Beiträge von Tiger888

    Ich bin vor 15 Monaten in meine Wohnung eingezogen und die Tochter des Vermieters zufälligerweise auch vor 15 Monaten. wir sind ... obwohl die Tochter ja eine Wohnung hat?

    Solltest Du Dir gut überlegen wie das in Zukunft abgeht.... und ggfs. mit VM absprechen, vllt räumt er Dir genehmen Auszugstermin an ZB. ggfs sofort bei anderem Angebot?

    und nur mM.: der Grund könnte ausreichend sein. gogl fragen?

    Du machst Scherze, oder? ::
    In #2 der 1. Satz war eine Frage! Eine wichtige Frage, ... Was kann an einer Frage falsch sein???
    Weiter: Du redest von den Urteilen, die wortwörtlich von [Zitat] "der im Mietvertrag angegebenen Fläche" reden. Erst ein paar Postings später kommt heraus, dass bei Dir im Mietvertrag die Fläche aber gar nicht angegeben ist. Hallo?! ;)
    Du hast Deine feste Vorstellung von dem, was andere auf Deine Fragen antworten sollten. Du gibst Dir keine wirkliche Mühe, unsere Antworten zu verinnelichen und ggf. nachzufragen, was Du daran nicht verstanden hast.
    Dass Du anscheinend nicht richtig hinsiehst, zeigt Posting #15, ... ein Like draufsetzt.
    Wer ist Alex und wo war hier von irgendwelchen Individualvereinbarungen die Rede? ::

    moin

    nee, keine Scherze :D
    Mein Post #1 ist scheinbar weitläufig, aber nur wegen der BGH Urteile, welche eine Argumentationskette bilden, und zu etwa 99% auf meinen Fall passen. Daher gab ich noch 3 Sätze dazu, inkl. des Hinweises mich eingel. zu haben :o

    Deine Frage in #2 war "gut" gemeint, kam aber seltsam an. Eine anderweitige Flächenberechnung hätte ich ja wohl angegeben (sollen). Ich hatte & habe den Eindruck, Du bist pro Vm.... :confused: -später mehr dazu-

    Dein Zitat meines Posts war ein Satz aus dem BGH Urteil, nach dem Doppelpunkt.... :mad: Da hätte man vllt nochmal nachfragen können...

    Und nein, mir kamen die Antworten zwar subjektiv eingefärbt vor, aber ich erwarte keine festen Vorgaben oÄ.

    #15 da habe ich den Scherz dankend zurückgegeben :cool:

    Alex hat sich soeben gmeldet und erneut das meiste nicht verstanden :rolleyes:


    Und nochwas.
    Fachwissen ist gut , aber man soll mit offenen Augen durchs Leben gehen. Und NEIN, es ist NICHT wurscht, sondern sehr ernst. Ich seh was auf den Strassen in unserem Land los ist. Und wenn Du nicht begreifst, warum eine Vermietungsgesellschaft die Fläche ins Inserat reinschreibt, und in die NK Abrechnung, aber nicht in den 7 Seiten Vertrag, dann soll Dir das jemand anders erklären warum solche Dinge so sind wie sie sind...

    Saludos!
    :p

    die rennen sich auch keinen ab wenn....

    tja seltsam ich denk immer das würd ich abstottern all die Rennerei mit dem RA usw. kost Geld etc.
    Akteull bist Du nicht pfändbar sogesehen....

    Haste mal den namen gegogd, alte BV/Bank o.Ä.? Gibt auch Suchseiten (grade den link vergessen), die haben paar mehr Infos. Aber ich rechne hier mit Widerstand(?). Emaa Anfrage auch denkbar. Das könnte aber auch der Kollege vom Zoll machen.... das würde sicherlich wirken :eek:

    Verj-Fristen im WEB (dachte 3 JAhre ca.)
    :D

    ciao

    PS: war die Whg fristgerecht gekündigt?

    Da müsstest Du mal bei den Verjährungsfristen nachsehen. Sehr tricky das Ganze. Hast Du keine Nachrichten erhalten, natürlich hättest Du das Jobcenter informieren müssen.... hmmmm die Vermieterin dürfte üebr alle Berge sein ich vermute fast Du musst das blechen die werden sonst unangenhem.

    Wieviel ist es denn? Vllt akzeptieren sie 50%, schreib denen das nochmal. Die Vermieterin hat sich bereichert an sich strafbar aber bringt Dir jetzt nix

    ciao

    PS: hattest Du damals einen Nachsendeantrag gestellt???

