Beiträge von Doubleu

    DANKE für die Antworten.

    Mir scheint es auch so, dass diese Abmahnungen und die Kündigung nur "Mittel zum Zweck" waren, um die Mieterhöhung durchzubekommen.

    Können wir also der fristlosen Kündigung mit der Begründung

    "§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen."

    entgegen wirken?

    Das Angebot der VM ist nun die Kaltmiete zunächst nur um 12 % zu erhöhen, anstatt auf auf 26,7 %. Der neuen Mietvertrag soll auf 1 Jahr befristet sein. Danach soll die Miete um weitere 15 % erhöht werden.

    Außerdem sollen wir weiterhin die Anwaltskosten tragen (uns wurde nicht mitgeteilt um welchen Betrag es sich handelt).
    Müssen wir dies, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen ist und die fristlose Kündigung somit aufgehoben ist???

    Hallo,

    wir wohnen zu dritt in einer Wohngemeinschaft und liegen seit einigen Monaten im Streit mit der Vermietung.
    Diese hat versucht die kompletten Kosten weitreichender Instandsetzungsarbeiten im unserem Altbau-Bad
    (nachdem wir 3 Jahre in einem maroden alten Schimmelbad, mit in den Keller absackender Badewanne leben mussten) im Nachhinein ohne Vorankündigung auf unsere Miete umzuwälzen.

    Mit studentischer Rechtsberatung haben wir diesen entgegen ihrem Anwalt erfolgreich abwenden können.
    Doch dann kam seine 2. Strategie.

    Eine 1. Abmahnung auf Grund dessen, das die Miete oftmals nicht bis zum dritten Werktag des Monats überweisen war. (Das haben wir eingesehen, auch wenn die verspäteten Zahlungen vorher nie ein Problem darstellten.

    Dann kam eine 2. Abmahnung mit dem Grund wiederholter verspäteter Mietüberweisung.
    Sowie Wochen später eine 3. Schreiben mit selber Beschuldigung, und einer Ankündigung der fristlosen Kündigung.
    Beide Abmahnung wiesen wir zurück, da wir nachweislich pünktlich überweisen hatten.
    Danach war erstmal Ruhe.

    Nun, ein wenige Monate später, versäumt eine neue Mitbewohnerin die pünktliche Überweisung ihres Anteils um ein Paar Tage. Prommt erreicht uns die fristlose Kündigung.

    Anwalt und Vermietung wollen uns aber in der Wohnung wohnen lassen, wenn wir eine Mieterhöhung von 18,5 % in Kauf nehmen, als auch die Anwaltskosten übernehmen.

    :confused:Dürfen wir uns erpresst fühlen?
    Wie viele rechtlich wirksame Abmahnungen müssen vorlaufen?
    Und ist diese Kündigung und Forderung rechtens?

    (Vielleicht wichtig: Es gibt nur einen alten Mietvertrag, indem zum Teil noch andere Bewohner stehen, da die Vermieterin, trotz Erinnerungen vor dem ganzen Streit keinen neuen aufgesetzt hat.)

    Ich Danke im Voraus vielmals um hilfreiche Stimmen.

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