Hallo,
ich habe mich mal etwas in das Thema eingelesen. Das ist am Ende relativ kritisch. Bei Mietverträgen kann man Ärger vermeiden, indem man eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung nicht vermietet (sollte man ohnehin nicht tun).
Problematischer ist es bei eher bei Vertragsänderungen, wie Mieterhöhungen. Die müssen scheinbar zukünftig mit einer Widerrufsbelehrung versehen werden, damit der Mieter seine Zustimmung nicht irgendwann widerruft und die als Erhöhung gezahlte Miete zurückfordern kann.
Kennt jemand die genaueren Hintergründe?
Gruss
H H