DANKE für die Antworten.
Mir scheint es auch so, dass diese Abmahnungen und die Kündigung nur "Mittel zum Zweck" waren, um die Mieterhöhung durchzubekommen.
Können wir also der fristlosen Kündigung mit der Begründung
"§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen."
entgegen wirken?
Das Angebot der VM ist nun die Kaltmiete zunächst nur um 12 % zu erhöhen, anstatt auf auf 26,7 %. Der neuen Mietvertrag soll auf 1 Jahr befristet sein. Danach soll die Miete um weitere 15 % erhöht werden.
Außerdem sollen wir weiterhin die Anwaltskosten tragen (uns wurde nicht mitgeteilt um welchen Betrag es sich handelt).
Müssen wir dies, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen ist und die fristlose Kündigung somit aufgehoben ist???