Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....
Hallo,
ich würde auch davon ausgehen, dass eure Kleinreparaturklausel ungültig ist, weil der Jahreshöchstbetrag fehlt.
Aber bei den Mängeln wäre ich mir nicht sicher, dass der Vermieter das alles machen muss.
Undichtes Dach: muss er sicher machen (wenn es leckt, nicht wenn es unter den Ritzen hineinpfeift)
General überholte Heizung: ist das ein Mangel? Falls ihr eine Generalüberholung fordert, habt ihr darauf kein Anrecht. Ihr könnt eine Reparatur fordern, wenn die Heizung defekt ist. Sonst aber nichts. Nur weil eine Heizung alt ist, ist sie nicht Schrott. Falls die Heizung aber aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen, oder der neuen 30 Jahre Frist ausgetauscht werden muss, wird der Schornsteinfeger auf den Vermieter zukommen.
Schimmel: Da müßt ihr erst einmal sicherstellen, dass es nicht an euch liegt.
Gruss
H H