Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ich verstehe es durchaus, dass du nicht ein Kabel durch fremde Einheiten legen kannst (auch wenn es nur durch einen Kabelkanal ist), wenn du keinen Zugand hast. Deinem Weg den Druck aufzubauen halte ich für richtig.

    Dass das Versprechen des Vermieters nichtig ist, nur weil es mündlich erfolgt ist, stimmt nicht. Es gilt grundsätzlich, läßt sich lediglich nicht beweisen, falls der Vermieter es abstreitet (was er bisher nicht getan hat).

    Was ich in dieser Situation machen würde ist, dem Vermieter anzubieten die Leitung selbst zu legen oder zu repapieren, er müsse allerdings sicherstellen, dass ich Zugang habe.

    Kann mir aber vorstellen, dass das alles echt ärgerlich und lästig ist.

    Wieviel teurer ist denn die UMTS/LTE Flatrate? Kann ja auch nicht soviel sein. Vielleicht kündigst du auch die Landline und hast dann keine so großen Mehrkosten.

    Gruss
    H H

    Hallo Kolinum und Berny,

    ich bin tatsächlich am überlegen, wie lange ich mir das hier antue. Momentan interessiert mich das Thema sehr, aber ich verliere langsam die Lust.

    Also vielleicht seid ihr mich bald los. Dann könnt ihr wieder völlig unbefangen Fragesteller zurechtweisen und Themen in Mietrecht und kein Mietrecht einteilen. Zu eurem 25.000sten Beitrag bin ich aber auf jeden Fall da.

    Gruss
    H H


    Gruss
    H H

    Oh nein,

    eine Abmahnung vom mächtigen Kolinum. Was soll ich jetzt bloß machen?

    Es geht hier nicht um die Anzahl der Beiträge, es geht um die Qualität. In den letzten 3 Wochen habt ihr "alten Hasen" so viele Fragesteller plump vor den Kopf gestoßen, entweder etwas kein Mietrecht sein soll, weil Fragen zu dumm sind oder aus sonstigen merkwürdigen Gründen. Dieses Thema ist ein gutes Beispiel.

    Wie du selbst immer wieder betonst, hier kriegt man nicht immer die Antworten, die man gerne hören möchte. Und das gilt auch für die Beiträge.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn der neue Besitzer nur diesen einen Satz geschrieben hat, dann wäre die Kündigung unwirksam. Mach dich mal im Internet schlau, was eine rechlich korrekte Eigenbedarfskündigung enthalten muss. Das ist mehr, als dieser Satz.

    Theoretsich müßtest du einer unwirksamen Kündigung nicht widersprechen. Du könnstest den zukünftigen Vermieter auch im Prozess auflaufen lassen. So würdest du in jeden Fall reichlich Zeit gewinnen. Aber so etwas auszusitzen ist nicht jedermanns Sache.

    Und wenn der neue Besitzer wirklich selber einziehen will, wird er es irgendwann auch schaffen. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit eine Abfindung herauszuhandeln, wenn du "freiwillig" ausziehst.


    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Berny,

    dein Erstellen von Beiträgen erscheint mir langsam zwanghaft. Kannst du nicht schlafen, wenn du nicht das letzte Wort hattest?

    Klicke bei dir mal auf "Beiträge anzeigen". Es ist traurig, was da zusammenkommt. Kaum noch ernstzunehmende Kommentare, aber die Masse machts!

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Berny,

    toller Beitrag. Sonst bist du derjenige der als erstes schreibt, es zählt nur das was im Mietvertrag steht. Und so ist es auch in diesem Fall. Der Zutritt zum Keller läßt sich auch ohne ständig offene Tür gewährleisten. Was ein nicht abgeschlossener Keller mit Treu und Glauben zu tun hat, weißt wahrscheinlich nur du selbst.

    Aber für dich hat sich der Thread gelohnt, wieder zwei Beiträge zu deinen 10.800 Stück.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    warum willst du vorsorglich eine Wohnung suchen. Das Haus ist weder verkauft, noch weißt du was der neue Eigentümer damit anfangen will. Möglicherweise will er gar nicht selbst einziehen, oder mag nicht im Erdgeschoss wohnen oder, oder, oder ...

    Da die Dachgeschosswohnung frei ist, besteht auch nicht die Gefahr, dass ihr auf der Straße landet, falls ein Eigenbedarf angemeldet wird. Dazu kommt, dass es relativ lange dauert, bis der neue Eigentümer kpündigen könnte. Dafür muss er erstmal im Grundbuch stehen.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,


    wenn ich es richtig verstehe hat dein Vater ein Nießbrauch für eine der Wohnungen. Dieser Nießbrauch wurde mitverkauft, so dass der neue Eigentümer die Wohnung nicht vermieten kann.

