Beiträge von ralf-fennig

    Was die Idee eines "Teppich-Shampoonierers" angeht - die ist grundsätzlich gut. Aber der Teppich ist wirklich auf.
    Hier an meinem Schreibtisch ist er "durchgewetzt" weil ich hier ständig mit Füßen und Stühlen zugange bin, an einigen Stellen schlägt er Wellen, an anderen Stellen ist er gerissen - also es sind nicht nur Flecken.
    Liegt auch daran das es offensichtlich die billigste Qualität ist und er schon nicht mehr neu war als ich vor zehn Jahren hier einzog.

    Habe gerade ein Schreiben abgesetzt - ich habe mich bemüht freundlich aber zielsicher aufzutreten:

    Also WENN ich hier irgendetwas auf meine Kosten verlegen werde - DANN werde ich es garantiert beim Auszug herausreißen und notfalls wegwerfen. Der nächste Mieter soll dann von VORNHEREIN wissen das der Bodenbelag NICHT im Mietpreis enthalten ist und er eine Wohnung mit rohem Estrichbelag mietet.

    Was im Mietvertrag steht ist das ich die Wohnung bei Auszug einwandfrei übergeben muss. Wenn ich das jetzt richtig erinnere...
    Als Kleinrentner mit ergänzender Grundsicherung KANN ich garkeinen neuen Fußboden verlegen. Wie soll ich das bezahlen?
    Ich müsste also dann entweder auf dem versifften Teppich weiter leben - oder ich müsste ihn rausreißen und fortan auf dem Estrich wohnen.

    NEUE FRAGE!!!
    (ich kann leider kein eigenes Thema eröffnen - deshalb in einem alten Thema)

    Ich bin im Januar 2005 hier in diese Wohnung eingezogen. Der Teppich, der hier lag (Auslegeware), war damals schon einige Jahre alt. Mitlerweile ist er dreckig und hat sogar einige Löcher. Unter diesem Teppich liegt andere Auslegeware und DARUNTER der blanke Estrich. Ob ein Bodenbelag mit-vermietet ist geht aus dem Mietvertrag nicht hervor, es ist ein normales, grünes Formblatt - wie man es vorgedruckt kaufen kann wenn man Wohnungen vermieten möchte.
    Tja - wie gesagt: Der Teppich ist wirklich "hin". Am Ende.
    Jetzt habe ich gerade mit dem Vermieter telefoniert und gefragt ob man Laminat in der Wohnung verlegen könnte (in allen anderen Wohnungen LIEGT Laminat) er sagt das kann man - aber das wäre meine Sache. Er hätte die Wohnung OHNE Bodenbelag vermietet. Also im Prinzip "roh" mit dem blanken Estrichboden. Was die Mieter (je nach Geschmack) dort auslegen wäre Sache der Mieter.

    Da ich noch NIE gehört habe das eine Wohnung mit "rohem" Boden vermietet wird frage ich mal hier:
    Wie ist da die Rechtslage?
    Muss ich tatsächlich die Erneuerung des Fussbodenbelages bezahlen - oder mit einem uralten, versifften Teppich leben?

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