Beiträge von H Hamburg

    Hallo Marv_Lee,

    ich bin schockiert (mal wieder) was in diesem Land alles studiert.

    Du diskutierst über die Miete für 2 Tage in der du deine Studentenbude nicht beziehen konntest und über Mietminderung für einen Kellerraum, der mit 14 Tagen Verspätung zur Verfügung stand. Gleichzeitig möchtest du aber das Verhältnis zum Vermieter nicht zerrütten. Es gehört nicht allzuviel Hirn dazu, dass du das möglicherweise bereits getan hast, mit dieser Pfennigfuchserei.

    Und trotz der nachvollziehbaren Antwort des Vermieters, wähnst du dich immernoch im Recht und überlegst für die paar Euro einen Streit vom Zaun zu brechen?

    Mit 24 Jahren sollten man einige Dinge im Leben schon gelernt haben. Unter anderem, dass es Schlachten gibt, die es einfach nicht wert sind geschlagen zu werden.

    Ich würde meine Energie lieber auf das Studium richten, aber jeder wir er meint.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    was bist du denn so in Panik? Das Ganze klingt doch relativ haltlos.

    Ob er eine Klage oder einen Mahnbescheid eingereicht hat, kann du tatsächlich nicht sicher wissen. Ich würde schätzen, dass auch ein langsames Gericht es in 14 Tagen schaffen sollte, euch die Dokumente (Mahnantrag oder Klageschrift) zuzustellen, so dass ein paar Tage Unsicherheit bleiben.

    Wie sieht es denn mit der Kaution aus? Vielleicht will er euch nur Angst machen, dass ihr nicht auf die Idee kommt diese zurückzufordern.

    Gruss
    H H

    Hallo Jakatta,

    da kannst du ja froh sein, dass dieses Schlamassel nicht dir passiert ist, sondern einem Paar.

    Das Paar hat vier Monate keine Miete bezahlt, und ist in einem Gerichtsverfahren zur Räumung verurteilt worden. Es wird doch zu jeder Gelegenheit seine traurige Geschichte erzählt haben und dennoch steht demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Glaubst du im Ernst hier im Forum kann jemand dem Paar helfen?

    Es ist doch ganz einfach, wer die Miete nicht bezahlen kann, darf sich keine Wohnung nehmen. Tut er es doch fliegt er zu recht raus.

    Wie meine Vorredner schon sagten, das Paar kommt sowieso nicht drumherum alle Kosten zu zahlen. Es sei denn es will sein Leben damit anfangen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und irgendwann in die Privatinsolvenz gehen (scheint recht modern zu sein).

    Das Paar sollte besser ausziehen, bevor es tatsächlich zwangsgeräumt wird. Das wird nochmal richtig teuer.

    Gruss
    H H


    P.S. es ist Schwachsinn seine eigene Geschichte in der dritten Person zu erzählen

    Hallo,

    unabhängig ob diese Vereinbarung nun rechtlich zulässig ist oder nicht (ich denke eher nicht) üwrde ich es so verstehen, dass die Nutzung auf 1 Jahr begrenzt ist. Innerhalb dieses Jahres kann mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

    D.h. wenn du dich auf diesen (möglicherweise ungültigen) Vertrag berufst, wäre die Nutzungszeit automatisch Ende Februar um, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Gegenteil, eine weitere Nutzung würde einer Verlängerung bedürfen.

    Was sagt denn der Verwalter? Mit dem wirst du sicher schon gesprochen haben.

    Gruss
    H H

    Hallo elfe2012,

    du kriegst eine nagelneue Heizung und beschwerst dich, dass die Dübellöcher der alten Anlage nicht verschlossen wurden und dass einige Stellen neu gemalt werden müssen?

    Das ist ja allerliebst. Du bist bestimmt der Liebling vom Vermieter.

    Ich hoffe, dass der Vermieter die Heizungsanlage als Modernisierung umlegt. Dann kann er den Handwerker, der die Schönheitsreparaturen durchführt noch auf die Rechnung setzen und auf die Miete aufschlagen.

    Gruss
    H H

    Hallo roonix,

    ist das deine erste Wohnung?

    Der Makler ist nur der Vermittler, der den Kontakt zwischen Vermieter und Mieter herstellt. Weder gehört dem Makler die Wohnung, noch darf er entscheiden, an wen die Wohnung vermietet wird. Er darf aber Vorschläge machen und kriegt dann für die wenige Arbeit viel Geld.

    Der Asset Manager ist der Verwalter. Klingt besser, als Verwalter, zeigt aber eindeutig, dass hier ein Verwalter mit einer kleinen Profilneurose am Werk ist (das ist das gleiche, wie Hausmeister, die sich Facility Manager nennen). Der Verwalter kann theoretsich entscheiden, an wen die Wohnung vermietet wird, wenn der Eigentümer ihn dazu berechtigt hat.

