Beiträge von halbini
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Okay gehen wir davon aus, dass alles was im Mietvertrag steht auch gültig ist. Welche genauen Pflichten würdet ihr daraus für mich ableiten? Muss ich eine Wohnung die vollständig tapeziert war bei Auszug streichen? Wie ist das bei den Schönheitsreperaturen, sollte ich diese vollständig selbst durchführen oder das den Vermieter erledigen lassen und mich dem Mietvertrag entsprechend beteiligen? Es ist meine erste eigene Wohnung und wie ihr merkt bin ich nicht sehr bewandert auf diesem Gebiet. Ich kann nicht behaupten, dass sich der Zustand der Wohnung durch meine Anwesenheit wesentlich verschlechtert hätte.
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erstmal danke für eure antworten.
Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass ich nun seit fast 3 Jahren in der Wohnung wohne und ende diesen Monats ausziehen werde. Deshalb interessiert mich ob ich bei Auszug irgendwelche Pflichten bezüglich Renovierungen habe. Im Internet habe ich sehr häufig gelesen, dass solche Klauseln mit starren Fristen nicht wirksam wären, genauso wie die Quotenregelung bei kürzerer Wohndauer. Deshalb wollte ich euch mal Fragen ob dem wirkilch so ist.Genauso der Satz in den zuästzlichen Vereinbarungen: " Die Wohnung wird in komplett gestrichenen Zustand übergeben."
Würde das bedeuten, dass ich die Wohnung zum Auszug streichen muss? Der Satz ist ja etwas unklar formuliert weil für mich nicht klar ersichtlich ist, ob ich die Wohnung in gestrichenem Zustand erhalte oder ob ich sie in diesem hinterlassen muss. Dazu sei noch erwähnt, dass die Wohnung überall tapeziert ist. Der Ausdruck "gestrichen" würde hier also nicht wirkilch zutreffen. -
Hallo, könntet ihr mir vllt. eure Meinung zu den, sich in den Anhängen befindlichen, beiden Paragrafen sagen. Also ob diese eurer Meinung nach wirksam sind.
Vielen Dank
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