Was die Idee eines "Teppich-Shampoonierers" angeht - die ist grundsätzlich gut. Aber der Teppich ist wirklich auf.
Hier an meinem Schreibtisch ist er "durchgewetzt" weil ich hier ständig mit Füßen und Stühlen zugange bin, an einigen Stellen schlägt er Wellen, an anderen Stellen ist er gerissen - also es sind nicht nur Flecken.
Liegt auch daran das es offensichtlich die billigste Qualität ist und er schon nicht mehr neu war als ich vor zehn Jahren hier einzog.
Beiträge von ralf-fennig
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Habe gerade ein Schreiben abgesetzt - ich habe mich bemüht freundlich aber zielsicher aufzutreten:
ZitatAlles anzeigenZuerst möchte ich darauf hinweisen das ich bislang ein ziemlich "genügsamer" Mieter war. Seit zehn Jahren bezahle ich meine Miete - die Mietschulden, die in der Zeit entstanden als mein Status (heute "Frührentner mit ergänzender Grundsicherung" - das bedeutet Hartz-IV Höhe) noch unklar war, trage ich seit längerer Zeit nach und nach ab.
Mir ist auch daran gelegen mit Nachbarn und Vermieter ein zumindest friedliches (nach Möglichkeit gutes) Auskommen zu haben.
Beschwerden haben Sie in den zehn Jahren noch nicht von mir gehört. Selbst in Zeiten in denen "schwierige Bewohner" hier in der Nachbarschaft waren habe ich mich zurückgehalten.Das klar zu stellen ist mir wichtig bevor ich schreibe was ich meine schreiben zu müssen.
1. Ich habe hier im Januar 2005 eine Wohnung MIT Teppichboden bezogen. Aus dem Mietvertrag geht NICHT hervor das kein BODENBELAG mitvermietet wurde sondern ich eine Wohnung mit "blankem Estrichboden" gemietet hätte. Ich sah keinerlei Veranlassung dazu davon auszugehen das der Teppich nicht zur Wohnung gehört. Insofern habe ich eine fertige, "wohnbereite" Wohnung gemietet.
2. Der Teppich ist ein Teppich minderer Qualität - darunter liegt zwar ein weiterer Teppichboden, dieser scheint allerdings älter und ebenfalls verschmutzt. Für TEPPICHE MITTLERER Qualität ging das Urteil des LG Dortmund, Urteil vom 3. September 1996 , Az: 21 S 110/96 ( Quelle: NJWE-MietR 1997, 100-101 ) von einer zehnjährigen Lebensdauer eines Teppichboden aus, das gilt für alle durchschnittlichen Qualitäten.
Näheres zum Thema Teppichböden im Mietrecht finden Sie unter: Alles zum Thema Teppichboden in der Wohnung eines Mieters
3. Müssen Sie bedenken das eine Erneuerung des Bodens auf Laminat eine dauerhafte INVESTITION ist. Wird der Boden ordentlich verlegt hält er i.d.R. mindestens 20 Jahre. Für 5 € pro m² wäre es wahrscheinlich möglich einen ausreichenden Laminatbelag plus Schalldämm-Matte zum Unterbauen zu bekommen. Maximal 6 € pro m².
4. Da ich das Schlafzimmer eigentlich nur als ABSTELLRAUM benötige und der Teppich dort noch relativ gut erhalten ist biete ich an das wir das Schlafzimmer vorerst aussparen. Das würde bedeuten Laminat nur im Wohnzimmer zu verlegen und in den "Flurbereichen" (Eingang und Durchgang zum Bad). Ich schätze das sind maximal 45 m².
5. Da ich chronisch krank und wenig belastbar bin würde ich Freunde von mir um Hilfe bitten. Mit Sicherheit wären die bereit für eine kleine Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten etc.) das Laminat zu verlegen.
Die andere Möglichkeit wäre eine Firma zu beauftragen. Ich weiß das der Raumausstatter Günter in Goldenstedt sehr gute Arbeit leistet - weiß aber leider auch das dies seinen Preis hätte.Um es in ganz kurzen Worten zu sagen:
Ich stehe auf dem Standpunkt das
a) die alten Teppichböden nicht mehr zumutbar sind.
b) Laminat eine günstige, dauerhafte und pflegeleichte Lösung wäre.
c) Ich die Kosten dafür weder übernehmen KANN noch nach geltender Rechtsprechung übernehmen MUSS (siehe angeführten Link).
d) Ich bin aber insofern bereit Ihnen entgegen zu kommen das ich mich um gutes, günstiges Laminat bemühen würde - und Bekannte ansprechen könnten die wirklich für "Aufwandsentschädigung" den Boden verlegen würden (also KEINE "echten" Lohnkosten sondern nur eine symbolische Summe).INSGESAMT rechne ich nicht damit das die ganze Aktion wirklich teurer wird als 300 Euro - das ist wenig mehr als EINE Monatsmiete (115 Monatsmieten etwa habe ich bereits gezahlt).
