Das Gewerbemietobjekt hat sowohl eine Eingangstür, als auch eine Laderampe. Die Laderampe wird durch Fahrzeuge des Vermieters zugestellt, dass diese nicht nutzbar ist. Nach Aussage des Vermieters soll der Bereich vor der Laderampe zum Be- und Entladen jetzt auch noch mit angemietet werden, um diese nutzen zu dürfen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Zugang zum angemieteten Gebäude zusätzlich angemietet werden muss, um ein Be- und Entladen zu gewährleisten.
Das wäre ja so, als ob man den Bereich vor einer Garage auch zuätzlich anmieten muss, damit gewährleistet ist, dass diese dann auch frei bleibt.
Meine Frage! Kann der Vermieter zusätzlich Geld für den Bereich direkt vor der Laderampe der Mietsache erheben?
Gibt es Fälle auf die man sich evtl. berufen kann?
Würde mich über jeden Hinweis freuen.