Beiträge von Killiney

    Guten Tag,

    ich möchte eine alte Holzdecke im Schlafzimmer (ca. 80er Jahre) weiß streichen und habe auch das mündliche Einverständnis des Vermieters. Allerdings frage ich mich jetzt, ob ich diese Veränderung beim Auszug wieder rückgängig machen muss. Das wäre durch einfaches Streichen ja nicht mehr möglich, d.h. ich müsste ggf. die Decke komplett ersetzen.
    Im Mietvertrag steht Folgendes:

    "Das Mietobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt und gesäubert, in vertragsgemäßem Zustand und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben."
    --> Hier frage ich mich vor allem, was "vertragsgemäßer Zustand" bedeutet: So, wie ich die Wohnung vorgefunden habe, d.h. also mit dunkler Holzdecke?

    Außerdem:
    "Hat der Mieter bauliche Änderungen oder Änderungen im Sinne von § 10 (Parabolantenne) vorgenommen, so hat er bei Auszug bzw. Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünglich vertragsgemäßen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes."
    --> Fällt das Streichen einer Holzdecke unter "bauliche Änderungen"?

    Soll ich mir das Einverständnis des Vermieters schriftlich geben lassen und dabei auch einen Satz zum Rückbau bzw. Verbleib der gestrichenen Decke einbauen? Von selbst hat der Vermieter dies nicht vorgeschlagen.

    Ich freue mich über hilfreiche Antworten!
    Vielen Dank.

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