Beiträge von sensheimer

    Liebe Forumsgemeinde:

    Folgender Sachverhalt:

    Ich beabsichtige nach Berlin zu ziehen (Bezirk Schmargendorf/Grunewald). Die dort in Aussicht stehende Wohnung ist eine private Eigentumswohnung, errichtet 2011/12. Der Eigentümer wohnt derzeit darin, zieht aber um und vermietet die Wohnung erstmalig. Er hat nicht vor, das Objekt zu verkaufen.

    Ich möchte nun wissen, mit welchen Kündigungsfristen ich rechnen kann, wenn ich die Wohnung beziehe. Diese scheinen von Bezirk zu Bezirk oder auch Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein. Ich habe auch mal etwas von zehn Jahren wegen Eigenbedarf gelesen, ist das richtig oder gilt dies nur wenn der VM seine ETW in der Mietzeit verkauft?

    Mit welchen "normalen" Kündigungsfristen kann ich im Vertrag rechnen?
    Wann hat der Vermieter die Option, mich ggf. wegen Eigenbedarf zu kündigen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Marcus

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