    Guten Tag,
    ... - Eingezogen 2008 in eine Wohnung im 4. OG, damals wurde noch saniert. Der Makler erklärte mir das noch drei Monate gebaut wird und dann ist es fertig (nix schriflich). Das war vor 5 Jahren... gebaut wird immer noch. Damals war ich mir der Mietminderung zu spät, es wäre auf "Sie dulden das doch schon stillschweigend" hinausgelaufen. Die ganze Zeit über Dreck, Lärm usw.... Daraufhin kündigte ich eine Mietminderung an. Die Hausvewaltung zeigt sich einsichtig und sagte sie warten auf meinen Brief. Nun habe ich erfahren können das die Mietminderung in diesem Fall bis 30% betragen kann. Tatsache ist das ab 6.45 morgens der Lärm losgeht (direkt über meinem Bett) Stemm, Bohr- und Abrissarbeiten sind derart laut so das meine Wohnung nicht benutzbar ist! Man hält es nicht drin aus vor lauter Lärm. Es wird 7 Tage die Woche gearbeitet, Sonntags gibt man sich Mühe nicht so viel Krach zu machen. Die Arbeiten gehen immer bis mind. 18 Uhr. Meine Wohnung ist somit während 6 Tagen der Woche nur noch abends zu nutzen. Ich flüchte aus der Wohnung we... Was mich am meisten stört ist das 7 Tage die Woche gearbeitet wird. Die ausführende Firma hat ein Büro im Erdgeschoss eingerichtet. .... dann die Wohnung verlassen. Schöner Samstag... :(

    Sehr problematish, obwohl Dir scheinbar einiges zusteht. Würde Dir hier einen RA empfehlen. Du hättest alles protokollieren müssen, am besten mit neutralen Zeugen, Pegelmessser hätt ich noch übrig.

    Bei Lärm liegt dei Beweislast bei dir, daher zieh ich aus, wenn das Problem anliegt. Alternative: gütliche einigung, was ja wohl überfällig wäre.

    Ciao
    :cool:

    Hallo


    nochmals eine sehr spezielle Frage zu BGH Urteil Az. VIII ZR 256/09
    Es geht darum, dass keine Qm Angabe im Vertrag steht, ansonsten Standardvertrag (auch nicht "wie gesehen" oÄ., sondern nur: "die whg im 2.OG..."). Dieses Urteil passt gut auf meine Situation, allerdings hatte ich keine Skizze sondern nur das Inserat plus die NK Abrechnung mit den stark überhöhten Qm Angaben. Es geht um eine DG Wohnung, Stichwort Wohnflächenverordnung von 2004 (Vertrag 2009), vermietet wurde über eine Objektbetreuungs Firma.


    keine Angabe im MV, dennoch Klage des Mieters erfolgreich, es gilt Info bzw. Abrechnung
    ==================================================================
    BGH Az. VIII ZR 256/09

    Ich weiss dass Amtsgerichte manchmal zgunsten des Vermieters entschieden haebn.

    Für mich eine wichtige Frage wegen der Mitminderung (nicht NK Minderung) rückwirkend lt. weiterer BGH Uteile: Mangel Wer hat hier einschlägige Erfahrung oder gute Fachkenntnisse. Die Wohnung ist mindestens 20% kleiner als vorgegeben (zB. lt. Abrechnungsdetailinfos). Klagen will ich aber nur, wenn die Chancen sehr gut sind.

    Ciao & Danke
    :confused:

    Du kannst Dich per BM an mich wenden oder lies meinen thread durch.... ;)

    kleiner Tipp: drucke das Wohnungsinserat aus, sowie die NK Abrechnung da stehn die QM drin und wenn die mehr als 10% zu hoch sind, geht dein Vermieter ein Risiko ein. Desweiteren die Wfl-Verordnung von 2004 durchlesen, Innentreppen=0, Schrägen unter 2m = 50% usw.

    ciao

    Bei der Betriebskostenabrechnung ist zwangsläufig eine m² - Angabe erforderlich, da hiernach bestimmte Betriebskosten umgelegt werden. .... Ein Bla-bla hilft hier nicht.


    Exakt getroffen. Alles Wiederholungen meiner Statemnets und Off-Topic. Das ist ja der Trick, eine DG Wohnung trotz WFLo mit überhöhter Qm Angabe im Inserat überteuert an den Mann zu bringen.

    Nochmal, die in #1 genannten BGH Urteile, wer mag hier noch was beisteuern?

    dies wären
    -rückwirkende Mangel Rückzahlung
    -Anwendung der Wfl
    -kein Angabe im Mietvertrag: dennoch zugunsten des Mieters

    Es geht um die Rückzahlung rückwirkend der 20% Überzahlung für 3 - 4 Jahre lt. BGH.

    Gruss an Alle .... :rolleyes:

    :: Worauf genau beziehst Du Deine Bitte?
    ... Nichts für ungut ... Mir ab jetzt ganz sicher. :)

    Ständig deine freien Fehlinterpretationen. und immer pro Vermieter....

    lass es einfach, jeder 2.Satz ein Fehler dirn!

    zB. in #2 der 1. Satz, da kann man sich nur an Kopf langen. Somit der 1. Satz den du schreibst falsch oder zumindest seltsam....

    ich hatte gesagt ich habe micht eingelesen in #1


    PS: es tut auch nichts zur Fragestellung, ob ich der Vermietungsgesellschaft schlechtes unterstelle. Ich hab da meine eigenen Erfahrungen gemacht. Und immer die Miete pünktlich bezahlt!

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