Beiträge von H Hamburg


    Wenn er jetzt noch mit solchen Versuchen kommt, könnte man das u.U. als strafbewehrten Betrugsversuch i.S. des § 263 StGB auffassen...:mad:

    Diese Aussage kann man u.U. als völligen Schwachsinn i.S. des ges. MV auffassen.

    Damit kann chawinkabb ja mal zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Selbst wenn er nicht gleich wieder rausfliegt und den Polizisten überreden kann, diesen Blödsinn aufzunehmen, glaubst du wirklich der Staatsanwalt würde auch nur einen Finger rühren. Das ist Zivilrecht und keine Strafrecht.

    Gruss
    H H

    Komisch soll ich das wirklich machen? Auch wenn das überhaupt nicht richtig ist?
    Mein gesunder Menschenverstand sagt das nicht zu tun, damit mein Vermieter sieht das er sich hier nicht alles erlauben kann.
    Was würdet ihr machen?

    Hallo,
    mal nebenbei: Nur weil der Mieterbund Hamburg sagt, dass die Nebenkostenabrechnung Fehler enthält, muß das nicht unbedingt so sein.

    Du solltest nicht davon ausgehen, dass es viele gute Anwälte gibt, die ihre Fähigkeiten gegen geringe Bezahlung beim Mieterbund zur Verfügung stellen. Im Hamburger Ableger des Vereins tummeln sich deshalb, neben ein paar ganz wenigen akzeptablen Anwälten, jede Menge Pfeifen. Ich habe schon einige haaresträubende Feleinschätzung vom Mieterbund gesehen.

    Wenn du wirklich die Einzige bist, die Probleme mit der Abrechnung hat, dann würde mir das zu denken geben.

    Um wieviel Geld (des Steuerzahlers) geht es denn?

    Gruss
    H H

    Du weißt schon, dass Indexmiete auch heißt, dass Mieten sinken können? Und das hatten wir dieses Jahr im Januar. Da war der Index niedrieger als im Januar 2014.

    Ja, und was hat das mit diesem Fall zu tun?

    Eventuell möglich Ermäßigungen der Miete sind von der Vereinbarung ja nicht betroffen. Und selbst wenn, würde es durch den bisherigen Verzicht der Indexerhöhung Jahre dauern, bis im Falle einer Deflation die Miete wirklich zu reduzieren wäre.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    klingt doch super.

    Ich wäre da nicht so misstrauisch. Eine Erhöhung um 0,81% bei einer Grundmiete von guten 5 €qm, ist doch nicht viel, vor allem wenn eine Erhöhungsverzicht für 24 Monate dabei herausspringt.

    Selbst wenn der Vermieter da "Böses" im Schilde führt, ist das Risiko gering. Zu einer derartigen Erhöhung kann er auch auf "normalen" Weg die Zustimmung erzwingen. Dann hat sie nur 12 Monate Bestandsgarantie.

    Auch mit der Indexmiete kann wenig passieren. Wenn es seit Längerem keine Mieterhöhung gegeben hat, dann wird sie ohnehin nicht gelebt. Und selbst wenn innerhalb der 24 Monate doch daran herumgeschraubt werden sollte, dann sind die 5 Euro von jetzt dort einzurechnen.

    Ich persönlich würde bei solchen Sachen nicht anfangen herumzustochern. Das Risiko anzunehmen ist geringer, als hier noch Zoff zu machen. Nachher kommt der Vermieter vielleicht noch auf die Idee, dass sein Angebot viel zu gut war.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wenn du dir wirklich sicher bist, dass die Kosten unberechtigt sind, dann könnstest du nur den berechtigten Teil der Forderung überweisen.

    Beim Rest mußt du abwarten, bis der Vermieter dies gerichtlich einfordert. Bei einem Mahnbescheid wirst du wohl selbst noch in der Lage sein anzukreuzen, dass du die Forderung nicht anerkennst. Wenn der Vermieter mit einem Anwalt kommt, dann musst du dir einen Beratungsschein holen. Wenn du wirklich so "arm" bist wie du schreibst, dann kriegst du im Allgemeinen Prozesskostenhilfe.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    § 6.3 Ist schon lustig. Wenn der Brennstoff ausgeht bleiben Sie im kalten sitzen. Schadenersatz gibts dann auch nicht. Dieses Geplapper dienst nur dazu, dem Mieter Schreck einzujagen.

    Ein Mietvertrag kann niemals ein Gesetz ersetzen. Eine Individualvereinbarung liegt hier auch nicht vor.
    Ich würde diesen Punkt aber akzeptieren. Bei Hart auf Hart wäre dieser Punkt nicht relvant.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Hallo,

    ich weiß nicht warum ihr euch so auf diesen Punkt mit dem Schadenersatz einschießt. Was ist denn daran so ungewöhnlich?
    Hier steht Schadenersatz und nicht Mietminderung.

    Wenn es grundsätzlich keinen Brennstoff gibt, kann die Heizung nicht betrieben werden. Wie denn auch? Es geht hier nicht um das nicht nachbestellte Öl oder das ungehackte Holz, sondern um Versorgungsprobleme in ganz anderen Dimensionen. Wenn die Russen uns den Gashahn zudrehen, dann wird es irgendwann nicht genug Gas geben. Und in solchen Fällen hat der Mieter kein Anrecht auf einen Schadenersatz. Eine Mietminderung ist allerdings nicht ausgeschlossen.

    Elbarto:
    Bei Standardverträgen bist du als Mieter durch das Gesetz relativ gut geschützt. D.h. wenn du benachteiligt wirst, gilt der Passus im allgemeinen nicht. Gefährlich wird es erst, wenn man anfängt die Regelungen umzuformulieren. Dann könnte das eine oder andere eine Individualvereinbarung sein. Auch als Vermieter ist man gut daran getan, keine Änderungen vorzunehmen.

    Ich würde allerdings an niemanden vermieten, der einen solchen Standardmietvertrages abändern möchte. Wenn das schon so los geht, dann wird es meist noch schlimmer. Es gibt ja auch genug Wohnungssuchende.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wie immer kommt es auf den Fall an. Wenn der Parkplatz direkt am Haus und der Auspuff beim Rückwärtsparken dicht an der Wand ist, dann könnte es einen sachlichen Grund geben, der eine vorgeschriebene Parkrichtung begründet (Fassade wird verunreinigt, Abgase ziehen in offene Fenster). Sollten es allerdings rein optische Gründe sein, dann würde es schwer werden so etwas durchzusetzen.

    In Bezug auf das Abschleppen, würde ich eher davon ausgehen, dass es in jedem Fall unangemessen wäre und damit nicht an dich weiterbelastet werden dürfte.

    Hast du den Vermieter schon mal nach dem Grund gefragt?

    Gruss
    H H

    naja
    ich finde die Einschätzung meiner kollegen hier ein bischen fraglich.
    Risiko für den Mieter?
    nein, das Risiko hast zunächst mal du.
    du musst sämtliche kosten vorstrecken.
    ob er sie dir dann erstattet, steht auf einem anderen Stern.

    die Termine kannst du jetzt eh nicht wahrnehmen.
    Zwangsräumung braucht auch seine zeit.


    Hallo indi,

    was ist denn daran fraglich?
    Problematisch wird es nur wenn der Mieter nichts zu verlieren hat. Dann ist das Risiko beim Vermieter. Aber nicht alle Mieter sind Hartz-4 Empfänger oder bereits pleite. In so einem Fall reicht es oft, den Mieter mit dem Kostenrisiko zu konfrontieren. Wer will schon mehrere tausend Euro riskieren, wenn er im Unrecht ist.

    Und in diesem Fall (rechtlich korrekte Kündigung vorrausgesetzt) stehen die Chancen für den Mieter eher schlecht, zumal er nicht einmal der Kündigung widersprochen hat.

    @bambam:
    Was passiert, wenn du die Arbeiten einfach so ausführen läßt, kann man schwer abschätzen. Bestenfalls zieht der Mieter aus, schlimmstenfalls schaltet er einen Anwalt ein, der die Arbeiten gerichtlich unterbinden läßt. In diesem Fall hättest du dich aber ins Unrecht gesetzt, denn rechlich erlaubt ist es nicht, wenn du in die Wohnung des Mieters eindringst.

    Auch wenn ich kein großer Freund von Anwälten bin, denke ich, ein anwaltliches Schreiben würde deinem Mieter klar machen, dass du es ernst meinst. Aber das hängt auch von der Liquidität des Mieters ab. Ist er pleite, dann würde ich mir das Geld sparen und die Kündigungsfrsit abwarten, um dann eine Räumungsklage einzureichen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    so lange das Konto auf den Namen des Vermieters läuft, wird sich aus der Überweisung auf ein "falsches" Konto kein Zahlungsverzug herleiten lassen.

    Selbst wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein anderes Konto genannt ist, würde es sich max. um eine kleine Verfehlung bei den Nebenpflichten handeln. Und so etwas kann erst nach mehrmaliger Abmahnung zur fristgerechten Kündigung führen (wenn überhaupt). Die fristlose Kündigung dürfte daher keinen Bestand haben.

    Ich würde der Kündigung dennoch widersprechen und sowohl das Konto auf das das Geld gezahlt wurde und den Zahlungszeitpunkt angeben. Ihr solltet euch aber sicher sein, dass es das Konto noch gibt, sonst würde ich das Geld möglichst schnell auf das richtige Konto überweisen. Eine Zahlungseingang vor der Rechtsanhängigkeit des Verfahrens würde die frislose Kündigung heilen (BGB §543 und BGB §569)

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo HH,

    danke für deine Einschätzung, allerdings scheint das etwas falsch rüber gekommen zu sein. ICH bin der Vermieter ;)

    Gruß BamBam


    Oha, das habe ich wirklich falsch verstanden. Ändert aber an meiner Einschätzung nichts. M.E. hast du als Vermieter scheinbar alles richtig gemacht und der Mieter hat ein großes Risiko, wenn er nicht auszieht.

    Ich hoffe nur, dass der Mieter überhaupt "etwas zu verlieren" hat und nicht so ein starrsinniger Hartz-4 Empfänger ist. Hat dein Mieter das von dir beschriebene Szenario schon angedeutet?

    Viel Glück und Gruss
    H H

    Danke für Eure Antworten. Naja, die PATRIZIA AG ist also nicht doof.

    Haben sich also genau an die Kappungsgrenzen und Fristen gehalten.

    Auch der örtliche Mitspiegel lässt eine Erhöhung "locker" zu. Ich bin noch ein gutes Stückchen unter der ortsüblichen, durchschnittlichen Miete.

    Stößt halt extrem sauer auf, weil damals die PATRIZIA AG unterschrieben hat in der Sozialcharta, dass die Mieten ALLER PATRIZIA Wohnungen im Durchschnitt höchsten 2% pro Jahr steigen dürfen. Aber wie und wer will das kontrollieren?

    Mfg

    Hallo,

    die Mieten sind also noch "ein gutes Stück" unterhalb des Durchschnittes. Dann sei doch fro, dass du eine günstige Wohnung hast, bzw. sehr lang hattest.

    Wenn du gehofft hast, der Eigentümer deiner Wohnung würde dir ein Leben lang eine supergünstige Wohnung zur Verfügung stellen, dann Willkommen in der Wirklichkeit.

    Wehre dich und ziehe aus, dann kommst du nochmal an.

    Immer dieses Anspruchsdenken.... Tsss

    Gruss
    H H

    Hallo BamBam,

    das ist doch keine Herausforderung. Die Sache liegt doch klar auf der Hand.

    Die Kündigung scheint rechtswirksam sein und damit müßt ihr die Wohnung räumen. Sollten dem Vermieter durch euren Nichtauszug Kosten entstehen, kann er sie gegen euch geltend machen. Dazu kämen die gesamten Kosten des Rechtsstreits (wenn er dann geführt wird).

    Aus deiner Frage geht hervor, dass du dich für sehr clever hälst, indem du die Gutmütigkeit deines Vermieters ausnutzt und der Meinung bist, ihn noch richtig reinlegen zu können. Das ist nicht nur nicht clever, sondern auch eine Sauerei, die gehörig nach hinten los gehen kann. Wenn dein Vermieter es richtig anstellt, dann kommen haufenweise Kosten auf dich zu und oberdrein könntest du dir, wegen des Räumungsurteils, noch einen Eintrag in eine Mieterdatenbank "verdienen". Damit wünsche ich dir dann viel Erfolg bei der zukünftigen Wohnungssuche.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo Caddy,

    ich verstehe gar nicht, wie du auf die Idee kommst, du könntest bestimmen wer den Garten nutzt und wer nicht - in einen Haus, das dir nicht gehört und in dem du bald nicht mehr wohnen wirst, .

    Der Garten gehört dem Vermieter und der allein bestimmt wer ihn nutzt. Das wäre selbst dann so, wenn er bei euch im Mietvertrag gestanden hätte.

    Bei der "Verwüstung" des Gartens solltest du bedenken, dass die Bepflanzung im allgemeinen in den Besitz des Vermieters übergeht. D.h. du kannst keine verbrannte Erde hinterlassen, selbst wenn du den Garten so vorgefunden hast.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich denke, hier umgeht der Vermieter sehr geschickt den Mieterschutz. Ob sich das am Ende wirklich rechtlich durchsetzen ließe, steht auf einem anderen Blatt. Aber wer will schon das Klagerisiko eingehen.

    Zur Mopo läßt sich sagen, dass diese viel seriöser ist, als die Bild-Zeitung. Eigenlich gilt sie als parteinah (zur SPD) und berichtet bei solchen Sachen relativ mieterfreundlich.

    Bei der "Wohnung" wäre ich vorsichtig. Aber wenn man sich die Miete leisten kann, keine unzumutbare Kündigungsfrist hat, kein Mieterdarlehen geben muss und sonst nichts völlig Wahnsinniges im Mietvertrag steht kann man schon einziehen. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag gilt hier allerdings das was vereinbart ist. Ich persönlich würde so etwas nicht machen, aber jeder wie er meint.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Ist dem Vermieter die Kündigung dann binnen der 3 Karenztage zugegangen ist diese Wirksam.

    Weiterhin sehe ich hier aber eine bewußte Zugangsvereitelung des Vermieters in dem er einfach die Annahme des ES verweigert hat obwohl im der Inhalt, durch die Vorankündigung, bekannt sein mußte.

    Rechtzeitig zugegangen ist die Kündigung in diesem Fall aber nicht.

    Eine bewußte Zugangsvereitelung wird schwer zu beweisen sein. Wie andere schon geschrieben haben, ist ein Einschreiben mit Rückschein nur eine scheinbar gute Lösung. In der Realität macht es eine pünkliche Zustellung nur sehr viel schwerer. Ich persönlich würde die Annahme eines Einschreibens nicht verweigern (dafür bin ich viel zu neugierig), aber von der Post abholen tue ich sie nie, das mir das zu aufwändig ist (so groß ist die Neugier dann auch nicht).

    Gruss
    H H

    Hallo Eichhorn,

    grundsätzlich bist du vor "dubiosen" Klauseln in einem Wohnungsmietvertrag durch das Gesetz geschützt. Dieses sieht allerdings auch keine Rücktrittsrecht vor. D.h. du brauchst auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag (am besten schriftlich), um am Ende nicht doch in irgendwelche Probleme zu laufen.

    Falls du den Vertrag mit der BU-Versicherung bereits abgeschlossen hast, dann mußt du diesen separat beenden. Der hat nichts mit der Vermietung zu tun. Hier hättest du ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Schade, daß man hier keine Dislikes ansetzen kann. Ich bat um Darlegungen, wie ihr das Thema seht. Nicht um Sprüche.

    .

    Es ist auch schade, dass man hier nicht den dämlichsten Beitrag der Woche wählen kann.

    ... obwohl du mir die Wahl wirklich schwer machen würdest, bei all dem Blödsinn, der von dir kommt!

    Gruss
    H H

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