Guten Tag,
mein Problem ist folgendes:
Seit 2007 lebe ich in einer Mietwohnung, die sich in einem ursprünglichen Einfamilienhauses befindet.
Meine Vermieterin, eine ältere, verwitwete Dame, lebt im Erdgeschoss und ich bewohne als Mieterin die 1. Etage.
Nun sind die äusseren Fensterbänke vor meinem Küchen- und Badezimmerfenster seit längerem verwittert, die dort aufgebrachte Farbe zum großen Teil abgeblättert.
Da mich das selber sehr stört, bat ich meiner Vermieterin an, die Fensterbänke mit einer Farbe für den Außenbereich, die ich noch ausreichend von einer anderen Malarbeit übrig habe (Buntlack auf Kunstharzbasis, auch für Mauerwerk, Beton und Putz geeignet), neu anzustreichen.
Sie willigte ein und bat mich, die Reste der noch vorhandenen, abgeblätterten Farbe vorher ordentlich zu entfernen.
Daran machte ich mich auch gleich am folgenden Tag und rückte den Flächen mit Drahtbürste und grobem Schmirgelpapier kräftig zu Leibe.
Da der danach von mir aufgetragene Anstrich nicht zu meiner Zufriedenheit ausfiel, weil er uneben aussah, ging ich heute in einen Baumarkt, um mich beraten zu lassen. Vorher fragte ich meine Vermieterin noch, aus welchem Material die Fensterbänke seien. Antwort: Eternit.
Ich ging also in den Baumarkt und bat dort einen Herrn in der Farb-Abteilung um Rat. Als ich ihm sagte, dass die zu streichenden Flächen aus Eternit sind, machte er große Augen und sagte, dass Eternit häufig asbesthaltig sei und dass ich daran in keinem Fall rumfeilen, schleifen etc. solle, da der sich dann bildende Staub hochgiftig sei :eek:
Na wunderbar, habe ich doch bereits intensiv daran rumgeschmirgelt - ohne Atemschutz oder ähnliches!
Er riet mir weiter, von meiner Vermieterin das genaue Kauf- bzw. Produktionsdatum der Eternitplatten zu erfragen und dann bei der Firma Eternit anzurufen und zu fragen, ob in dieser speziellen Charge/diesem Produktionsjahr Asbest verwendet wurde.
Ich habe dies dann eben meiner Vermieterin erzählt. Sie sagte, sie habe keine Unterlagen über den Kauf/Einbau der Fensterbänke mehr und könne nur sagen, dass diese im Rahmen des Hausbaus, der von 1953 bis 1956 dauerte, verbaut wurden. Dass da Asbest drin sein könnte habe sie nicht gewusst.
Nun möchte meine Vermieterin morgen bei Eternit anrufen und sich um die Sache kümmern....
Gesetzt den Fall, dass die Platten tatsächlich Asbest enthalten und ich da lustig dran rumgeschmirgelt habe:
- Inwiefern besteht eine Informations- oder vielleicht Sorgfalts- oder gar Schutzpflicht meiner Vermieterin mir gegenüber?
Also hätte sie über die eventuelle Asbesthaltigkeit Bescheid wissen und mich aufklären müssen?
- Muss die Vermieterin asbesthaltige Teile der Wohnung fachmännisch entfernen lassen?
Vielen Dank schon jetzt,
viele Grüße,
Siebenstein