Beiträge von Enfield

    Also mein lieber Doc, das Thema von Sven ist wohl gelöst oder muss ich dir jetzt ein Gesetz samt § vorlegen wo drin steht das derjenige der eine Firma beauftragt diese Tätigkeit auch zahlen muss, sofern er nicht von einen dritten berechtigt oder beauftragt ist diese Firam zu beauftragen?
    Also wenn du mir jetzt sagen willst dass das nicht so sein soll sorry dann lege du mir mal bitte vor wo das stehen soll.

    Oder willst du jetzt etwa das ich dir die Bestimmungen samt § poste wo beschrieben wird wie und was der Vermieter zu kennzeichen und auszuhängen hat? Sorry also wenn du eine Tipse zum googlen brauchst tut es mir Leid......

    Und warum sollte ich im Glashaus sitzen? Alles was ich bis jetzt geschrieben habe, kann man nachweisen.......

    Sehr spannend und für den TE auch nützlich, aber immer noch teilweise massiv am Diskussionsthema vorbei.

    Falls du meinen letzten Beitrag mal gelesen hättest, da steht klar die Lösung.

    Es wäre auch schön, wenn diese ohne Fäkalsprache und wenig subtile Angriffe auf andere User geliefert werden könnten.

    Ich sehe nur einen der "angegriffen" wird und das auch nur weil wer austeilen will muss auch einstecken können.

    Ich warte immer noch auf die Auflagen, Vorschriften und Gesetze, die der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnenmuss.

    Muss ich dir jetzt alle Auflagen aufzäheln? Von der Kennzeichung der Rettungs- bzw. Fluchtwege, über die Sicherheits- bzw. Warnhinweise in Tiefgaragen oder Zählerräumen, bis dahin das z.B. auch eine Hausordnung aushangpflichtig ist, sofern sie nicht Bestandteil des Mietvertrages ist (was nur bedeutet das sie im Mietvertrag niedergeschrieben ist) und auch vorhanden ist.
    Bevor du jetzt damit anfängst das ist jetzt einmal alles auf ein Gebäude mit mehren Mietern ausgerichtet.
    Wenn man das ganze auf ein Einfamilienhaus beziehen würde, würde das etwas anderst aussehen.

    So und anderst als die anderen, die sich ja nur darüber aufregen das Gesetze eben nicht immer eindeutig zuweisbar sind, habe ich mich einmal schlau gemacht und eine Antwort für Sven.

    Die Sache kann verschieden geregelt werden, jodoch das Grundsätzliche ist das der Hausmeister vom Vermieter/Hausverwaltung beauftragt und bezahlt wird.
    Das heißt wenn man ihn selbst beauftragt, kann es auch sein das man dann auch selbst die Kosten dafürtragen muss. Die Ausnahme ist, wenn der Vermieter/Hausverwaltung klar sagt das der jeweilige Mieter selbst den Hausmeister beauftragen darf und damit dem Mieter eine "Vollmacht" erteilt.
    Falls das nicht der Fall ist, bleibt dir nichts anderes übrig als den Vermieter/Hausverwaltung zu nerven und wenn es unerträglich wird einen Anwalt aufzusuchen und mit den gegebenen Mittel (z.B. Mietminderung) auf sich aufmerksam zu machen.

    @ Doc:
    Ich habe auch nie behauptet das die § sich rein auf eine Hausordnung beziehen oder?

    Also weit aus dem Fenster geleht? Ich glaube eher nicht. Jeder § aus irgend einem gültigen Gesetz oder einer
    Verordnung, der die Gültigkeit einer Hausordung bestätigt oder wiederlegt ist nun einmal auch darauf bezogen.

    Hier ein Beispiel:
    Wenn sich ja kein § auf die Hausordnung beziehen würde, könnte der Vermieter in dieser ja verlangen was er will.
    Gehen wir davon aus das Mainschwimmer in einem Haus zusammen mit neun anderen Mietern wohnt. Der Vermieter
    schreibt in die Hausordnung das jeder Mieter einmal in der Woche seine Notdurft vor der Wohnungstüre von
    Mainschwimmer verrichten muss.
    So dass das nicht rechtens ist wissen wir alle. Aber warum? Ganz einfach §1 GG (oder auch Artike 1 wer es so will):
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    So ein Gesetz, das gültig ist, keiner daran denkt, aber auch für die Hausordnung gilt, da sie diese außerkraft setzten kann.

    Wobei ich echt zu gerne sehen würde wie er selbst vor seine........:p

    Ich habe es geahnt, jetzt weiß ich es. Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel! Da ich mich außerstande sehe, mich auf dein tiefes Niveau zu begeben, ist für mich hier Schluss. Wenn jemand nicht weiß, was ein Paragraph, bzw. eine Verordnung ist, dann sollte er sein Wissen besser mit seinem Goldfisch teilen.

    So du neunmal Kluger, dann sag mir mal was dir an den § nicht passt im klaren Bezug auf eine Hausordnung?

    Ich meine immerhin kann ich dir hier etwas vorlegen, das im Bezug darauf genutzt wurde und wird.
    Das einzige was im Moment von dir als Info da ist, ist die Beschwerde das es kein Gesetz gibt wann du aufs Töpfchen darfst....

    Oh ein Herr sehr wichtig und Oberschlau......

    Deswegen gibt es auch im BGB § zur Hausordnug, und wenn du einmal richtig lesen würdest,
    habe ich nicht nur von Gestzen sodern auch von Vorschriften und Auflagen geredet.

    Sorry wenn ich dir das so sagen muss aber bitte gehe wieder in den Kindergarten.......

    Hiho,
    sorry das hat jetzt zwar nichts mit dem Thema zutun aber wenn ich so eine bescheuerte Antwort lese kann ich einfach nicht anderst.

    Falls du es nicht wissen solltest (Mainschwimmer) gibt es einige Auflagen, Vorschriften und ja auch Gesetze was der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnen muss. Und wahrscheinlich wollte Sven darauf hinaus ob es sowas gibt.

    @ Sven:
    Sorry ich kann dir nicht sagen ob es dafür eine Vorschrift gibt.

    Mainschwimmer:
    Bevor man so einen Müll schreibt bitte einfach mal die *piep* halten.

    Hallo,
    im Moment bin ich in meiner Mietsituation etwas ratlos. Ich und auch einige meiner Nachbarn, sind mit der Hausverwaltung nicht zufrieden da sie auf die Bedürfnisse von uns Mietern nicht eingeht, wenn man auf etwas hinweist patzig wird und man auch einmal mit dem Satz "Wenn es einem nicht passt, kann man sich gerne etwas anderes Suchen" abgespeist wird. Die Aussage der Hausverwaltung war auch das der Eigentümer der Kunde ist und nicht die Mieter.
    In meinem Mietvertrag steht als Vermieter: "XY vertreten durch Hausverwaltung XY..." und nur die Adresse der Hausverwaltung. Nachdem man mit der Hausverwaltung nicht reden kann wollte ich von Ihnen die Adresse von meiner Vermieterin.

    Auf die Anfrage bei der Hausverwaltung nach der Adresse meiner Vermieterin bekam ich folgende Antwort:
    "Nach Rücksprache mit dem Eigentümer teilen wir Ihnen mit, dass der Eigentümer seine Anschrift nicht an die Mieter weitergeben möchte.
    Wenn Sie Kontakt zum Eigentümer aufnehmen möchten, so senden Sie uns das Schreiben und wir leiten dieses an den Eigentümer weiter.
    "

    Jetzt ist meine Frage, wer ist eigentlich rechtlich gesehen nun mein Vermieter?
    Ist es denn rechtens das mir die Adresse nicht ausgehändigt wird?
    Ich meine wenn ich nun der Hausverwaltung einen Brief für den Eigentümer bzw. Vermieter schicke, glaube ich nicht das sie diesen auch weiterleiten.

    Hat mir hierfür jemand einen Rat?

    Gruß Enfield

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