Hallo,
und ein weiterer Fragesteller, der in diesem Forum runtergeputzt wird. Wenigstens sind einige dabei, die helfen.
Auch wenn die Situation ungewöhnlich ist, so geht es doch um ein Rechtsverhältnis im Mietbereich. Es gibt keinen Grund das als "kein Mietrecht" oder als Pippifax abzutun.
Homi, du solltest die Sache nicht so persönlich nehmen und die Forumsteilnehmer auf keinen Fall beleidigen. Jeder kann hier sein Meinung schreiben, auch wenn sie wenig hilft.
Zur Sache:
Ich gehe davon, aus, dass du mit dem Vermieter gesprochen hast. Was sagt der denn dazu?
Ohne Mietvertragliche Regelung oder Hausordung wird es schwer irgendwelche Ansprüche herzuleiten. Das nachträgliche Aufstellen eines verbindlichen Putzpplanes braucht dein Nachbar nicht zu akzeptieren.
Wenn es allerdings eine Regelung gibt, dann ist dein Vermieter verpflichtet diese durchzusetzen. Da Reinigungszustände allerdings sehr subjektiv sind, halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich viel ändern läßt.
Auch wenn dein Mitbenutzer nie reinigt, bleibt das Badezimmer benutzbar. Schlimmstenfalls könntest du es sogar putzen, um es nutzbar zu machen. Dein Schaden wäre dann vielleicht ein paar Euro. D.h. Ich sehe wenig Möglichkeiten für eine Mietminderung.
Beim Strom sieht es anders aus. Du mußt natürlich nicht für den Nachbarn bezahlen und mit diesem Abrechnen. Dafür ist der Vermieter zuständig. Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du den Gemeinschaftsstrom nicht mehr bezahlen wirst und ihn bitten, dass er sich beim Versorger anmeldet. Er kann das als Betriebskosten umlegen. Falls das nicht hilft, melde dich beim Versorger selbst ab und erkläre denen die Situation. Die werden dann von selbst an den Vermieter herantreten.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung