Hallo zusammen,
ich ziehe zum 29.11. aus meiner aktuellen Wohnung aus. Als ich diesbzgl mit meinem Vermieter telefonisch einen Wohnungsabnahmetermin ausmachte, wies er mich auf die Schönheitsreperaturen lt Mietvertrag hin. Auf meinen Hinweis, dass die Wohnung bis auf die im Übergabeprotokoll festgehaltenen Kleinigkeiten Mängelfrei wäre wurde ich informiert, dass in meinen Unterlagen kein Protokoll vorliege, und ob ich dieses nicht hätte.
Der Markler, von dem ich die Wohnung abgenommen habe hat in meinem Beiseien bestehende Mängel aufgenommen und fotographiert. Darunter ein kleinerer Schimmelbefall, der mittlerweile durch den Vermieter behoben wurde und Mängel im Laminat, die zu großen Teilen auf unsauberes Verlegen zurückzuführen sind. Ich war so blöd und habe mir damals keine Kopie dieses Vertrags geben lassen. Mittlerweile hat sich der Vermieter von besagtem Markler getrennt und der Markler ist für mich nicht zu erreichen, da die Telefonnummern, die mir und dem Vermieter vorliegen scheinbar nicht mehr bedient werden.
In meinem Mietvertrag heißt es zum einen:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der fenster und Außentüren von innen."
und:
"Zustand der Mieträume
[...]
Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: / "
Ich mache mir jetzt ein wenig Sorgen wegen der kommenden Wohnungsübergabe:
I) Das Laminat weißt wenige, oberflächliche Haarkratzer (einige bestanden bereits bei Übernahme) auf, die bei bestimmten Licheinfall sichtbar sind. Hinzukommen einige Ritzen zwischen den Elementen und 2 leicht wacklige, welche aber sichtbar aus der mangelhaften Verlegung resultieren. Kann ich dafür irgendwie belangt werden?
II) Ich habe bei meinem Einzug sämtliche Wände nachstreichen/weißen müssen, nur auf die Decke hatte ich damals wirklich keine Lust mehr. Hinzu kommt eine begrenzte Verfärbung (mMn ein Wasserfleck) in der Badezimmerdecke, auf den ich den Vermieter bereits beim Einzug hingewiesen hatte (dummerweise nicht schriftlich). Sofern es ordentlich ausschaut, muss ich doch nicht noch einmal streichen, oder? Was ist mit der Badezimmerdecke?
Ich habe ziemlich genau 3 Jahre in der Wohnung gelebt.
Danke schonmal!
LG Torsul