Beiträge von H Hamburg

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass eure Kleinreparaturklausel ungültig ist, weil der Jahreshöchstbetrag fehlt.

    Aber bei den Mängeln wäre ich mir nicht sicher, dass der Vermieter das alles machen muss.

    Undichtes Dach: muss er sicher machen (wenn es leckt, nicht wenn es unter den Ritzen hineinpfeift)

    General überholte Heizung: ist das ein Mangel? Falls ihr eine Generalüberholung fordert, habt ihr darauf kein Anrecht. Ihr könnt eine Reparatur fordern, wenn die Heizung defekt ist. Sonst aber nichts. Nur weil eine Heizung alt ist, ist sie nicht Schrott. Falls die Heizung aber aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen, oder der neuen 30 Jahre Frist ausgetauscht werden muss, wird der Schornsteinfeger auf den Vermieter zukommen.

    Schimmel: Da müßt ihr erst einmal sicherstellen, dass es nicht an euch liegt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn du sicher beweisen kannst, dass du dem Vermieter deine neue Adresse gegeben hast (da reicht eine Email oder eine SMS nicht), dann hätte der Vermieter die Kosten zu vertreten. Dann hast du eher gute Karten.

    Wenn du es nicht beweisen kannst, dann stehen deine Chancen eher schlecht. Dann hatte der Vermieter gar keine andere Wahl, als an die alte Adresse, mit Hoffnung auf einen Nachsendeantrag, zu verschicken.

    Du könntest natürlich auch einfach darauf hoffen, dass die Gegenseite dich nicht verklagt, wenn du nicht zahlst. Auch für die ist die Sache nicht sicher.

    Um wieviel Geld geht es denn?

    Gruss
    H H

    zum arzt gehen und lungenprobleme attestieren lassen. dann über krankenkasse gutachter anfordern. parallel anzeige wegen körperverletzung bei der polizei erstatten.die staatsanwaltschaft wird ermitteln. wenn man wohnraum gegen geld vermietet,trägt man auch verantwortung. ich hab das heute auch so gemacht. es gibt anscheinend polizisten, die nur darauf warten mal gegen vm zu ermitteln. der beamte stellte gieriege vm auf eine stufe mit gewaltverbrechern.
    es gibt wohl auch die möglichkeit beim gesundheitsamt anzeige zu erstatten....

    Hallo Rosakakalake,

    die einzige die zum Arzt gehen sollte bist du.

    So ein Schwachsinn habe ich nicht mehr gelesen seit Minka aufgehört hat hier zu schreiben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass die Umlage rechtens ist. Ob ihr euch an der Hauswand entlangschleicht oder nicht, spielt da keine Rolle.

    Auch wenn ihr den Garten nicht aktiv nutzt, so nutzt ihr ihn auf jeden Fall passiv, weil euch auf jeden Fall damit gedient ist, dass er nicht zuwuchert und euch die Sicht nimmt.

    Nur interessehalber: was heißt der Garten würde exklusiv vom Vermieter genutzt? Dürft ihr den Garten nicht benutzten oder tut ihr es nur nicht?

    Gruss
    H H

    Hallo Nickname,

    ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man es nicht merkt, dass man im Bad eine Fußbodenheizung hat. Wenn diese Heizung deiner Meinung nach für eine Nachzahlung von 500 Euro verantwortlich sein soll, dann muss die ganz schön gekachelt haben.

    Ich schließe mich den Vorrednern an. Mit einer Rückforderung wird es wohl nichts.

    Freut euch doch - ihr habt eine Fussbodenheizung im Bad.

    Gruss
    H H

    Hallo Mieter 0815-2,

    für mich klingt das etwas widersprüchlich. Auf der einen einen Seite soll er bei 55 Euro mehr über dem liegen, was veranschlagt werden dürfte. Auf der anderen Seite schreibst du, er könnte locker 200 Euro mehr verlangen, wenn er neu vermietet. Was denn nun, ist die Wohnung zu teuer oder nicht?

