Beiträge von Tiger888
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Danke für die Rückmeldungen,
Ich bin Hauptmieterin seit 2011. Natürlich weiß ich, dass es dumm von mir war den Mietvertrag ... Der Vermieter hatte damals geschmunzelt, weil ich den Zustand der Wohnung so genau dokumentieren wollte und meinte er würde mir wegen der Böden z.B. keinen Ärger machen. Habe mich halt dadurch verleiten lassen alles nicht so penibel zu sehen.... Im Übergabe Protokoll selbst steht nicht bezüglich Renovierungen. Da sind nur die Mängel aufgeführt. (Feuchtigkeitsschäden an Decke und Wand im Bad, Risse und Falten in Tapete an einer Zimmerecke, fehlende Fußleisten, alter Teppich mit Gebrauchsspuren und Flecken...)Zusätzlich gibt es eine Fotodokumentation zum Übergabeprotokoll, da sind einige Bohrlöcher in den Wänden, stark verfärbte Wände und verkratzte Türrahmen zu sehen...
Nein das war nicht dumm es halt passiert und sollte nicht passieren. Lass Dich von den Korinthenkackern hier nicht verrückt machen. Meinste der VM will Dich leimen? Ansonsten würd ich aus dem hohlen Bauch sagen, an der Stelle geht das Protokoll vor den Vertrag. Auf jeden Fall haste was in der Hand.
nur mM.
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Sommerhitze gelaufen nur noch bis 26 grad angesagt

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vllt hat ein RA beseren Durchblick
Ich würde hier erwarten dass die Wände gestirchen sind und die Whg techn. Ok ist
Beläge ist halt so eine Sache, brauchste wenigstens bei Auszug nicht machen lassen
Kannste nur draus lernen ich habe auch ähnliche Erfahrungen gemacht

PS: oder stellt mal 2 Fotos rein - käme drauf an
-ich meine mir ist schon klar der VM hat hier geschummelt aber Du musst es nachweisen- -
Falls Du das unterschrieben hast, bleibt Dir m.E. nur die zuerst genannte Option
Oder einigt euch auf eine kostenfreie Aulösung. oÄ.Vor Gericht und auf hoher See...
mfG
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m.E. vmtl nein
Hast Du schon unterschrieen. Wenn ja, was steht im Vertrag dsbzgl?
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musst Du halt alles ins Übergabeprotokoll aufnehmen, Fotos & Zeugen
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wenn da schon extra Platz bereitgestellt wird sollte doch der Eingangsbereich freigehalten werden könen
nur mM.
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im gesamtpaket doch halbwegs fair, oder?
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in welchem Zustand war denn die Whg? Hast Du den VM angesprochen? Hast Du ftos gemacht, wann bistdu eingezogen?
käme drauf an Tapezieren müssest du m.E nicht lies mal Urtele dazu, die waren recht mieterfreundlich dsbgl.
PS. müsste normalerweise im Protokoll stehen.....

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plus Warmwasser gratis

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Das hieße ber auch, das der VM eine Mieterhöhung nur an den tatsächlichen QM bemessen darf! ?
das wäre meine Vermutung, vorr. die Grösse ist erwiesen bzw. bestätigt
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also die Kaution ist ja logo
es geht doch um die Mieten oder seh ich was falsch
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Habe das andere Urteil hierzu wieder gefunden.
Das... und der Vermieterauskunft für`s Amt. Keinen Grundriss gesehen.das könnte m.E. zu Deinen Gunsten reichen
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d.h. in deinem Fall kannst Du nur die NK mindern, nicht die KM falls es zB. nur 28qm sind
In dem anderen Fall wurde ja ein Grundriss vorgelegtim Normalfall zumindest bzw. riskante Klage gfs.
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Hej Tiger888,
Ich sag ja, der VM hat alles Rechte und ich hab alle Pflichten - oder wie?
Das mit der 10% Regel war ... Wenn der VM in der Wohnungsanzeige von 38qm spricht, hab ich noch keinerlei Handhabe, wenn es sich dann nur um 32qm handelt.Und warum sollte der VM in der Betriebskostenabrechnung dann von den richtigen qm ausgehen?
....nee, es gibt ja gesetzliche Vorgaben
Aber in dem Rahmen kann man den Vertrag zu seinen Gunsten formulieren, und da ist der kundige im Vorteil, meist der VM. Für die NK ist meist die etwas grössere QM Angabe von Vorteil für den VM.
Den o.g Artikel ja auf den kann man sich u.U. berufen.
Vor Gericht und aud hoher See....

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bei der NK Abrechnung wird vermutlich der Schlüssel QM herbeigezaubert....
Hat für den VM den Vorteil, dass er bzgl. der Kaltmiete vs Wohnung auf der sicheren Seite ist (10% Regel)
Also erst mal in Ruhe nachmessen. Ich wette mal, die eff. Fläche wird niederiger sein als was für die NK gilt. Dann kannste meckern.jc-> Jobcenter
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