Beiträge von rosentau73

    Guten Abend zusammen! Ich habe eine Frage bzgl. der Stellung eines Nachmieters.
    Mein Mann und ich haben unseren Mietvertrag fristgerecht Ende Juli diese Jahres gekündigt. Wir haben zwei kleine Kinder, 4 und 2,5 Jahre und unsere Wohnung ist "leider" einfach zu klein geworden.
    Wir haben ein Haus gemietet und müssen für diese Haus ab Oktober 2014 erstmalig Miete zahlen. Daher haben wir mit Kündigung unserem alten Vermieter gesagt, dass wir gerne ab Oktober einen Nachmieter stellen würden.
    Er war damit soweit einverstanden, hat uns aber gesagt, dass er sich selber auch schon kümmern würde.
    Sollte niemand zu finden sein, müssten wir eben für den Oktober noch die Miete zahlen.

    Ich hatte dann bereits schnell ein junges Paar gefunden, die gerne in unsere Wohnung gezogen wären.
    Hatte unserem alten Vermieter die Info gegeben und dem interessieren Paar die Kontaktdaten des Vermieters.
    Er hat sie abgelehnt. Leider hat er mir keine Begründung genannt, warum er sie abgelehnt hat. Es würde nicht passen.

    Dazu muss man sagen, wir wohnen in einem 4-Parteien Haus und hier leben nur junge Menschen im Alter zwischen Ende zwanzig bis Ende dreißig/Anfang vierzig.

    Der alte Vermieter hat die Wohnung dann in der Zeitung inseriert und die Besichtigungen fingen an.
    Es waren einige Interessenten und ich habe allen auch gesagt, wir wären zum 01. Oktober raus und wären ebenfalls mit der Nachmietersuche beschäftigt.

    Gestern kam dann der Anruf von unserem alten Vermieter, er hätte einen neuen Mieter und ich müsse nun keinen Nachmieter mehr suchen. Der neue Mieter würde im Dezember einziehen und daher müssten wir leider die Oktobermiete noch zahlen, egal ob wir noch drin wären oder nicht.

    Meine Frage ist jetzt, ist das so von uns zu akzeptieren.

    Ich habe gelesen das der Mieter nur dann vom Vermieter verlangen kann, dass er einer Vertragsaufhebung bei gleichzeitiger Stellung eines Nachmieters zustimmt (oder Eintritt des Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag), wenn er ein "berechtigtes Interesse" an einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages hat... In unserem Fall wäre das ja dann die zu kleine, enge Wohnung aufgrund von Nachwuchs.
    Lehnt der Vermieter es gegenüber dem Mieter eindeutig ab, einen von diesem noch beizubringenden Nachmieter auch nur zu berücksichtigen, entfällt auch die Verpflichtung der Mieter, einen Nachmieter auch nur zu benennen.

    Über eine hilfreiche Antwort ob wir die Entscheidung des Vermieters so hinnehmen müssen, wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße*rosentau73

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