Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wenn der Vermieter seine Geschichte plausibel machen kann, war die Eigenbedarfsanmeldung durchaus gerechtfertigt. Dass sich Lebensumstände ändern ist nicht Ungewöhnliches.

    Ich würde weder meine Zeit, noch mein Geld und erst recht nicht meine Nerven verschwenden um mit so einem Fall vor Gericht zu gehen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich sehe da wenig Chancen. Auch wenn ihr bezüglich des Rauchens und des vermeidbaren Lärmns völlig im Recht seid, lässt sich so etwas schwer durchsetzten und wenn es gerichtlich läuft, dauert es ewig.

    Und höre nicht auf den Rat von Bananen. Eine Mietminderung für Rauchgeruch im Treppenhaus ist nicht möglich. Außerdem hast du nichts davon, wenn du den Vermieter, der grundsätzlich auf deiner Seite ist noch gegen dich aufbringst.

    Suche weiter und hoffe schnell etwas zu finden.

    Gruß

    H H

    Danke für dieses Zitat, sehr interessant, aber halt nur Urteile, kein Gesetz. Könnte durchaus mal vorkommen, dass ein anderes Gericht ein gegenteiliges Urteil fällt.

    Übrigens ist es tatsächlich so, dass Müll nur so mal im Vorbeigehen in fremde Tonnen geworfen werden.

    Hallo,

    ja klar, es gibt ein NMKvG (Nachträgliche Müllsortierungs Kostenverteilungsgesetz). Dort ist es §3 geregelt. Im §4 steht übrigens, dass man Bananen überall entsorgen kann, hauptsache sie nerven nicht.

    Gruß

    H H

    Für mich wäre es logisch, dass der Schuldige die entstandenen Kosten bezahlt.

    Kann der Vermieter diesen nicht ausfindig machen, hat er Pech gehabt.

    Ist doch sonst in unserem Staate auch so:

    Wenn der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann, dürfen deswegen

    nicht alle büßen.

    Hallo,

    der Vermieter kann die Kosten der Müllentsorgung als Betriebskosten umlegen. Hierbi handelt es sich eindeutig um umlagefähige Kosten. Ich weiß nicht, warum es anders sein sollte.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    auch wenn du nicht richtig informiert wurdest, so solltest du davon ausgehen, dass der Vermieter/die Verwaltung das nicht macht, um dich zu ärgern. #

    Bei Abriss der ersten Balkons ist wahrscheinlich herausgekommen, dass alle Balkone sanierungsbedürftig waren und abgerissen werden müssen. Wenn es jetzt ein wenig länger dauert, ist es sicher auch ärgerlich, aber so etwas kommt vor und wir reden nicht über Monate.

    Also wie gesagt, ärgerlich, dass die dich nicht richtig informieren und sicher einer Beschwerde wert, aber eine Mietminderung wäre überzogen. Wäre sowieso nicht viel für den verbleibenden Monat. Freue dich lieber auf deinen nagelneuen Balkon.

    Gruß

    H H

    Natürlich kannst du etwas tun:

    Bei dem Verhalten des Vermieters (einfach Überstreichen, übertapezieren etc) würde ich über eine Kündigung nachdenken. Es sind hier anscheinend bautechnische Ursachen vorhanden und deren vernünftige Behebung ist meistens teuer. Ob das jemals gemacht wird, ist fraglich. Ich würde da im Sinne meiner eigenen Gesundheit, Zeit und Nerven einen Schlussstrich ziehen.

    Hallo,

    liest du immer nur den letzten Post?

    Am Anfang steht, dass das GEbäude bis zur Bodenplatte aufgegraben wurde. Das ist eine ganz erhebliche Maßnahme.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    was du scheinbar noch nicht im Internet gefunden hast, ist, dass eine Mietminderung angekündigt werden muss und nicht rückwirkend erklärt werden kann. D.h. für die Zeit bis jetzt hast du gar keine Chance mehr. Jetzt habt ihr ja das Schlimmste hinter euch und da die neue Küche in drei Tagen kommt ist die Sache doch sowieso durch.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    der Vermieter hat keinen Kündigungsgrund, wegen so einer Sache. Selbst wenn es weniger ruhig vor Statten geht, könnte er nicht mal kündigen, wenn es kein Missverständnis war, da du scheinbar krank bist.

