Also mein lieber Doc, das Thema von Sven ist wohl gelöst oder muss ich dir jetzt ein Gesetz samt § vorlegen wo drin steht das derjenige der eine Firma beauftragt diese Tätigkeit auch zahlen muss, sofern er nicht von einen dritten berechtigt oder beauftragt ist diese Firam zu beauftragen?
Also wenn du mir jetzt sagen willst dass das nicht so sein soll sorry dann lege du mir mal bitte vor wo das stehen soll.
Oder willst du jetzt etwa das ich dir die Bestimmungen samt § poste wo beschrieben wird wie und was der Vermieter zu kennzeichen und auszuhängen hat? Sorry also wenn du eine Tipse zum googlen brauchst tut es mir Leid......
Und warum sollte ich im Glashaus sitzen? Alles was ich bis jetzt geschrieben habe, kann man nachweisen.......