Hab mir alles mal durchgelesen:
Der Part:
"Die Kündigungsfrist beträgt:
3 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
6 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
9 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind.
ist gedruckt (damals eher unüblich), also gehe ich stark von einem Vordrucksformular aus. Bei dem Link sagt die Mieterreform, dass wenn der gesetzliche Text 1:1 übernommen wurde auch für Altverträge eine Kündigungsfrist von 3 Jahren gilt, auch sollte es keine Individualvereinbarung (handschriftlich hinzugefügt) sein.
Hmmmmmmmm
12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind."