Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ich habe mich mal etwas in das Thema eingelesen. Das ist am Ende relativ kritisch. Bei Mietverträgen kann man Ärger vermeiden, indem man eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung nicht vermietet (sollte man ohnehin nicht tun).

    Problematischer ist es bei eher bei Vertragsänderungen, wie Mieterhöhungen. Die müssen scheinbar zukünftig mit einer Widerrufsbelehrung versehen werden, damit der Mieter seine Zustimmung nicht irgendwann widerruft und die als Erhöhung gezahlte Miete zurückfordern kann.

    Kennt jemand die genaueren Hintergründe?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    sicher könnt ihr nochmal euren Mietvertrag studieren (Umlage nach Personen), aber bis auf den Deichbrand (ist das nicht das Rockfestival in Cuxhaven) scheint die BK-Abrechnung nicht falsch oder ungerecht.

    Wie Anitari gut bemerkt hat, ist die Anzahl der Bewohner scheinbar nicht richtig. Auffälig ist auch, dass die Vermietering die Versicherung für das Gebäude nicht umgelegt hat. Da habt ihr wohlmöglich Glück gehabt.

    Die hohe Nachzahlung ist in erster Linie der neidrigen Vorrauszahlung geschuldet.


    Gruss
    H H

    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie die Mietsache vor Ende der Widerrufsfrist besichtigt und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch in Besitz genommen haben.

    Hallo,

    mit diesem Satz wäre ich vorsichtig. Damit hebelst du die 14 Tage aus. Das ist bei unser heutigen Rechtsprechung sicher nicht zulässig.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was ist jetzt dein Problem?

    Wenn ich das richtig verstehe ist die Wohnung geräumt und ihr wolltet nur noch Streichen. Da die Vermieterin euch den Zutritt verweigert, geht das nicht.

    Die Vermieterin kann auch nicht die Kaution einbehalten, weil ihr diese nie bezahlt habt (ist übrgens eine Bringschuld).


    Für mich klingt das alles aber sehr unwahrscheinlich. Was ist denn die Motivation der Vermieterin so zu handeln? Das macht doch gar keinen Sinn, es sind sicher noch andere Sachen vorgefallen.

    Gruss
    H H

    Hallo,
    ich wohne seit über 10 Jahren mit 2 Kindern in einer sehr günstigen Mietwohnung. Nun wurde mir auf Grund von Eigenbedarf gekündigt. Ich habe die Kündigung angenommen und suche seitdem eine neue Wohnung.
    Muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Was ist zumutbar? Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.
    Habe ich da irgendeine Chance?
    Ich würde mich sehr über kompetente Rückmeldungen freuen!
    twinnys

    Hallo,

    wenn ich schon lese, dass ihr zu dritt eigentlich eine 5 Zimmer Wohnung braucht, dann ist mir schon klar, dass hier ein Anspruchsdenken vorliegt, dass in deiner Lage nicht angemessen ist.

    Warum sollte der Vermieter nicht in seine eigene Wohnung einziehen dürfen, weil du keine günstige 5 Zimmer Traumwohnung findest?

    P.S. du bist Lehrerin und kannst nicht einmal die Basics selbst im Internet herausfinden. Gibt mir ja schon zu denken.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    so einen Blödsinn, 40 % Mietminderung, weil die Dusche leicht verkalkt ist und dir Tür schlecht schließt.

    Und das das Durcheinander mit den lauten Nachbarn. Du schreibst: "Mieter A erhält seine Minderung aufrecht aufgrund der Lärmbelästigung durch Mieter A" In Wirklichkeit duscht er "extra laut", was immer das heissen soll.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich komme bei den Nebenkosten auf 3,5 Euro/qm (Vorrauszahlung 3380 plus Nachzahlung 1250). Das ist sicher nicht günstig, aber bei einer monatlichen Kaltmiete von 4,26 Euro/qm, kann man sicher nicht erwarten, dass das Haus energetisch saniert ist.

    Aber wie die anderen so schön geschreiben haben. Wenn du dich "verarscht" fühlst, lass dir die Abrechnung von deinem Vermieter erklären. Wenn die Nebenkosten richtig berechnet wurden und dir zu hoch sind, such dir eine neue Wohnung, die günstiger als deine jetzige ist (wenn ich die Warmmiete sehe, wünsche ich dir dabei viel Spass).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich kenne nicht alle Vereinbarungen aus dem Mietvertrag oder der Übergabe, aber eines ist klar: Der Vermieter hätte dir die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen. D.h. du mußt unter Fristsetzung die Möglichkeit bekommen die Wand selbst weiß zu streichen.

    Unabhängig davon scheint mir 600 Euro für das Streichen einer einzigen Wand sehr teuer. Da müßte der Vermieter auf jeden Fall eine belastbare Kostenabschätzung bringen.

    An deiner Stelle würde ich anbieten, die Wand weiß zu streichen und darauf bestehen, dass die Kaution zurückgezahlt wird. Alternativ könntest du dem Vermieter soviel bieten, wie dir das Streichen wert wäre (z.B. 100Euro Abzug).

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    In welchem der beiden/drei vorstehend skizzierten Szenarien/Fälle [1) formell fehlerhaft oder/und 2) inhaltlich fehlerhaft oder 3) einwandfrei] kann ich als Mieter eine korrigierte Version der Betriebskostenabrechnung fordern?

    Hallo,

    was ist denn das für eine Frage?

    Wenn die Abrechnung falsch ist, dann kannst du eine Korrektur fordern. Ob sie wirklich falsch ist kann ich aus deiner Beschreibung nicht herleiten. Klingt für mich nach einem Jurastudenten im ersten Semester.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich finde es auch sehr schade um das Laminat und kann den Vermieter nicht verstehen. Ein Laminatboden ist allemal schöner, als PVC und wenn sogar der Nackmieter gerne das Laminat behalten möchte, dann gibt es keinen echten Grund, das Laminat zu zerstören. Schäden im PVC hin oder her, nach 10 Jahren gilt das sowieso als abgewohnt (g.h. ab nächstes Jahr).

    Ihr habt eine Vereinbarung mit dem Vermieter, in dem steht, dass das Laminat zu entfernen ist, wenn der Nachmieter es nicht übernehmen will. Der Nachmieter will es aber übernehmen, also müßt ihr es gem. Vereinbarung nicht entfernen.

    Ich würde es nicht rausnehmen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ein Trauma ist ein Trauma und für Tiffany ist es ein Riesenproblem wenn "Fremde" Menschen in die Wohnung kommen.

    Rein rechtlich gibt es sicher wenig Möglichkeiten, um die Besichtigung drum herum zu kommen. Du kannst den Erben allerdings den Zutritt verweigern. Ohne deine Zustimmung dürfen sie die Wohnung nicht betreten. Ich finde den Vorschlag mit den Fotos gar nicht schlecht. Zur Not müssen sie sich einen Gerichtsbeschluss holen und mit einem Gerichtsvollzieher kommen. Das würde dir viel Zeit schaffen, die eine andere Wohnung zu suchen.

    Allerdings hast du dann ein hohes Kostenrisiko und schiebst das nur auf.

    Du mußt dir allerdings im Klaren sein, dass du auch in der neuen Wohnung solche Probleme habe wirst. Vom Umzug mal ganz abgesehen. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass du wirklich umziehen kannst, so wie du dich beschreibst.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Vielen Dank für die klärenden Antworten. Nächstes Mal bitte etwas weniger wertend, liebe Foristen. Wir wollen doch sachlich bleiben. Das Thema kann geschlossen werden.

    Hallo,

    du kriegst hier eine kostenlose Beratung und beschwerst dich, über die Art.

    Wie beim unterschreiben des Mietvertrages hättest du dich auch hier vorher schlau machen können. Lies einfach nur drei alte Beiträge, dann siehst du, wie das Forum tickt.

    Das hat bei dir wohl System. Erst handeln und hinterher überlegen worüber man sich mokieren kann.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    steffenmd,
    warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab. Härtefälle werden von den Gerichten auch unterschiedlich bewertet.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Toller Tip es hier auf eine Räumung ankommen zu lassen. Wenn steffenmd das verliert, und das ist mehr als wahrscheinlich, dann kommen noch richtig Kosten oberdrauf.

    Ich würde das nicht riskieren. Ich würde maximal auf Zeit spielen, falls nötig.

    Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Erst ab dann gelten die 6 Monate zum Monatsende, falls der Neffe es schafft, die Kündigung rechtssicher zu formulieren.

    Ich würde anfangen eine Wohnung zu suchen. Noch ist etwas Zeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass ihr die Wohnung los seid.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wegen einer Erhöhung der Betriebskosten gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Am Ende ist es eine Vorrauszahlung, die abgerechnet wird. Was du zuviel bezahlst bekommst du ja wieder. Du kannst aber "normal" kündigen, wenn du keinen Kündigungsausschluss hast. Das wäre dann mit 3 Monaten Frist.

    Wehren kannst du dich immer. Angefangen damit, dass du dir das genau darlegen läßt. Dann prüfe ruhig mal, ob die zugrunde gelegten Betriebskosten überhaupt umlagefähig sind (BK-Verordnung, Mietvertrag). Sind die 200 Euro inkl. Heizkosten, ist das zwar reichlich, aber nicht unglaublich viel.


    Gruss
    H H

    Hallo frostköttel,

    Samstag Nachmittag fällt die Heizung aus, Samstag Abend kommt der Vermieter, sieht es sich an, bringt einen Elektroheizer mit
    und Sonntag sollte der Monteur kommen, schafft es aber erst Montag Nachmittag.

    Wo ist denn dein Problem? Erwartest du das die schnelle Eingreiftruppe des Klemptnerhandwerkes mit dem Hubschrauber eingeflogen wird und sich über deinem Haus abseilt, damit du weiter im T-Shirt rumlaufen kannst?

    Du hast ja scheinbar keine Ahnung, wie die Welt sich dreht.


    Gruss
    H H

    wenn der vermieter schlau ist macht er einfach 150euro aufträge draus :D
    rohr erneuern, ziegel abnehmen, aufmass nehmen... o bekommt er euch auf jeden fall klein :)+
    erst in ne bruchbude einziehen und dann alles auf fremdkosten neu gemacht haben wollen und das für ne minimiete oder??

    Hallo frostköttel,

    um es mit deinem Worten zu sagen: und noch einer der gar keine Ahnung hat.

    So ein Schwachsinn überhaupt zu posten....


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Trotz alledem beharren die Anwälte des Vermieters darauf, dass irgendein Hausmeister die Nebenkostenabrechnung fristgemäß in den Briefkasten der "alte Adresse" gesteckt hat und ich somit die aufgelaufenden Verfahrenskosten zu tragen habe.

    Hallo,

    was sollen die Anwälte des Vermieters auch anderes tun, als gebetsmühlenartig immer wieder den gleichen Mist zu erzählen.

    Wenn du die Kündigungsbestätigung an deine neue Adresse gesandt bekommen hast und dies nachweisen kannst (das Schriftstück wirst du wohl noch haben), dann hast du doch alles was du brauchst.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich dieses Schreiben noch als Beweisstück einreichen. Besser einen Anwalt einschalten. Wenn du das Verfahren gewinnst, muss der Vermieter deinen Anwalt sowieso bezahlen. Du mußt allerdings in Vorkasse gehen und es gibt immer ein Prozeßrisiko in unsere Bananen Republik Deutschland.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    für mich bleibt es dabei, dass der Garten von euch genutzt wird, zumindest optisch. Auch in einer Wohnanlage sind die Grünflächen nicht explizit vermietet, werden von den Mietern nicht aktiv genutzt und dennoch kann die Gartenpflege umgelegt werden.

    Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn der Garten eingezäunt ist und nur vom Vermieter betreten werden kann. Die Frage, ob euch die Nutzung (z.B. dass ihr euch mal in den Garten setzt) explizit verboten wurde hast du nicht beantwortet.

    Aber du hast dich in deiner Rechtsauffassung scheinbar schon festgelegt, also werde ich mich ab jetzt raushalten. Du kannst es ja riskieren und dich gegen die Umlage zur Wehr setzen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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