Beiträge von H Hamburg

    Hallo Klaus,

    mir ist nicht klar, wie man sich so dermaßen in die Sch... reiten kann.

    Du vermietest eine 1 Zimmer Wohnung an ein Paar mit zwei Hunden und vereinbarst sogar einen beidseitigen Kündigungsverzicht. Dann kündigst du deinerseits die Wohnung, weil du keinen Stress haben willst (das ist dir aber toll gelungen, herzlichen Glückwunsch).


    Was du jetzt tun kannst?
    Erfülle den Vertrag mit den Untermietern. Deine vier Bewohner werden mit Recht nicht ausziehen.

    Mein Tipp wäre:
    1. Den Vermieter schellstens über dein Problem zu informieren und ihm zu sagen, dass du die Wohnung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zum Kündigungstermin übergeben kannst (du solltest beten, dass die Wohnung nicht schon wieder vermietet ist).

    2. Den Untervermietungsvertrag rechtswirksam zu kündigen.

    Was ich nicht verstehe ist, dass das Amt nicht voll bezahlt. Wie kann die Miete für eine 1-Zimmer Wohnung denn über der Grenze für einen 2-Personen Haushalt liegen? Wieviel Miete kassierst du denn (und wieviel zahlst du selbst)?


    Nur nebenbei: Wenn Menschen, die Hartz-4 beziehen zu Zweit mit zwei Hunden in eine 1-Zimmerwohnung ziehen, dann sind Probleme vorprogrammiert. Dazu kommt, dass diese Spezies nicht nur vom Staat unterstützt wird, sondern auch noch besonders geschützt wird. Die können jetzt auf Kosten des Steuerzahlers Anwälte beauftragen und auf dich losgehen. Du dagegen darfst deinen Anwalt selbst bezahlen, selbst wenn du das Verfahren gewinnst.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    sehe ich genauso. Das mit der nicht verhältnismäßigen Übertragung auf nur eine Partei, bezieht sich auf eine Übertragung per Hausordnung. Ihr habt es allerdings vertraglich vereinbart.

    Selbst wenn der Vermieter es auf alle Mieter übertragen müßte, würde er keine andere Wahl haben, als Gartenpflege und Winterdienst an eine Firma zu vergeben. Diesen müßtet ihr dann anteilig über die Betriebskosten zahlen. Ihr müßt euch überlegen, ob das wirklich besser wäre.

    Gruss
    H H

    Hallo Christopher,

    bei einigen der Schäden würde die Kleinreparaturklausel greifen, wenn der Schaden unter 80 Euro liegt. Berny hat das gut ausgezählt, nut beim Ofen würde ich nicht zwingend von Vermieterangelegneheit ausgehen. Für mich klingt das eher nach einer fälligen Grundreinigung.

    Natürlich mußt du die Schäden dem Vermieter melden, sonst kann er nichts machen. Es ist auch nicht so, dass du den Handwerker beauftragen mußt, sondern das macht in jeden Fall der Vermieter. Greift die Kleinreparaturklausel, kann er den Betrag auf dich abwälzen.

    Es kommt dabei nicht wirklich darauf an, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ausschlaggebend ist dass du eine formal korrekte Kleinreparaturklausel in deinem Vertrag hast (sieht aber so aus) und dass zu Zugriff auf die defekten Teile hast.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ob du irgendetwas schriftlich hast, spielt keine Rolle. Mit der Übergabe der Wohnung an Vermieter und folglich an den Nachmieter (samt Übergabeprotokoll) bist du aus der Sache raus. So etwas nennt man konkludentes Handeln.

    Soll der Nachmieter doch fordern was er will. Da brauchst du dich nicht drum zu kümmern.

    Du hast die Endabrechnung auch schon erhalten, so dass du auch nicht im Zugzwang bist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    eine fristlose Kündigung, weil der Putzplan nicht eingehalten wird halte ich für ausgeschlossen. Dann könnte in diesem Land fast jeder fristlos kündigen, wenn es ihm gelegen käme.

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dir die neue Wohnung hilft. Nachbarn die nicht putzen oder laut sind, das kann dir überall passieren.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich sehe das etwas anders, als meine Vorredner (Vorschreiber).

    Du mußt die Miete bis Ende Mai zahlen und danach nicht mehr.

    Da die Versicherung den Schaden bezahlt hat, gehe ich davon aus, dass der entstandene Wasserschaden von der Versicherung abgedeckt ist. Damit wäre auch ein evtl. Mietausfall von der Versicherung zu zahlen. Die Vermieterin soll sich beüglich des Mietausfalls an die Versicherung wenden. Sollte die Vermieterin eine Versicherung abgeschlossen haben, die keinen Mietausfall einschließt wäre das ihr Pech.

    Was war das überhaupt für ein Wasserschaden? Wenn du den grob fahrlässig verursacht hast, würde ich vielleicht die Füße stillhalten und nicht noch Staub aufwirbeln, denn dann könnte die Versicherung dich noch in Regress nehmen wollen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?