    Um deine Fragen zu beantworten:
    Ja, du mußt dir Gedanken machen, der Vermieter könnte einen anderen Mieter wählen. Makler haben nichts zu entscheiden. Gerade in Großstädten spielen sie sich aber auf, als seien sie die Könige der Stadt.

    Was der Asset Manager macht ist doch klar. Der entscheidet, ob er dich als Mieter möchte oder nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn es so im noch zu schließenden Aufhebungsvertrag steht, dann bekommst du die Entschädigung, wenn du bis spätestens 30.04. deine Wohnung besenrein übergibst. Ob du die andere nimmst, hat damit nur am Rande zu tun.

    Du kannst natürlich auch auf Tiger888 hören und darauf bestehen, dass du deine Wohnung nach der Modernisierung zurückbekommst. Die Mieterhöhung wegen der Modernisierung müßtest du allerdings vorher erfragen.

    Auch wenn 1500 Euro für eine freiwillige Räumung relativ wenig erscheint, ist es für jemanden, der sowieso ausziehen will zusätzliches Geld.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    unabhängig von der Schuldfrage scheint es mir auch am wenigsten aufwändig die Fugen selbst neu zu versiegeln, das ist doch ruck zuck gemacht.

    Wenn du es aber zu einer Sache des Prinzips machen willst, dann hättest du m.E. einigermaßen gute Chancen, dass der Vermieter für die Behebung des "Schadens" zuständig ist. Gute Chancen heißt allerdings nicht, dass es sicher ist. Am Ende freuen die Anwälte und der Sachverständige am meisten. Wenn du also die Nerven hast das Prozeßkostenrisiko zu tragen, dann nur zu.

    Gruss
    H H

    Darf ein Vermieter
    A) unangekündigt vorbeikommen , um sich die Wohnung anzuschauen
    und
    B) was dürfen dies für Gründe sein , ausser , um sich gfls. Schäden anzuschauen ?

    Hallo Trulla,

    ich finde es ganz erstaunlich, dass es Leute schaffen sich hir im Forum anzumelden, es aber nicht hinkriegen eine so dermaßen simple Frage selbst im Internet zu recherchieren.

    Deine andere Frage ist auf dem gleichen Niveau. Die Forenteilnehmer helfen hier immer gern und vor allem schnell, aber es darf natürlich nicht der Eindruck entstehen, die Fragesteller sind einfach nur zu faul selbst zu suchen.

    Gruss
    H H

    Kann man dies mit § irgendwie Untermauern?
    sollte dieses Schriftstück an die Immofirma oder an Vermieter gehen?

    Hallo,

    wofür brauchst du Paragraphen. Die schulden dir Geld und das steht dir zu. Kolinum schreibt doch ganz richtig, dass du jetzt ultimative Zahlungsaufforderung schicken mußt - und zwar an den, der in deinem Mietvertrag steht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass der Vermieter mit der Kündigung durchkommt, aber ein gewissen Risiko besteht schon. Wie ich das sehe, habt ihr möglicherweise bei der Mietminderung etwas überzogen.


    Seither haben wir auch noch weitere Mängel festgestellt. Seit 02.2014 mindern wir die Miete um 20%.
    Zu den Mängeln gehören:
    • Badewanne – Mischbatterie schwer gängig/defekt, lässt sich nicht von Einlauf auf Brause umschalten
    • Boden Garage Estrich hat großflächige Beschädigungen
    • 4 von 6 Rollos schwer gängig, verhaken sich, teils nicht mehr von Ihnen zu bedienen
    • Handlauf der (steilen) Holztreppe ins OG fehlt (Unfallgefahr f. Kinder)
    • Verkleidung Treppenabgang Keller unvollständig, keine Verkleidung, kein Handlauf
    • Kabel Elektrokasten lose verlegt, ohne Verkleidung
    • vom VM gestellter Teichfilter unvollständig, ohne Funktion
    • Abdeckung Bodenfugen fehlen an mehreren Zimmerübergängen
    • Glaseinsatz Garagentür fehlt (nur prov. mit Holz zugenagelt)
    • Bodenbelag Schlafzimmer wurde zum Einzug nicht erneuert (besprochen war Laminat)
    • Gartentür nicht schließbar, weil feststehendes Element aus der Wand fällt
    • Satellitenschüssel LNB fehlerhaft/defekt. Kein TV-Empfang in einem Zimmer nicht möglich.

    Auch wenn das ein lange Liste ist, so sind es doch Kleinigkeiten, den den Wohnwert nicht erheblich beeinträchtigen. Ich wäre nicht so sicher, dass 20% angemessen sind.

    Wenn ihr dann die Miete um 100%/75% kürzt, weil ihr das Bad aus Rücksicht auf euren Sohn nicht mehr nutzt, dann könnt ihr euch nicht sicher sein, dass ihr vor Gericht nicht unterliegt.