    Wenn ich allerdings wie sehr du dich muckierst, weil du es dir in deiner Wohnung schön gemacht hast und noch einiges repariert hast, dann frage ich mich, ob du die Situation wirklich richtig einschätzt. Bist du dir darüber im Klaren, dass der Vermieter auch 3 Vergleichswohnungen heranziehen kann, um eine Erhöhung zu begründen. Die hat er ja, da alle anderen zugestimmt haben.


    Dann willst du noch einen "Abschlag"? Ich begreife nicht, dass du auf der einen Seite soviel Arbeit in die Wohnung steckst und dich dann mit solchen krummen Vorschlägen zum "Lieblingsmieter" machst.


    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Vielen Dank für die Antworten. Inwiefern kann sich Mieter B das Geld holen? Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt? Welche Konsequenzen hat das für Mieter A, B und dem Vermieter?

    Hallo,

    wenn der Vermieter dir deine Hälfte der Kaution zurückzahlt, dann hast du dein Geld wieder und der Vermieter nur noch die Hälfte der Sicherheit. Ich weiß nicht, warum der Vermieter das machen sollte. Genauso wenig verstehe ich, warum der Vermieter dich "einfach" aus dem Vertrag streichen würde. Damit würde er dich faktisch aus der Zahlungsverantwortung entlassen und würde, falls A nicht mehr zahlt, keinen Zugriff mehr auf dich haben.

    An deiner Stelle würde ich es so versuchen, wie A vorschlägt. Findet einen neuen Untermieter und der steigt für dich in den Vertrag ein und zahlt deinen Teil der Kaution.

    Gruss
    H H

    Hallo Flick,

    der Fahrradraum hat keine Tür und die hatte er scheinbar auch nicht, als du eingezogen bist. Damit besteht deinerseits kein Anspruch darauf.

    Ein geschlossener Fahrradraum ist auch nicht gleichzusetzen mit einem abschließbaren Fahrradraum. Ein geschlossener Raum ist juristisch dann vorhanden, wenn er überdacht und nach mehreren Seiten abgeschlossen ist (nur um hier etwas klugzuscheißen).

    Gruss
    H H

    stimmt... da gibt es noch "härtere"... 14 mal in 37 Jahren :D

    Wie bitte, du bist 14 mal in 37 Jahren umgezogen?

    Das musst du unbedingt in deiner Signatur erwähnen:

    Immobilienverwalter in Berlin (Wohn- und Gewerbeeinheiten, WEG-Verwaltung, SE-Verwaltung, Zwangsverwaltung)
    - Objektbuchhalter (Mietenbuchhaltung, Debitoren/Kreditorenbuchhaltung, Umsatzsteuer, Reporting, Abrechnung)
    - Ausbilder
    - freier Dozent an privaten Bildungsträgern für Rechnungswesen / WEG / Mietrecht / öff. Baurecht (Bauplanungsrecht)
    - hat in fast jeder Berliner Wohnung selbst schon mal gewohnt

    Gruss
    H H

    Finde das jetzt nicht verwerflich mit dem Grund "Familienplanung" ein Haus zu erwerben. Wir wohnen zur Zeit übergangsweise in der Einliegerwohnung meiner Eltern. Heißt also, das es deutlich zu wenig Platz ist.

    Hallo DJMiro,

    auch wenn du es nicht verwerflich findest, so wirst du damit vor Gericht kaum durchkommen.
    160qm für einen 2-Personenhaushalt und dafür 2 Mieter auf die Straße setzen - darauf stehen die Richter!

    Der Grund Familienplanung zieht nicht wirklich. Da müßtest du schon schwanger sein (möglichst mit Fünflingen), denn zum Planen einer Familie brauchst du keinen Raum.

    Ich würde versuchen nur eine Wohnung frei zu kriegen oder mich mit den Mietern einigen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    was ist denn das für eine Frage?


    Grundsätzlich gilt, was im Vertrag steht.