    Wenn dein Vater die Wohnung nicht mehr braucht und auf die Grunddienstbatkeit verzichten will, dann sollte das durchaus machbar sein. Dafür müßt ihr aber zum Notar. Moralisch sehe ich eine Abfindung für den entgültigen Verzicht nicht nur als moralisch ok, sondern als Selbstverständlich an. Je nachdem, wie es um deinem Vater steht scheinen 24 Monatsmieten fair zu sein. Aber das ist Verhandlungssache.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    Brennstoff sind nach dem Abflussprinzip zu zahlen. D.h. wenn der Vermieter in einem Jahr 12.000 ltr Öl einkauft und nur 9.000 ltr verbraucht, dann muss er die verbrauchten 9.000 ltr umlegen. Gleiches gilt wenn er 7.000 ltr kauft und 9.000 ltr verbraucht.

    Du müßtest in deinen bisherigen Rechnungen sehen, ob dein Vermieter das so durchgeführt hatte. Wenn ja, dann ist das Öl wenigstens noch nicht durch euch bezahlt worden.

    Wenn ihr noch nicht bezahlt habt, sind die Kosten für das nicht genutzte Öl m.E. eher als Kosten der Investition in die neue Heizungsart (hier Fernwärme). D.h. Betriebsksoten sind es m.E. nicht.

    Unabhängig davon kann Öl verkauft werden. Allerdings mit Verlusten für Absaugen, Reinigung und Transport.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn der Grünbereich zur Siedlung gehört, dann ist die Pflege desselbigen auch umlagefähig. Eine Fläche die öffentlich zugänglich ist, hat nichts mit Flächen zu tun, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Ein Grünbereich, der inmitten einer Siedlung liegt ist möglicherweise für jeden zugänglich, er dient aber nicht dem öffentlichen Verkehr.

    Nach meiner Meinung ist es richtig und rechtens, dass die Grünpflege umgelegt wird. Wer sollte es auch sonst bezahlen, wenn nicht die Bewohner der Siedlung?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn der Keller mitvermietet ist, also im Mietvertrag auftaucht, dann kannst du ihn nutzen, wie es für einen Keller üblich ist. Er darf dann also abgeschlossen werden.

    Allerdings ist verständlich, dass es einen Zugang zum Hauptwasserhahn geben muß, wenn du mal nicht da bist. Du könntest anbieten, dass der Vermieter, oder der Hausmeister einen Zweitschlüssel bekommt und nach Absprache oder in Notfällen den Keller betreten darf.

    Wenn alle Stricke reißen, und in einem Notfall keiner da ist, muß eben das Schloss geknackt werden. Ein Neues ist allemal billiger, als die Skier oder das Fahrrad.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die Forumsdinos keine Antwort wissen, dann ist immer der TE zu doof. Ich habe schon mal geschrieben, dass es ünnötig ist, die Fragesteller hier runterzuputzen (aber nein, das macht ja keiner hier).

    Auf dem Fotos sind die Ränder doch zu sehen. Für mich sieht es auf keinen Fall nach Kondensation von der Innenseite aus. Die Feuchtigkeit scheint von der Rückseite zu kommen. Auch die Ränder, bzw. der schmutzige Außenring deutet darauf hin.

    Folgendes ist passiert:
    Von innen gelange schnutziges Wasser an die Wand geraten und hat diese durchfeuchtet. Das muss kein Abwasser sein, es kann ebenso Wischwasser von ober oder sogar Frischwasser, mit einem Eisenanteil, gewesen sein. Durch die Porigkeit der Wand breitet sich die Feuchtigkeit aus. Die Verunreinigungen werden dabei nach Art und Größe aufgetrennt (wie bei einem Chromatographischen Verfahren). Dadurch entstehen unterschiedliche Verfärbungen. Der helle innere Bereich kommt möglicherweise dadurch zustande, dass in der Mitte noch mehr Wasser vorhanden ist, dass den Dreck transportiert, so dass es dort heller ist. Oder es kommt sauberes Wasser nach, dass den Schmutz aus der Mitte immer weiter nach außen transportiert.

    Aus meiner Sicht kommt die Feuchtigkeit eindeutig von hinten. Also hoffe dass es nicht das Toilettenwasser deines Übermieters ist. Kondensation von deiner Seite würde ich ausschließen.

    Fragen:
    Ist der Fleck trocken oder ist er Feucht?
    Wird er größer?

    Wenn er feucht ist und größer wird, deutet es auf einen andauernde Undichtigkeit einer Leitung hin (z.B. in der Leitung). Ist der Fleck immer mal wieder trocken, ist es temporär ist (z.B. Undichigkeit in der Durchführung des Abwasserrohrs. Wenn der Übermieter dann mit viel Wasser wischt läuft etwas außen am Rohr herunter). Das mit der Undichten Rohrdurchführen würde aus meiner Sicht am besten passen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    und ein weiterer Fragesteller, der in diesem Forum runtergeputzt wird. Wenigstens sind einige dabei, die helfen.

    Auch wenn die Situation ungewöhnlich ist, so geht es doch um ein Rechtsverhältnis im Mietbereich. Es gibt keinen Grund das als "kein Mietrecht" oder als Pippifax abzutun.

