auf die Mieter umlegen darf. Soweit so gut....
Wie sieht es denn mit den restlichen Punkten aus, darf der Vermieter Beleuchtung, Hausmeister, Versicherungen etc. auch einfach umlegen auf die Mieter oder muss er das auch aufteilen auf gewerbliche Räume und auf vermietete Wohnungen?
Auch das gleiche Spiel bei Oberflächenwasser... wie oben geschrieben hat der Vermieter eine eingezäunte Fläche mit Baumaterialien die wir Mieter nicht nutzen. Muss ich für diese Fläche auch das Oberflächenwasser bezahlen?
Hat hierzu jemand einen Rat bzw. gleich eine Text aus dem Gesetz etc.?
Vielen Dank
Gruß Daniel