Hallo Klaus,
mir ist nicht klar, wie man sich so dermaßen in die Sch... reiten kann.
Du vermietest eine 1 Zimmer Wohnung an ein Paar mit zwei Hunden und vereinbarst sogar einen beidseitigen Kündigungsverzicht. Dann kündigst du deinerseits die Wohnung, weil du keinen Stress haben willst (das ist dir aber toll gelungen, herzlichen Glückwunsch).
Was du jetzt tun kannst?
Erfülle den Vertrag mit den Untermietern. Deine vier Bewohner werden mit Recht nicht ausziehen.
Mein Tipp wäre:
1. Den Vermieter schellstens über dein Problem zu informieren und ihm zu sagen, dass du die Wohnung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zum Kündigungstermin übergeben kannst (du solltest beten, dass die Wohnung nicht schon wieder vermietet ist).
2. Den Untervermietungsvertrag rechtswirksam zu kündigen.
Was ich nicht verstehe ist, dass das Amt nicht voll bezahlt. Wie kann die Miete für eine 1-Zimmer Wohnung denn über der Grenze für einen 2-Personen Haushalt liegen? Wieviel Miete kassierst du denn (und wieviel zahlst du selbst)?
Nur nebenbei: Wenn Menschen, die Hartz-4 beziehen zu Zweit mit zwei Hunden in eine 1-Zimmerwohnung ziehen, dann sind Probleme vorprogrammiert. Dazu kommt, dass diese Spezies nicht nur vom Staat unterstützt wird, sondern auch noch besonders geschützt wird. Die können jetzt auf Kosten des Steuerzahlers Anwälte beauftragen und auf dich losgehen. Du dagegen darfst deinen Anwalt selbst bezahlen, selbst wenn du das Verfahren gewinnst.
Gruss und viel Erfolg
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung