Ich denke mal, dass dies kein mietrechtliches Problem ist, wenn die Ex Ihres Lebensabschnittsgefährten Zicken macht.
Für mich IST es ein mietrechtliches Problem. Denn wenn einer der Eigentümer nicht mit einer Untervermietung einverstanden ist, so kann durchaus ein Problem entstehen.
Meine Frage ist einfach, reicht die Zustimmung EINES Eigentümers oder müssen BEIDE Parteien zustimmen.
Natürlich kann man das als "Zicken der Ex" bezeichnen, was aber nicht meine Problemstellung löst.