Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. den Anspruch auf Mietminderung bei Mängeln beim Einzug. Ich selbst bin gerade etwas ratlos und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!
Meine Lebensgefährtin und ich haben zum 1. August eine Wohnung in Zürich gemietet. Aufgrund des Feiertags und des Wochenendes wurde die Wohnungsabnahme mit dem Vermieter für den Montagabend, 4. August, vereinbart. Noch im Juli wurde uns dann telefonisch noch mitgeteilt, dass die vorzunehmenden Malerarbeit in der Wohnung erst am 4. August beginnen würden, diese sollten bis zum Mittwoch den 6. August abgeschlossen sein - ich habe die Wohnungsabnahme daher auf den 6. August abends verschoben, da die Abnahme einer unfertigen Wohnung nicht sinnvoll schien.
Bei der Abnahme am 6. August abends waren die Malerarbeiten bei weitem noch nicht abgeschlossen uns jedoch versichert, dass sie am Donnerstag fertig seien. Am Ende wurden die Malerarbeiten am Freitag abgeschlossen, wobei Türrahmen, Leisten, Türen sowie Einbauschränke nicht gestrichen wurden, obwohl versprochen. Die ersten Möbel/Kisten konnten so erst am Freitag in einer unvollständig fertiggestellte Wohnung geräumt werden. Dass während dem Umzug noch weitere Mängel (Schimmel in der Badewanne, defekte Klospülung etc.) aufgetreten sind, sei mal dahingestellt.
Als ich heute den Vermieter meinen Ärger über diese doch ganz beträchtlichen Verzögerungen mitgeteilt und wegen entsprechender Mietminderung angefragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, die dem Vermieter 2 Tage Zeit für Renovations/Instandsetzungsarbeiten zugestehen. Diese Frist würde laut Vermieter erst nach stattgefundener Abnahme beginnen, sprich in unserem Fall erst nach dem ursprünglichen Abnahme-Termin vom 4. August. D.h. trotz Unbeziehbarkeit der Wohnung bis einschliesslich 8. August ist der Vermieter nur bereit, 3 Tage Miete zurückzuerstatten.
Ich wollte mich nun bei euch erkundigen, inwieweit so etwas rechtens ist bzw. das anfechtbar ist. Des Weiteren wollte ich wissen, ob ich bei den anderen Mängeln wie nicht abgeschlossene Malerarbeiten, Schimmel, Defekte im Badezimmer auch Ansprüche auf Mietminderungen habe? Laut Vermieter könne ich ja in der Wohnung wohnen und somit sei da kein Anspruch auf Rückerstattung.
Vielen Dank für Eure Hilfe und mit besten Grüssen aus der Schweiz
Hsgler