Beiträge von Anelya

    Vielen Dank für die Einschätzungen! Nein, nehmen wir an, dass nirgendwo im Vertrag ein solcher Grund angegeben ist. Es könnte sein, dass der potentielle Vermieter beim Vertragsunterzeichnungsgespräch mündlich gesagt hat, dass er die Wohnung verkaufen wolle und deshalb den Mietvertrag befristen möchte, aber so wie ich das verstehe, ist das erst recht nicht rechtlich abgesichert.

    viele Grüße,
    Anelya

    Liebe Forenexperten,
    gerne würde ich eure allgemeine Einschätzung hören:
    Wäre ein solcher Mietvertrag wie unten, wenn er denn so abgeschlossen werden würde, ganz normal mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar?

    Nehmen wir an, folgendes stünde in diesem Mietvertrag:
    __________
    § 2 Mietzeit

    Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.2013
    1 (Nur für Verträge von unbestimmter Dauer)
    Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn eine der nachfolgenden Alternativen ausgefüllt ist.

    o d e r
    2 (nur für Verträge von bestimmter Dauer - siehe jedoch § 5-)
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von ____ Monaten geschlossen. Das Mietverhältnis läuft am _____ ab.

    o d e r
    3 (Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel - siehe jedoch § 5)
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 1.11.2016. Er verlängert sich jeweils um ____ Monate, falls er nicht gekündigt wird.

    4. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

    5. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses im Sinne der Ziff. 1 oder Ziff. 3 richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    6. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

    7. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
    ________

    Nehmen wir des Weiteren an, dass im Mietvertrag genau diese Daten stehen - nicht mehr und nicht weniger. Nehmen wir an, es sei ein Standartvordruck, bei dem handschriftlich lediglich unter Punkt 3) die 36 Monate und das Ablaufdatum angegeben sind.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass man einen solchen Mietvertrag ganz normal mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen könnte? Oder kommt man vor dem 1.11.2016 nicht aus dem Vertrag heraus?

    vielen Dank für eure Einschätzung,
    mit freundlichen Grüßen,
    Anelya

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