Und hier gibt es von mir ein klares Nein!
Hierzu hat sich das OLG in Schleswig mal geäußert. Hier hat ein Mieter den vorhandenen Teppichboden durch Laminat ersetzt, was zur Folge hatte, dass der Untermieter eine erhöhte Lärmbelästigung hatte.
Hier wurde unter anderem auf § 14 WEG verwiesen, wonach durch einen unsachgemäßen Einbau eines Bodens (fehlender Trittschall) einem anderen Eigentümer ein Nachteil entstehen kann.
Grundsätzlich sind alle baulichen Veränderungen genehmigungspflichtig, die in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen. Stichwort: "alles, das fest mit dem Gebäude/Grundstück verbunden wird, wird ein Teil dessen". Hierzu gehört u.a. das Anbringen von Markisen oder das Verlegen eines Fußbodens.
Erstmal vielen Dank für euren Input.
Zu meinem konkreten Fall zurück. ![]()
In meinem Mietvertrag hieß es:
"Die vom Mieter eingebrachten Oberböden dürfen nur lose so verlegt werden, dass sie rückstands- und spurenfrei vom vorhandenen Oberboden entfernt werden können."
Da es sich um Klicklaminat handelt stellt das kein Problem dar. Darunter befindet sich auch nur Estrich, was auf die Dauer etwas ungemütlich gewesen wäre. ![]()
Mein Anliegen war eher, dass ich knapp über 700€ (bin Student) und eine Menge Arbeit in das Verlegen gesteckt habe und leider nach 3 Jahren wieder ausziehen muss. Der Vermieter würde den Boden nach einer Vorabnahme übernehmen, allerdings unter der Voraussetzung, "dass eine Kostenerstattung/Kostenbeteiligung für etwaige Bodenbeläge unsererseits nicht erfolgt."
Allerdings wurde mir heute auf Nachhaken erlaubt einen Nachmieter vorzuschlagen, dem ich das Laminat verkaufen dürfte. Ich bin in der Hinsicht nach dem Studium meines Mietvertrags, der teilweise das Schlimmste erahnen ließ, positiv überrascht.
Eventuell stellt, dass auch eine Lösung für Stuck und farbige Wände (1-3 Jahre alt) dar?