Beiträge von Torsul

    Danke für Ihre schnelle Antworten!

    Ich hatte heute eine Vorbegehung und zum Laminat noch zur Decke wurden Beanstandungen gemacht. Allerdings sprach die Marklerin einen Punkt an, in dem ich mich eigentlich sicher fühlte: Die Tapete. Ich habe die Wohnung komplett mit Raufasertapete, weiß gestrichen (schlampig, sodass ich direkt nachgerstichen habe) übernommen und später dann an 2 Wänden die Tapete entfernt und mir Natursteinimitat Vinyl neu tapeziert. Nach Aussage der Marklerin wäre kann "bunte" Tapete so nicht übernommen werden und wäre ein Mangel, der behoben werden müsste. Bei meinen Recherchen im Vorfeld stieß ich aber wiederholt auf die Aussage, das Wände durchaus in gedeckten Farben übergeben werden können.
    Kann mir jemand sagen ob ich wirklich verpflichtet bin erneut weiße Rauhfaser aufzubringen (und ggf nochmal zu streichen), oder ob die bestehende Tapete so legetim ist, dass ich notfalls den Rechtsweg beschreiten kann?

    Zur Ansicht eine aktuelle Aufnahme:


    Vielen Dank schonmal!

    Hallo zusammen,

    ich ziehe zum 29.11. aus meiner aktuellen Wohnung aus. Als ich diesbzgl mit meinem Vermieter telefonisch einen Wohnungsabnahmetermin ausmachte, wies er mich auf die Schönheitsreperaturen lt Mietvertrag hin. Auf meinen Hinweis, dass die Wohnung bis auf die im Übergabeprotokoll festgehaltenen Kleinigkeiten Mängelfrei wäre wurde ich informiert, dass in meinen Unterlagen kein Protokoll vorliege, und ob ich dieses nicht hätte.

    Der Markler, von dem ich die Wohnung abgenommen habe hat in meinem Beiseien bestehende Mängel aufgenommen und fotographiert. Darunter ein kleinerer Schimmelbefall, der mittlerweile durch den Vermieter behoben wurde und Mängel im Laminat, die zu großen Teilen auf unsauberes Verlegen zurückzuführen sind. Ich war so blöd und habe mir damals keine Kopie dieses Vertrags geben lassen. Mittlerweile hat sich der Vermieter von besagtem Markler getrennt und der Markler ist für mich nicht zu erreichen, da die Telefonnummern, die mir und dem Vermieter vorliegen scheinbar nicht mehr bedient werden.

    In meinem Mietvertrag heißt es zum einen:
    "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der fenster und Außentüren von innen."
    und:
    "Zustand der Mieträume
    [...]
    Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: /
    "

    Ich mache mir jetzt ein wenig Sorgen wegen der kommenden Wohnungsübergabe:
    I) Das Laminat weißt wenige, oberflächliche Haarkratzer (einige bestanden bereits bei Übernahme) auf, die bei bestimmten Licheinfall sichtbar sind. Hinzukommen einige Ritzen zwischen den Elementen und 2 leicht wacklige, welche aber sichtbar aus der mangelhaften Verlegung resultieren. Kann ich dafür irgendwie belangt werden?
    II) Ich habe bei meinem Einzug sämtliche Wände nachstreichen/weißen müssen, nur auf die Decke hatte ich damals wirklich keine Lust mehr. Hinzu kommt eine begrenzte Verfärbung (mMn ein Wasserfleck) in der Badezimmerdecke, auf den ich den Vermieter bereits beim Einzug hingewiesen hatte (dummerweise nicht schriftlich). Sofern es ordentlich ausschaut, muss ich doch nicht noch einmal streichen, oder? Was ist mit der Badezimmerdecke?

    Ich habe ziemlich genau 3 Jahre in der Wohnung gelebt.

    Danke schonmal!

    LG Torsul

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