Beiträge von schully77

    Hi Berny,

    Zitat

    Aha, jetzt kommt plötzlich das Wort Mieterhöhung. Das müsste der VM den M schriftlich mindestens 3 Monate vorher mitteilen mit ausführlicher nachvollziehbarer Erläuterung.

    Das war die entscheidende Aussage. ;) Der VM hat es zwar mitgeteilt, jedoch nur gesagt, dass es auf Grund der umlegbaren Kosten so kommen wird. Ist in meinen Augen keine nachvollziehbare Erläuterung! Und nach meiner Kenntnis muss der VM nachweisen, wie sich die Erhöhung zusammensetzt. Erzählen kann man viel!

    Zitat

    "4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?"
    Nein.


    Ich formuliere die Frage um: Mir ist bekannt, dass Mieter einen Anspruch auf Einsicht haben. Mit welchem Paragraphen oder Gerichtsurteil o.ä. kann ich dem Vermieter gegebenfalls gegenübertreten? Er kann ja sonst prinzipiell mehr abrechnen, als tatsächlich investiert!

    Zitat

    "5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?"
    Geht die Mieter nichts an, bestenfalls den Fiskus.


    Das sehe ich anders, denn eine Mieterhöhung ist nur im Falle einer Sanierung oder Modernisierung möglich. Dies liegt nur vor, wenn der Mieter durch die Baumaßnahmen z.B. Heizkosten einspart etc. - also wenn er dadurch eine wohnliche Verbesserung erfährt!

    Zitat

    "2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?"
    Du kannst es versuchen, wenn Deiner Berechnung genügend brauchbare Daten zugrunde liegen.


    Kennt jemand hierzu ein Urteil???

    Gruß und einen schönen Nachmittag,
    schully77

    Hallihallo liebe Foren-Nutzer,

    ich habe folgendes "Problem":

    Wir wohnen im Süden von Hannover in einem Altbau. Dort sind in allen Wohnungen die Fenster (Alu mit Iso-Verglasung oder ähnliches) undicht. Gerade im letzten Winter mussten wir extrem stark heizen, damit die Wohnung zumindest 18-20 Grad erreicht. Viele werden sagen, dass diese Temperatur ausreicht, aber jeder empfindet anders. Fußkalt blieb es trotzdem! Wir Mieter haben ein Schreiben verfasst und es der Hausverwaltung im Februar zukommen lassen. Man hat recht schnell reagiert und sich die Fenster mit Handwerkern angeschaut. Eigentlich sollte es nach Ostern losgehen - Fehlanzeige. Nun haben wir nächste Woche einen erneuten Besichtigungstermin und die Bauarbeiten - es werden nun alle Fenster und Rahmen getauscht - starten ab Oktober. Soviel zum Sachverhalt.

    Meine Fragen an Euch:

    1. Ist es u.U. im Oktober nicht schon zu kalt? Müssen nicht mindestens 20 Grad herrschen?

    2. Welche Möglichkeiten haben wir bzgl. Mietminderung in dieser Zeit?

    3. Können wir die Bauarbeiten auf Grund der zu befürchtenden Kälte ablehnen?

    4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?

    5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?

    Dann habe ich noch unabhängige Fragen:

    1. Ist es nicht Pflicht der Hausverwaltung eine Betriebskostenabrechnung anzufertigen?

    2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?

    Ich wollte eigentlich einem Mieterbund beitreten, habe im Web allerdings nur negatives gelesen.

    Ich danke Euch für Antworten, gerne auch per PN.

    Herzliche Grüße aus Hannover,
    schully77

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