    Mach dir also keine Sorgen wegen einer Kündigung. Ich würde allerdings mit dem Vermieter reden und ihm die Situation schildern.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    rein rechtlich bleibt dem Vermieter die Auswahl der Maßnahmen überlassen. Die Wirksamkeit wird sich zeigen.

    Ich wäre allerdings nicht so pessimistisch, was die bisherigen Maßnahmen betrifft. Wenn die Außenwand trockengelegt wird, dann wird dem Schimmel die wachstumsfüördernde Umgebung entzogen und er wird nicht wieder kommen. Ich gehe allerdings davon aus, dass nicht wirklich die Farbe auf den blühenden Schimmel gestrichen wird, sondern die Wand/Tapete vorher abgewaschen wurde. Bei einer vernünftigen Farbe könnte es funktionieren, muss aber nicht).

    Gruß

    H H

    "Was kümmert's den Mond wenn ein Hund ihn anbellt", oder "was juckt es die Eiche wenn eine Sau sich an ihr kratzt". Oder lasse der Vermieterin wissen, dass nach Deinem Empfinden Dreck in der Wohnung einiges angenehmer ist als Dreck im Maul. Meine Empfehlung: Gib dafür kein Geld aus, weder beim DMB noch bei einem Anwalt. Das würde ich genau so in umgekehrter Weise empfehlen.

    Hast du dir "das Buch der klugen Sprüche" zugelegt, oder warum tust du uns das an?

    zum 2. Satz:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Berlin die Vermieter verpflichtet sind, nur Wohnungen mit Einbauküche zu vermieten. Es mag vielleicht vorwiegend Wohnungen mit EBK geben, aber sicher nicht verpflichtend.

    Gruß,

    anonym2

    Ist in Hamburg auch so. Eine Wohnung muss mit Spüle und Herd ausgestattet sein (keine Küche). Ist in der Praxis aber ein Relikt aus alten Zeiten. Gibt es nur noch selten, dass nur ein Herd und eine Spüle drinstehen.

    Das Fehlen dürfte in diesem Fall kaum einen Mangel darstellen, da der Wert einer (im Zweifel alten) Spüle und Herds nicht hoch sind.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    klar kannst du eine Mietminderung "in Anspruch nehmen". Allerdings nimmst du sie nicht in Anspruch, sondern, du kündigst sie an und minderst dann die Miete.

    Die Höhe kann dir hier keiner bestimmen, da es sehr auf den Einzelfall ankommt. Bei störendem Hundegebell heißt es zwr, dass 5-10% angemessen sind, allerdings scheint bei dir der Fall wirklich extrem zu sein.

    Gruß

    H H

    Tur mir Leid, dass ich das sagen muss, aber du hast überhaupt nicht geschnallt, worum es in diesem Thread überhaupt geht.

    Ok, Klugscheißer, worum geht es denn hier?

    Wenn die geforderte Mieterhöhung 20 Euro ausmacht und nach Korrektur 15 Euro, dann geht es hier um eine Differenz von 5 Euro.

    Von mir aus kann sich jeder mit dem Vermieter wegen 5 Euro streiten, die Leute können sich auch morgens um 6:00 Uhr zum Duell treffen; ich würde es einfach nicht tun.

    Aber du weißt scheinbar mehr als dir anderen.

    War ein Badezimmer drin oder nicht?

    Wie hoch war der Fließenspiegel?

    Wie ist die Wohung denn jetzt eingestuft?

    Grrrr

    H H

    Hallo,

    dein Vermieter liegt gar nicht so falsch. Persönliche Härtegründe gibt es bei einer Erhöhung nach §558 nicht. Und was du machst, ist nichts anderes.

    Bei der Beurteilung, ob deine Einbauten berücksichtigt werden müssen kommt es in erster Linei darauf an, ob du vorher schon ein Badzimmer hattest oder nicht. Wenn du von dir aus neue Fliesen anbaust, ist ändert sich an der Einstufung im Mietenspiegel nichts. Es kann ja nicht sein, dass du das Badezimmer deines Vermieters ausbaust, deines einbaust und dafür die Wohnung auf die unterste Stufe einstufst.

    Wegen 5 Euro würde ich jetzt nicht so eine Welle machen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    der Vermieter kann bei einem neuen Vertrag eigentlich machen was er will, wolange er vorhandene Verträge nicht verletzt. D.h. bei deinem Freund kann er die Gartennutzung nicht einfach streichen, er kann aber dem neuen Mieter weitreichend Gartenmitbenutzung einräumen.

    Gruß

    H H

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