    So gesehen ist deine Frage "kann ich sofort kündigen oder muss ich bis ende des Vertras bezahlen?" so zu beantworten:

    Du kannst sofort mit Wirkung zum Vertragsende kündigen und mußt bis zum Ende bezahlen. Kein "oder" es ist ein "und".


    Du könntest aber auch Glück haben und der Kündigungsausschluss wurde nicht wirksam vereinbart. Aber das kann dir hier keiner sagen, ohne den Passus zu kennen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    es gibt keine Sonderkündigungsfrist für Eingebedarfsgekündigte. Wenn deine Kündigungsfrist 3 Monate ist, ist sie 3 Monate.

    Das mit dem Härtefall kannst du vergessen. Wenn das ein Härtefall sein sollte, dann könnte ja jeder, der eine neue Wohnung hat, die alte sofort kündigen.

    Du kannst aber mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht ist der froh und dankbar, wenn ihr eher auszieht.

    Gruss
    H H

    Wir haben unter "Besondere Vereinbarungen“ im Vertrag stehen: „Scheidet einer der Mieter aus dem Mietverhältnis aus, so wird der Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt. Diese sind berechtigt, einen neuen Mieter, unter den Bedingungen dieses Mietvertrages, aufzunehmen." .

    Hallo,

    wenn das wirklich so im Vertrag steht, dann ist nicht der Vermieter berechtigt, einen Nachmieter zu bestimmen, sondern die verbleibenden Mieter. Mit nicht ganz klar, warum der Vermieter einen solchen Passus aufgenommen hat, aber im Grunde ist es so, dass diese Bedingung impliziert, dass die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag und die Aufnahme eines Ersatzmieters in den Händen der Mieter liegt.

    Wenn die WG sich einige ist, dass du ausziehen darfst und ihr einen Ersatz gefunden habt, sollte es ohne Probleme möglich sein, dass du ausziehst. Ich würde das schriftlich festhalten (X tritt ab dem ... für Y in den Vertrag ein) diesen Wechsel dem Vermieter melden.

    Insgesamt ist es aber eine ungewöhnliche Konstellation, so dass es natürlich am besten wäre, wenn der Vermieter mit im Boot ist.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Auf hilfreiche Ratschläge und wirklich gute Tipps warte ich hier wohl vergebens...
    Lasst bitte eure dreimalklugen Schlaumeiersprüche stecken
    Wenn euch langweilig ist, sucht euch ne Arbeit

    Hallo superchan,

    du bekommst hier 8 Minuten nach deinem Post eine, wie ich finde, sehr gute Antwort und fängst aus lauter Dankbarkeit an die Forenmitglieder zu beleidigen.

    Was hast du denn erwartet?

    Wenn ihr das Geld und die Nerven habt, dann sollte deine Mutter sich einen Anwalt nehmen und versuchen gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehen. Möglicherweis kann sie ja etwas Zeit schinden.

    Alternativ kann sie sich natürlich auch an die Bildzeitung wenden oder sich an der Heizung festketten. Es gibt allerdings eine Sache, die sie auf jeden Fall tun sollte: ihren Sohn Manieren beizubringen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    In den bisherigen 24 Jahren habe ich gelernt, dass man den Mund aufmachen sollte, wenn einem etwas komisch vorkommt bzw. einem etwas nicht passt. Ich lasse mir nicht gerne auf der Nase rumtanzen

    Wenn du meinst das gelernt zu haben, dann hast du in der Schule des Lebens nicht besonders gut aufgepasst.

    Den Mund aufmachen solltest du immer dann wenn es wichtig ist und nicht sofort, wenn es irgendwo nicht so vollkommen ist, wie im Mutterleib.

    Setzen, Sechs!

    H H

    ...
    (2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird.
    ..

    Hallo teibnepa,

    was ist denn an dem Passus im Vertrag nicht zu verstehen? Ich habe lange überlegt, es einfacher und eindeutiger zu formulieren, aber das geht nun wirklich nicht.

    Gruss
    H H

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