Das als Vorschlag von meiner Seite.
Wenn das Ihre Zustimmung findet würde ich mich darum kümmern und Ihnen am Ende mit Quittungen belegt die Abrechnung schicken.Wie gesagt - ich bin sehr daran interessiert auch das im Frieden zu regeln.
Ansonsten würde ich mir in der nächsten Woche einen Beratungskostenschein holen und mich bei einem ANWALT für Mietrecht erkundigen was es für Möglichkeiten gibt. Das ist mir zwar eigentlich schon wieder zu viel Streß - aber wie gesagt: Der alte Teppich ist wirklich nicht mehr zumutbar. Das Laminat wäre dann ihr Eigentum und niemand könnte auf die Idee kommen bei einem Auszug aus der Wohnung hier den blanken Estrich an den Nachmieter zu übergeben.
Ich bitte Sie also:
"Bewilligen" Sie mir eine Monatsmiete dafür Wohnzimmer und Flure mit Laminat auszulegen.
Ich kümmere mich dann darum und rechne die Summe sauber mit Ihnen ab. Das ist für uns Beide am Streßfreiesten. Wenn wir anfangen das über Anwälte zu regeln zieht sich die ganze Sache endlos hin und wir haben letztlich Beide am Ende nur Magengeschwüre.Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Fennig
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Also WENN ich hier irgendetwas auf meine Kosten verlegen werde - DANN werde ich es garantiert beim Auszug herausreißen und notfalls wegwerfen. Der nächste Mieter soll dann von VORNHEREIN wissen das der Bodenbelag NICHT im Mietpreis enthalten ist und er eine Wohnung mit rohem Estrichbelag mietet.
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Was im Mietvertrag steht ist das ich die Wohnung bei Auszug einwandfrei übergeben muss. Wenn ich das jetzt richtig erinnere...
Als Kleinrentner mit ergänzender Grundsicherung KANN ich garkeinen neuen Fußboden verlegen. Wie soll ich das bezahlen?
Ich müsste also dann entweder auf dem versifften Teppich weiter leben - oder ich müsste ihn rausreißen und fortan auf dem Estrich wohnen. -
Das kommt oft vor?
Im Mietvertrag steht NICHTS dazu. Der Teppich lag wie gesagt auch schon bei meinem Einzug drin. Ich bin davon ausgegangen das ich eine gebrauchsfertige Wohnung übernehme - nur "unmöbliert".
Dann ist dieser Artikel also nicht mehr aktuell?
Alles zum Thema Teppichboden in der Wohnung eines Mieters -
NEUE FRAGE!!!
(ich kann leider kein eigenes Thema eröffnen - deshalb in einem alten Thema)Ich bin im Januar 2005 hier in diese Wohnung eingezogen. Der Teppich, der hier lag (Auslegeware), war damals schon einige Jahre alt. Mitlerweile ist er dreckig und hat sogar einige Löcher. Unter diesem Teppich liegt andere Auslegeware und DARUNTER der blanke Estrich. Ob ein Bodenbelag mit-vermietet ist geht aus dem Mietvertrag nicht hervor, es ist ein normales, grünes Formblatt - wie man es vorgedruckt kaufen kann wenn man Wohnungen vermieten möchte.
Tja - wie gesagt: Der Teppich ist wirklich "hin". Am Ende.
Jetzt habe ich gerade mit dem Vermieter telefoniert und gefragt ob man Laminat in der Wohnung verlegen könnte (in allen anderen Wohnungen LIEGT Laminat) er sagt das kann man - aber das wäre meine Sache. Er hätte die Wohnung OHNE Bodenbelag vermietet. Also im Prinzip "roh" mit dem blanken Estrichboden. Was die Mieter (je nach Geschmack) dort auslegen wäre Sache der Mieter.Da ich noch NIE gehört habe das eine Wohnung mit "rohem" Boden vermietet wird frage ich mal hier:
Wie ist da die Rechtslage?
Muss ich tatsächlich die Erneuerung des Fussbodenbelages bezahlen - oder mit einem uralten, versifften Teppich leben?
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