Beiträge von dernico

    Vielen danke für eure Informationen...

    Ich bin jetzt gerade auf §215 BGB gestoßen und da sieht es ja fast so aus als wenn alle anderen § damit ausgehebelt werden können... Naja ich werd erstmal schauen. Es ist ja ein relativ kleiner Betrag.

    Ich sehe das auch so, das selbst bei einem ordentlichen Übergabeprotokoll der Vermieter selbst wenn schon 3 Monate andere Mieter in der Wohnung wohnen, immer noch eine Aufrechnung "plötzlich" schon immer vorhandener Schäden gegen mich machen könnte...
    Solange er die Kaution hat muss ich mich auf einen Rechtsstreit einstellen...


    Hier müssen wir kurz festhalten: Diese besagt Schlafzimmertür soll innen beschädigt worden sein.
    Diese Tür stand immer offen, hinter diese Tür ist eine Wand.

    Ich bin ein guter und ordentlicher Mieter. Ich pflege Mietwohnungen so wie mein Eigentum.

    Ich bin echt enttäuscht und sehe nicht ein, obwohl ich ein gutherziger Mensch bin, blind und ohne Widerstand dieses Geld zu bezahlen.

    Das Angebot hat ja auch einen Ist zustand vom 12.08. festgestellt und nicht vom 15.10. und seit dem 15.10. wohnen dort neue Mieter.


    Danke für eure Bemühungen.

    ...also ich werde jetzt den mutigen schritt wagen und dem lieben vermieter daraufhinweisen, dass ich nicht bereit bin den im schreiben angezeigten schaden zu bezahlen. Ihm den hinweis geben das das von ihm beigelegte angebot diesen Monat erstellt wurde, mehr als 9 Monate nach Schlüsselübergabe.

    Dann werde ich noch um Korrektur bitten und ihn auffordern den betrag in den nächsten tagen auf mein konto zu überweisen.

    Mal sehen was dann kommt.

    Das einzige was mir halt bedenken bereitet ist, das er mir 2 wochen nach auszug telefonisch mitteilte das er einen schaden gesehen hat...
    Hmm mal sehen

    Danke für eure hilfe

    Hallo Mainschwimmer,

    oh da hab ich mir was an den Haaren herbeigezogen. es Sind tatsächlich 6 Monate (§ 548 Abs. 1) Aber auch diese Frist ist ja abgelaufen.

    Ich hab auch irgendwo gelesen das "ein böser Brief nicht reicht um die verjährung zu verhindern" "...mindestens ein Mahnbescheid nötig ist..."


    Okay, bestraft :( das klingt fies, man will ja nur fair sein...

    Nein es steht dort nichts über Zeitwert. Es wird dort eine komplett neue Tür eingebaut und der Komplette Betrag wird von meiner Kaution abgezogen.

    Da ich aber von einer beteiligung gesprochen habe, schließt dies ja schonmal den vollen Betrag aus. und auch bedeutet Beteiligung nicht 50%...

    Kann er nach 9 Monaten noch eine volle Beteidigung verlangen? den Damaligen zustand kann ja keiner mehr beurteilen. Auch ist das Angebot vom Türen-Menschen aus diesem Monat. (und dieser Türmensch bietet auf seiner Seite nur Haustüren an... mal so am rande)

    Danke für deine schnelle Antwort!

    Liebes Forum,

    ich bin in einer etwas verzwickten Situation.

    am 15.10. vergangenen Jahres bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
    Natürlich habe ich zuvor fristgerecht die Kündigung eingereicht.
    Auch habe ich alle notwendigen Arbeiten durchgeführt (gestrichen, gereinigt etc.)
    Vor Übergabe bin ich durch die Räumlichkeiten gegangen und habe keine Schäden feststellen können.

    Am Tag des Auszuges kam der Vermieter zu meiner neuen Wohnung zwecks Schlüsselübergabe.
    Hier ist mir wohl mein erster Patzer unterlaufen: Es gab kein Protokoll und wir haben uns auch nicht die Wohnung gemeinsam angeschaut. Ich habe ihm den Schlüssel gegeben und wir haben uns verabschiedet.

    Nach circa 2 Wochen rief der Vermieter an und erzählte mir er habe an der Innentür des Schlafzimmers einen schaden entdeckt. Ich habe ihn darauf hingewiesen das ich keine Schäden gemacht habe. Allerdings habe ich, des friedenswollen, bereit erklärt mich an der Reparatur zu beteiligen(was kann so eine Tür schon kosten).

    Nun verstrich die Zeit.

    Nach 2 Monaten schrieb ich den Vermieter, bezüglich eines Angebotes wegen der defekten Tür und das er mir die Kaution, abzüglich einer Sicherheit bezüglich der anstehenden Nebenkosten, überweist.

    Darauf kam keine Reaktion.

    Nach 2 Wochen schrieb ich ihn erneut an und bat um Stellungnahme.

    Im Januar diesen Jahres schrieb ich nochmals mit der bitte um die Kosten bezüglich der Tür und der Nebenkostenabrechnung.
    Diesmal nahm er Stellung zu einem schreiben aus Dezember wo er mir mitteile das er noch kein Angebot eingeholt habe und auch die Nebenkosten nicht abgerechnet habe, er sich aber unaufgefordert wieder melden wird.

    Am 31.07. diesen Jahres habe ich ihm eine Mahnung geschrieben.
    Dort gab ich ihm eine Frist von 14 Tagen.
    Er solle mir doch bitte die Kaution überweisen. auch hier wieder abzüglich der Sicherheit von 150€.

    Nun bekam ich am Freitag (15.08.) tatsächlich meine Schlussabrechnung.
    Nebekosten belaufen sich auf 149,00 €.
    Zuzüglich einer Auftragsbestätigung eines Türen menschens (die am 12.08. erstellt wurde) mit einem Betrag von 350,00€.
    Und dem Hinweis das beide Beträge von meiner Kaution abgezogen werden.

    Ich fühle mich jetzt arg verarscht:

    Ich habe nie gesagt das ich den Schaden gemacht habe, das er mir aufgefallen ist oder sonstiges.
    Ich hab nur gesagt das ich mich sonst ja Beteiligen würde. Damals am Telefon hat er sich dafür bedankt...
    Dann habe ich regelmäßig darum gebeten ein Angebot für die Tür-Reparatur zu bekommen.
    Was schlussendlich mehr als 9 Monate gedauert hat!

    Ich weiss jetzt überhaupt nicht ob es ihm wirklich um die Tür geht, ob der schaden nicht durch den neuen Mieter verursacht wurde oder ob er nicht eigentlich vorhat die Wohnungseingangstür auszutauschen ( die war bei Einzug schon defekt und wurde per Mietvertrag extra erwähnt um Mietminderung auszuschließen)

    Ich möchte mich jetzt eigentlich nicht mehr an den kosten der Reparatur beteiligen.
    Kann ich mich auf die Verjährungsfrist von 3 Monaten nach Schlüsselübergabe berufen?
    Muss ich bezahlen, weil ich irgendwann mal gesagt habe das ich mich beteiligen werde?

    Vielen Dank für die Geduld beim lesen und bei Hilfestellung.

    Gruß, Nico

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