    Hallo Michalu,

    hier noch meine Meinung zu den Fragen 2 und 3.

    Der Vermieter kann Hausmeisterkosten umlegen, wenn er die Hausmeistertätigkeit selbst ausführt. Dann muß er nicht einmal einen Ausgabenbeleg vorlegen, sondern er kann das ansetzen, was es üblicherweise kosten würde.

    Die Mieter können den gleichen Anwalt nehmen, aber der kann sie nicht gemeinsam vertreten. Falls ihr das wirklich macht, wird der Anwalt sich freuen - zweimal Honorar für den gleichen Fall.

    Wenn es wirklich keinen anderen Weg als den Anwalt gibt, würde ich es eher so machen, dass nur einer zum Anwalt geht, als Musterprozess sozusagen. Am besten der bei dem es um weniger Geld geht, das ist günstiger. Untereinander vereinbart ihr, dass ihr euch die Kosten teilt, falls "ihr" verliert. Je nachdem was rauskommt, kann der zweite sich nachträglich auf die Einigung/das Urteil beziehen.

    Aber stelle erstmal den betreffenden Teil des Mietvertrages hier ein. Dann läßt sich schnell erörtern, was sinnvoll wäre und was nicht.

    Gruss
    H H

    Hallo Fred,

    vielen Dank für den Beitrag. Auch wenn Kolinum immer wieder gerne Beträge in Kategorien "Mietrecht" und "kein Mietrecht" einteilt, so ist alles was mit dem Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern in diesem Forum richtig aufgehoben. Warum Berny bei jeden Beitrag, der keine Frage enthält, auf eben diese Tatsache hinweist, weiß wahrscheinlich nur er selbst.


    Da seid ihr tatsächlich in eine sehr unglückliche Geschichte hereingeraten. Der Vermieter, mit offensichtlich psychischen Probleme, hat euch allerdings nicht direkt angegriffen, sondern Reizgas ins Treppenhaus gesprüht (vorausgesetzt es läßt sich nachweisen, dass er es tatsächlich war). Daher wird sich eine tatsächliche Körperverletzung nur schwer nachweisen lassen.

    Am Ende seid ihr fristlos aus der Wohnung herausgekommen. Die Rückzahlung der Kaution steht euch zweifelsohne zu, aber Schmerzensgeld (wofür und wieviel?) oder anderweitigen Schadensersatz zu bekommen erachte ich als wenig aussichtsreich. Ihr könnt es natürlich gern versuchen und einen Anwalt einschalten. Dann solltet ihr auch aber darüber im Klaren sein, dass ihr ganz konkrete Ereignisprotokolle vorlegen müßtet. Für eine objektive Unzumutbarkeit, die zu Schadensersatzansprüchen führen könnte, muss das aber eine lange Liste sein.

    Mein Tipp: Hakt die Sache ab und freut euch, dass ihr da raus seid. Verschwendet kein Geld und Mühe für einen Rechtstreit, der euch noch mehr vor Augen führt, was in diesem Land möglich ist. Gerade in der Rechtsprechung zeigt sich immer wieder, dass wir in Wahrheit eine Bananenrepublik sind. Macht euch bitte keine Hoffnung, dass ein Gerichtsverfahren eure Wunden heilen wird, im Gegenteil, dort wird nochmal richtig drin herum gewühlt.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    das mit 2012 siehst du völlig richtig, wenn die Abrechungsperiode das Kalenderjahr ist. Diese Forderungen waren nach 12 Monaten verjährt. Lediglich wenn der Vermieter seine neue Erkenntnis schuldlos jetzt erst erlangt hat, würde die Verjährung 3 Jahre betragen. Das halte ich aber für extrem unwahrscheinlich.

    2013 sieht dagegen anders aus. Wenn der Abrechnungszeitraum 01.01-31.12. beträgt, dann könnte er den Betrag nachfordern, wenn euer Anteil nicht im Mietvertrag festgelegt ist. D.h.es wäre wichtig erstmal zu prüfen, was der Mietvertrag sagt. Wenn dort die bisher genutzten 7% angegeben sind, kann er nicht 17% fordern (auch nicht für 2014). Steht im Mietvertrag kein fester Verteilerschlüssel und ergeben sich die 7%/17% aus den Quadratmetern, dann ist die Korrektur für 2013 und für zukünftig Jahre legitim. D.h. auf eine Nachzahlung für 2014 solltet ihr euch in diesen Fall einstellen.

    Auf die Forderung nach eine Mindestlaufzeit braucht ihr selbstverständlich nicht einzugehen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    was ist denn nach der Abdichtung des Ablaufes das Problem, ein hoher Wasserdruck in der Abflussleitung?
    Wie stellt man so etwas überhaupt fest? Hat man Probleme sein Geschäft zu verrichten, weil es von unten so sehr gegendrückt?
    Wenn dort wirklich Druck wäre, käme das Wasser aus den Abläufen hoch?????

