Beiträge von hhhamburg

    Hab mir alles mal durchgelesen:

    Der Part:

    "Die Kündigungsfrist beträgt:
    3 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
    6 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
    9 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind.

    ist gedruckt (damals eher unüblich), also gehe ich stark von einem Vordrucksformular aus. Bei dem Link sagt die Mieterreform, dass wenn der gesetzliche Text 1:1 übernommen wurde auch für Altverträge eine Kündigungsfrist von 3 Jahren gilt, auch sollte es keine Individualvereinbarung (handschriftlich hinzugefügt) sein.

    Hmmmmmmmm
    12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind."

    Hallo Leute,

    ich wohne seit ca. 24 Jahren mit meiner Familie in Umkreis Hamburg und wir möchten nun nach Kiel ziehen.

    In meinem Mietvertrag ist schrifltich festgehalten, dass:

    "Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 48 Monaten geschlossen und läuft bis zum 01.09.1992. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht zu den im nächsten Punkt angegeben Fristen gekündigt wird."

    Dann der nächste Punkt:

    "Die Kündigungsfrist beträgt:
    3 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
    6 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
    9 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind.
    12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind."

    Sind diese Künidgungsfristen nach den Reformen und gesetzlichen Anpassungen von 1998 und 2001 noch rechtens?

    Vielen Dank im voraus, euer Martin

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