    Homi, du solltest die Sache nicht so persönlich nehmen und die Forumsteilnehmer auf keinen Fall beleidigen. Jeder kann hier sein Meinung schreiben, auch wenn sie wenig hilft.

    Zur Sache:
    Ich gehe davon, aus, dass du mit dem Vermieter gesprochen hast. Was sagt der denn dazu?

    Ohne Mietvertragliche Regelung oder Hausordung wird es schwer irgendwelche Ansprüche herzuleiten. Das nachträgliche Aufstellen eines verbindlichen Putzpplanes braucht dein Nachbar nicht zu akzeptieren.

    Wenn es allerdings eine Regelung gibt, dann ist dein Vermieter verpflichtet diese durchzusetzen. Da Reinigungszustände allerdings sehr subjektiv sind, halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich viel ändern läßt.

    Auch wenn dein Mitbenutzer nie reinigt, bleibt das Badezimmer benutzbar. Schlimmstenfalls könntest du es sogar putzen, um es nutzbar zu machen. Dein Schaden wäre dann vielleicht ein paar Euro. D.h. Ich sehe wenig Möglichkeiten für eine Mietminderung.

    Beim Strom sieht es anders aus. Du mußt natürlich nicht für den Nachbarn bezahlen und mit diesem Abrechnen. Dafür ist der Vermieter zuständig. Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du den Gemeinschaftsstrom nicht mehr bezahlen wirst und ihn bitten, dass er sich beim Versorger anmeldet. Er kann das als Betriebskosten umlegen. Falls das nicht hilft, melde dich beim Versorger selbst ab und erkläre denen die Situation. Die werden dann von selbst an den Vermieter herantreten.


    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich denke auch, das in dieser einen Woche keine wesentlichen Kosten auflaufen werden, wenn die Heizung auf * steht und keine Stromverbraucher laufen. Bei Strom kannst du ja die Sicherungen rausnehmen, um sicher zu sein.

    Eine Rückgabe über den Briefkasten würde ich vermeiden. Da ist doch nur Ärger vorprogrammiert (siehe viele Threads in diesem Forum). Ob man wegen der einen Woche eine Anwalt einschaltet ist Geschmackssache. Der kostet garantiert Geld und, ob der an dieser einen Woche etwas ändern kann ist fraglich.

    Gruss
    H H

    jetzt muss ich aber wirklich lachen, das sagt derjenige, der über zwangsgeräumte im Krankenhaus ablästert.


    bezenbu,

    übles Problem, aus meiner Sicht wenig für ein Forum geeignet da zu speziell.
    Manchmal muss man sich arrangieren und über einen Umzug nachdenken.

    mfg


    Toller Beitrag tiger888, sinnlos wie immer!!!

    Getroffene Hunde bellen.... das sind Leute im KH die Wohnung wird geräumt und Du machst Witze.

    ;)

    Tiger 888, du bist wieder einer, der nicht die geringste Ahnung hat, wie die Welt sich dreht. Lies dir das alles nochmal durch, dann wirst auch du kapeiren, worum es hier geht. Vielleicht versthest du sogar, dass ich gar keinen Witz gemacht habe.

    In diesem Land wird niemand geräumt, weil er im Krankenhaus war oder ist. Dafür dauert eine Rüumung inkl. Klage und Räumungsverfahren viel zu lange. Gräumt werden Menschen, die die Miete nicht zahlen, oder sich anderweitige schwere Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten geleistet haben. Einrichtungsgegenstände verlieren dann die, die sich dennoch um nichts kümmern.

    Ich habe aber keine Lust dir das alles zu erklären. Mach einfach so weiter. Posts und Kommentare, die zum größten Teil nicht einmal aus einem vollständigen Satz bestehen.

    Gruss
    HH


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo bezenbu,

    du hast völlig recht, das Forum hier ist leider nicht immer fair. Ich kann jeden Fragesteller verstehen, der sein Glück woanders versucht.

    Zu deinem Thema:
    Der Einsatz der Kette macht, so wie du es beschreibst, wirklich keinerlei Sinn. Ich sehe den Sicherheitsaspekt als sehr kritisch an. Es geht dich sehr wohl etwas an, wie die Polizei oder ein Krankenwagen dich im Notfall erreichen. Schließlich verlieren sie wertvolle Minuten, weil sie nicht vor die Tür fahren können. Und diese Minuten können für dich entscheidend sein.

    Wenn die Zufahrt allerdings nicht im Mietvertrag geregelt ist, dann hast du privatrechtlich keine Möglichkeiten. Du kannst dann nur an die Vernunft des Vermieters appellieren oder mal beim Bauamt oder beim Ordnungsamt fragen. Es müßte bezüglich der Erreichbarkeit der Gebäude Vorschriften oder Auflagen geben.

    Als letzten Ausweg hast du immer noch dir eine andere Wohnung zu suchen. Da muß der Leidensdruck wegen der Kette aber sehr hoch sein.

    Gruss
    H H

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