Beiträge von Jemmele

    Hallo zusammen,
    ich habe von 1.12.12 - 31.10.2013 in einer Wohngemeinschaft gelebt. Wir hatten einen gemeinsamen Mietvertrag, den beide Parteien (2er-WG) unterschrieben haben. Nun habe ich zu Beginn des Jahres eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für den Dezember 2012 erhalten über knapp 220,-. Die Rechnung wurde allein an mich adressiert, die andere Mieterin wurde nicht berücksichtigt. Da mir der Betrag als Nachzahlung für einen einzigen Monat sehr hoch erschien, habe ich alle Rechnungen für das Jahr 2012 und 2013 gesammelt (mit Hilfe der anderen Mieter) und nach Fehlern untersucht. Die Heizungsstände sind total durcheinander geraten und ergeben keinen Sinn. In einer E-Mail habe ich die gesammelten Rechnungen mit meinem Anliegen an den ehemaligen Vermieter gesendet mit der Bitte um Rückmeldung - auch bezüglich meines Mietkautionssparbuchs über 1100,-, welches ich immer noch nicht zurück erhalten habe! Daraufhin hat sich der Vermieter nicht gemeldet. Wenige Monate später habe ich einen Mahnbescheid in meinem Briefkasten, welcher auch inkorrekt ausgestellt wurde (die damalige Adresse wurde mit meiner aktuellen Adresse vertauscht, womit mir ein Mahnbescheid für meine jetzige Wohnung ausgestellt wurde). Schriftlich habe ich Einspruch eingelegt und Kopien an den Vermieter als auch den Rechtsanwalt verschickt - mit erneuter Bitte, mir meine Kaution zurückzuerstatten und mir eine gültige Rechnung auszustellen (mit korrekten Daten als auch den korrekten Adressaten!). Ich habe auch versucht den Mieter telefonisch, per E-Mail und per SMS zu erreichen, was aber keine Reaktion hervorrief. Auch einen Rückruf habe ich nicht erhalten.
    Die Mietkaution habe ich immer noch nicht gesehen. Und seit knapp vier Monaten gab es keine Reaktion auf meinen Einspruch, meine Anrufe oder meine Mails.
    Meiner Meinung nach könnte ich klagen, weil

    1. Der Vermieter meine Mietkaution fast ein Jahr nach meinem Auszug immer noch einbehält,
    2. Der Vermieter auf meine Kontaktversuche nicht reagiert
    3. Die Rechnung nicht korrekt ausgestellt wurde - weder die Heizstände, noch die Adressaten sind korrekt

    Die Übergabe bei Auszug verlief einwandfrei.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine erste Einschätzung geben könnte, denn ich bin im Mietrecht so gar nicht bewandert.

    Viele Güße

    Hallo zusammen,
    ich habe von 1.12.12 - 31.10.2013 in einer Wohngemeinschaft gelebt. Wir hatten einen gemeinsamen Mietvertrag, den beide Parteien (2er-WG) unterschrieben haben. Nun habe ich zu Beginn des Jahres eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für den Dezember 2012 erhalten über knapp 220,-. Die Rechnung wurde allein an mich adressiert, die andere Mieterin wurde nicht berücksichtigt. Da mir der Betrag als Nachzahlung für einen einzigen Monat sehr hoch erschien, habe ich alle Rechnungen für das Jahr 2012 und 2013 gesammelt (mit Hilfe der anderen Mieter) und nach Fehlern untersucht. Die Heizungsstände sind total durcheinander geraten und ergeben keinen Sinn. In einer E-Mail habe ich die gesammelten Rechnungen mit meinem Anliegen an den ehemaligen Vermieter gesendet mit der Bitte um Rückmeldung - auch bezüglich meines Mietkautionssparbuchs über 1100,-, welches ich immer noch nicht zurück erhalten habe! Daraufhin hat sich der Vermieter nicht gemeldet. Wenige Monate später habe ich einen Mahnbescheid in meinem Briefkasten, welcher auch inkorrekt ausgestellt wurde (die damalige Adresse wurde mit meiner aktuellen Adresse vertauscht, womit mir ein Mahnbescheid für meine jetzige Wohnung ausgestellt wurde). Schriftlich habe ich Einspruch eingelegt und Kopien an den Vermieter als auch den Rechtsanwalt verschickt - mit erneuter Bitte, mir meine Kaution zurückzuerstatten und mir eine gültige Rechnung auszustellen (mit korrekten Daten als auch den korrekten Adressaten!). Ich habe auch versucht den Mieter telefonisch, per E-Mail und per SMS zu erreichen, was aber keine Reaktion hervorrief. Auch einen Rückruf habe ich nicht erhalten.
    Die Mietkaution habe ich immer noch nicht gesehen. Und seit knapp vier Monaten gab es keine Reaktion auf meinen Einspruch, meine Anrufe oder meine Mails.
    Meiner Meinung nach könnte ich klagen, weil

    1. Der Vermieter meine Mietkaution fast ein Jahr nach meinem Auszug immer noch einbehält,
    2. Der Vermieter auf meine Kontaktversuche nicht reagiert
    3. Die Rechnung nicht korrekt ausgestellt wurde - weder die Heizstände, noch die Adressaten sind korrekt

    Die Übergabe bei Auszug verlief einwandfrei.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine erste Einschätzung geben könnte, da ich mich im Mietrecht so gar nicht auskenne.

    Viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!