Beiträge von arliane

    Verlassen muss sich der Mieter auf deine Aussage nicht. Die Aussage muss nachprüfbar sein.

    Gesetzt der Fall: der andere Mieter gibt keine Auskunft. Wie geht es weiter für den Mieter bzw. für den Vermieter, der erhöhen möchte? Angenommen: die Aussage zu einer höheren Vergleichsmiete ist wahr. Wer hat nun die Beweislast?

    Ich habe eine Wohnung vermietet und noch niemals die Miete (seit 20 Jahren) erhöht. Da die Wohnung in einem Gebiet ohne Mietspiegel liegt, brauche ich drei Vergleichsmieten. Wenn ich diese dann also habe (in meinem Fall alle im gleichen Haus mit unterschiedlichen Eigentümern) und meinem Mieter die Angabe mache über Kaltmiethöhe, Lage der Wohnung, Größe usw. und mein Mieter geht dann zu dem Mieter: muss dieser meinem Mieter Auskunft darüber geben, wie viel Miete er zahlt und/oder gar Details der Ausstattung preisgeben? Was, wenn er dazu keine Lust hat? Muss ich dann eine weitere Vergleichsmiete angeben oder gar den Vermieter der Vergleichsmietenwohnung? Oder muss sich dann mein Mieter auf die Richtigkeit meiner Angaben verlassen?

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