    Unabhängig von dem "Druck", wie ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt? Es scheint ja alles wieder dicht zu sein. Ich denke nicht dass man die Miete drastisch kürzen kann, weil man vermutet der Siphon der Badewanne sei defekt.

    Irgendetwas kann sowieso nicht stimmen. Klempner machen Gutachten und "überweisen" an einen Installateur?

    Dann habt ihr gleich einen Anwalt eingeschaltet, das kann sich doch kaum lohnen. Was soll der denn erreichen, ausser, der Zusage, dass die Sache erledigt wird. Die habt ihr allerdings schon erhalten.

    Naja, jeder wie er mag. Ich hätte mal eine Ladung Abflußfrei in den Badewannen Ablauf geschüttet und der Gegfah selbst geschrieben, statt immer nur anzurufen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    ich denke du malst hier den Teufel an die Wand. Was soll denn passieren?

    Du hast schriftlich gekündigt. Diese Kündigung wurde akzeptiert. Selbst wenn die Kündigung an sich unwirksam war (wegen des vereinbareten Verzichts) so kommt das alles einem Aufhebungsvertrag gleich. Dann noch die Bestätigung, dass es einen Nachmieter gibt. Was willst du mehr?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter, der Nachmieter oder der Hausmeister keine Lust haben, dir zu beweisen, dass es tatsächlich einen Mietvertrag mit jemand anderen gibt.

    Aus meiner Sicht wirkt das alles etwas paranoid. Ich wäre auch etwas zurückhaltend, wenn trotzt eines eindeutig sehr kooperativen Verhaltens das Schlimmste angenommen wird.

    Gruss
    H H

    Hallo Mainschwimmer,

    da du in juristischer Hinsicht im Recht zu sein scheinst, kannst du dir aussuchen was du machst. Es kommt sicher am meisten daruaf an, wie dein Verhältnis zum Vermieter ist und wie du es zukünftig haben möchtest.

    Ist es gut und ist die Mieterhöhung akzeptabel, stimme zu oder aber weise ihn darauf hin, dass er Vergleichswohnungen benennen muss und stimmer anschließend zu.

    Ist es sowieso schlecht, dann kannst du abwarten und die Sache aussitzen.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn ihr vereinbart habt, dass bei Auszug keine Schönheitsreparaturen zu erbringen sind gilt das auch. D.h. es wird nicht nötig sein, die Wohnung komplett zu streichen. Allerdings gilt auch der Passus, dass du während der Mietzeit hättest Streichen müssen. Und wenn die Wohnung eine Renovierung sinnvoll erscheinen läßt, kann man darüber streiten, ob du nicht doch has einen oder andere hättest zwischendurch machen müssen.

    Also schwer zu sagen, was aus rechtlicher Sicht erforderlich wäre. Hast du schon mit den Vermieter gesprochen? Evtl. gibt es eine Lösung, dass du etwas machst, aber nicht alles.

    Gruss
    H H

    Hallo Nina7,

    ist empfehle dir genauer hinzusehen und noch ein paar Mängel zu finden. Dann googlest du und nimmst immer die höchste Minderungsquote, die du im Internet findest. Nach deine Methode wird sich das schnell zu einer Summe von mehr als 100% addieren, so dass dein Vermieter dir für die letzte Zeit jeden Monat etwas bezahlen muss.

    Mal im Ernst, so einfach ist das mit der Minderung nicht. Du wirst sicher wegen der Dusche eine Minderung vornehmen können. Aber ob das wirklich 33% sind, wage ich zu bezweifeln. Vor allem, weil du theoretisch sogar noch duschen könntest.

    Du hast ein neue Wohnung gefunden und ziehst bald aus, so dass du dir gut überlegen solltest, ob du dir den Stress antust. Ich gehe mal davon aus, das der Vermieter eine Kaution bekommen hat, so dass er im Zweifel deine Minderung einfach einbehält. Hat er keine Kaution, kannst du durchaus riskieren die Miete zu mindern. Das muss aber in der Höhe angemessen und korrekt durchgeführt werden. Am Ende gibt es immer das Risiko, dass der Vermieter dich verklagt und du noch Prozesskosten am Hals hast.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du bist scheinbar völlig rechtmäßig von einem Gerichtsvollzieher geräumt worden. Dann hast du dich zwei Monate lang einen Scheiß um deine Sache gekümmert und jetzt beschwerst du dich, dass ein paar Sachen fehlen.

    Du konnstest bei der Räumung nicht dabei sein, weil du kurz vorher aus dem Krankenhaus entlassen wurdest? Dann hättest du doch da sein können???


    Nimm es einfach hin, dass dir jetzt einige Sachen fehlen. Du hast dich schließlich nicht rechtzeitig darum gekümmert und kannst froh sein, dass überhaupr noch etwas da ist.

    Gruss
    H H

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