Wenn er jetzt noch mit solchen Versuchen kommt, könnte man das u.U. als strafbewehrten Betrugsversuch i.S. des § 263 StGB auffassen...![]()
Diese Aussage kann man u.U. als völligen Schwachsinn i.S. des ges. MV auffassen.
Damit kann chawinkabb ja mal zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Selbst wenn er nicht gleich wieder rausfliegt und den Polizisten überreden kann, diesen Blödsinn aufzunehmen, glaubst du wirklich der Staatsanwalt würde auch nur einen Finger rühren. Das ist Zivilrecht und keine Strafrecht.
Gruss
H H