Beiträge von hans29

    Ich kenne mich mit dem Baurecht und den sonstigen Meldegewohnheiten in Eurer Stadt nicht aus. Aber ...


    Fast richtig. Nicht untervermieten, denn Du bist ja kein Mieter. Aber es sollte eigentlich kein Problem sein, einzelne Zimmer seiner Wohnung zu vermieten.

    Aber wenn Du tatsächlich irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten seitens der Stadt befürchtest, weil irgendwelche Verordnungen gegen Dein Vorhaben sprechen könnten, so kann man da ja einfach mal nachfragen.

    Vielen Dank
    denke auch dass es kein problem sein sollte. Wenn doch, dann vermiete ich es nicht und der staat bekommt doch keine steuern...

    Hallo, folgendes Problem.
    Habe vor über 10 Jahren ein Haus gebaut mit drei Wohnungen.

    Offiziell sind es nur 2 Wohnungen.
    Eine (EG & 2.OG) wird von meiner Familie bewohnt und die andere (1.Og) wird vermietet.

    Das 2. OG hat nur ein Bad und 2 Zimmer. War halt nur als Schlafzimmer gedacht, wegen Platzgründen. Das ist der Stadt auch bekannt.

    Da nun alle Kinder aus dem Haus sind (bis auf einer), wollte ich wissen, ob ich die Wohnung offiziell an meinem Sohn vermieten darf. Also mit Mietvertrag...

    Er ist mit der Wohnung so zu Frieden und braucht keine Küche, da er nicht kocht.

    Denn ursprünglich ist die Wohnung als Zweifamilienhaus bekannt. Eine dritte Wohnung ist der Stadt so nicht bekannt, da eine Famile bisher zwei Etagen in Anspruch genommen hat.

    Muss dass nun gemeldet werden, bevor ich Anspruch auf Miete habe. Natürlich werden die Mieteinmahmen versteuert, so dass sich das Finanzamt freut...

    Ich weiß dass es sich kompliziert anhört, aber ich verstehe mich nicht wirklich mit meinem Sohn. Es würde auch sicherlich einfacher gehen...

    Also mache ich etwas illegales, wenn ich ihm diese 3. "unbekannte" Wohnung vermiete. Das ist ja so,wie wenn ich ihm 2 Zimmer meiner Wohnung untervermieten würde, oder?

    Ich bedanke mich im Voraus...

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