    Unabhängig davon, verstehe ich nicht, warum ihr nicht schon selbst ausgezogen seid. Das Haus scheint doch keinesfalls dem zu entsprechen, was ihr erwartet habt und es wird auch nie dazu werden. Wenn dann die Miete noch über dem Mietenspiegel liegt gibt es keine Grund zu bleiben.

    Es wäre allerdings der erste Mietenspiegel für Häuser von dem ich höre. Wahrscheinlich stuft ihr euer Haus nur in den Mietenspiegel für Wohnungen ein. Häuser sind allerdings meist teurer als Wohnungen, sind schließlich Häuser.

    Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich versuchen, um den Rechtsstreit herumzukommen. Das klingt nach unklarer Lage mit nötigen Gutachtern und hohem Prozessrisiko.

    Gruss
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Mein ich doch. 11 % + 11% = 22 % kann man schon addieren, führt aber zu falschen Ergebnissen, weil es Verhältnisszahlen sind.
    Gilt aber nicht für unseren Hamburger Fischkopp.

    Mir ging es um die Aussagen, dass es Grundschulwissen sei, dass man Prozente nie addieren kann und dass nochmal superfett behauptet wird "Prozente kann man nicht addieren".

    Wenn du dich in der Mathematik nicht auskennst, ist es nicht schlimm, du solltest aber nicht so tun als ob.

    Gruss
    H H

    Nixcht nur Sie sind konfus, sondern ich noch mehr.

    Prozente kann man nicht addieren!

    Deswegen habe ich die sogenannte "Addition" auch garnicht erst bemängelt :p

    Prozente kann man nicht addieren? Das habe ich aber schon oft gemacht.
    Bin ich der einzige, der so etwas kann - bin ich nicht normal?

    Vielleicht ist dein Grundschulwissen aber auch schon etwas älter. So aus der Zeit als die Prozente gerade erst entdeckt wurden und die Menschheit noch nicht genau wusste, wie die sich vermehren.

    So ein Schwachsinn und dann auch noch fett geschrieben. Prozente kann man nicht immer ohne weiteres addieren, aber grundsätzlich geht das schon.

    Zum Thema ist ja alles schon gesagt.

    Gruss
    H H

    Hallo Kara,

    was denn noch alles? Du hast sehr konkrete Meinungnen und Hinweise des Forums bekommen. Wir werden jetzt keine Internetrecherche für dich durchführen und Vergleichsurteile raussuchen. Als Nächstes sollen wir dir dann den Brief formulieren und ehe wir uns versehen sind wir reihum dran, dir dein Abendessen zu kochen.

    Gruss
    H H

    Time to say good Bye.
    So dann gehe ich mal mit meiner...wie sagt ihr so schön: "Null-Ahnung-haben-Schmarotzer-Tour".
    :)

    Oh nein, Minka bitte gehe nicht. Ich fand es sehr erfrischend zu sehen, dass viele Hartz 4 Empfänger gleich ticken.
    Am besten ist immer dieses Gerede von "meinem Anwalt" oder die Drohung irgendjemanden wegen Beleidigung anzuzeigen.
    Ein Job kommt natürlich nur in Frage, wenn er angenehm und gut bezahlt ist. Die "Anderen" sind A...löcher, weil sie an deiner Lage Schuld. Dazu denkst du, du wärst die Einzige, die verstanden hat, wie die Welt sich wirklich dreht.

    @purple:
    wie heißt das "Arbeitsvermeidungsforum"? Da würde ich gerne mal mitlesen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    bei dem Urteil geht es um eine Wohnung und nicht um ein Wohnheim. Da gibt es durchaus Unterschiede, so dass ich nicht so sichr wäre, dass das Schloss getauscht werden darf.

    Ich halte die vorgebrachten Gründe für schlüssig, zumal die Bedingungen explizit im Vertrag angegeben sind. Das berechtigt den Hausmeister natürlich nicht die Wohnung zu betreten. Dass er den Schlossaustausch erst nach 6 Monaten bemerkt hat, spricht auch nicht gegen ihn. Vielleicht hat er das falsche Schloss auch "nur" gesehen und nicht probiert in die Wohnung zu gehen.

    Der Einwand, dass bei "Gefahr im Verzug" die Tür ja eingetreten werden könne ist Blödsinn. Weißt du was es kostet eine Tür zu reparieren? Und am Ende war möglicherweise "nur" Wasser in der Wohnung über dir ausgetreten und es mußte schnellstens geprüft werden, ob es durchläuft und bei dir teure Geräte beschädigt.

    Also es kommt sehr darauf an, wie dein Mietvertrag gestaltet ist. Aber unabhängig davon hast du den Vertrag doch gelesen und unterschrieben. Aber für gewisse Leute gelten Vereinbarungen ja nur solange, wie sie für einen selbst zum Vorteil sind.

    Gruss
    H H

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