Beiträge von H Hamburg

    Starre Fristen kann ich nicht festellen, es heißt ausdrücklich in der Regel und damit gültig.

    Hallo,

    ich hatte schon befürchtet, dass ich der einzige bin, der das "in der Regel" gelesen hat. Entgegen der Meinung von Kolinum und Berny halte ich die Regelung für gültig.

    Gruss
    H H

    Hallo Yomala,
    ich würde mir noch einen (zusätzlichen) Zeugen beschaffen und den VM letzmalig schriftlich auffordern, eine legale mich befriedigende Lösung herbeizuführen. Ansonsten, wie mein Vorposter bereits schrieb (Achtung: StGB, nicht BGB!), UND Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB erstatten.

    Hallo,

    dieses ständige "zeig ihn wegen Betruges an" ist ja fürchterlich. Habt ihr so etwas überhaupt schon mal gemacht?
    Was soll Yomala denn sagen? Mein Vermieter hat seine Heizung bei mir angeschlossen, Da lachen sich schon die Polizisten bei Aufnahme der Anzeige tot.

    Es geht hier nicht um Betrug, sondern um eine falsch angeschlossene Heizung. Das ist auch kein Verstoss gegen §248c BGB, wie Kolinum denkt. Dabei geht es um illegale Entnahmen aus dem Stromnetz.

    Das hier läßt sich nur zivilrechtlich verfolgen. Also, Beweise sichern und auf sofortige Abstellung bestehen. Um Schadenersatz verlangen zu können mußt du erstmal wissen, wieviel von deinem Strom es benutz hat. Das ist nicht so einfach.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich weiss nicht, warum es dir bei dem Gemauschel auf einmal so wichtig ist, dass alle Buchstaben des Gesetzes eingehalten werden. Kündige doch einfach zu deinem Wunschtermin mit der Begründung, des Marihuana-Konsums. Dein Mitbewohner/Hauptmieter/Vermieter wird dich damit wohl kaum verklagen.

    Über welche rechtlichen Schritte, die du einleiten willst sprichst du?
    Wenn du die April-Miete nicht bezahlst müsste er klagen, es sei denn du deinen Anteil der 50 Euro einklagen.

    WGen sind rechtlich leider immer etwas schwieriges Terrain.
    Gruss
    H H

    Danke Banane für die Aufmunternten Worte, es gibt leider auch Personenkreise die mit Bürokratendeutsch gar nichts am Hut haben.
    Zum anderen, wir wohnen nun schon in vierter Miete und haben solch einen VM noch nie gehabt der so auf Paragraphen pocht und hatten noch nie einen Mietvertrag der über 10 Seiten sich erstreckt und so viel Klauseln enthält.
    Mit all meinen VM hatte ich ein sehr gutes Verhältnis und alle waren zufrieden was ich aus Eigenleistung zum Wohle des VM an der Wohnung gerichtet habe. Von diesem Mieter musste ich hören "ich habe sie nicht damit beauftragt, es war Ihre eigene Entscheidung die Wohnung zu richten.

    Hallo jüba,

    schnallst du es nicht? Der Vermieter pocht nicht auf Parapraphen, sondern auf die Einhaltung einer geschlossenen Vereinbarung. In dem Mietvertrag ist der Kündigungsauschluss mehr als deutlich gekennzeichnet und dazu auch rechtswirksam vereinbart. Es ist seinerseits ein reines Entgegenkommen, dass ihr einen Nachmieter stellen dürft. Dass dieser seine Solvenz nachweisen muss ist doch mehr als selbstverständlich.

    Ich weiß nicht, ob du deine Mietverträge normal auf einem Bierdeckel machst, aber im Rest der Republik haben die Standardmietverträge 10 Seiten und mehr (Hamburger Mietvertrag für Wohnraum 13 Seiten). Ein Vermieter wäre nicht gut beraten, wenn er etwas anderes, als eine Standardvertrag, benutzt. Du bist das beste Beispiel, dass es genug Mieter gibt, die meinen, Verträge wären ungerecht und ungültig, wenn etwas passiert, dass einem nicht in den Kram passt.

    Also verschwende nicht dein Energie und Nerven damit, über den Vermieter zu schimpfen und Pläne zu schmieden, wie der Vermieter deine deine Tochter rauserfen muss. Fang lieber an, einen vernünftigen Nachmieter zu suchen.

    Sollte deine Tochter eine fristlose Kündigung provozieren, wäre sie schadenersatzpflichtig. Das wäre dann sicher auch die Schuld des bösen Vermieters.

    Gruss
    H H

    Sehr hilfreich...:mad:
    Übrigens: Fairness, nicht wie Du es schreibst.

    Ich finde Bananes Kommentar wesentlich sinnvoller, als deine Rechtschreibungsbelehrung.

    Sie hat doch recht. Hier wurde ein Mietvertrag von einem volljährigen Menschen unterschrieben. Unabhängig davon, ob die Klausel gültig ist oder nicht ist hier niemand über den Tisch gezogen worden. Wenn nun jüba über den Vermieter herzieht, obwohl er das Angebot macht, dass ein Nachmieter gestellt werden kann, dann leigt die Schuld dafür doch nicht beim Vermieter.

    jüba: Vielleicht habt ihr ja Glück und die Klausel ist ungültig. Das Problem ist aber nicht der Vermieter. Es ist, dass ihr scheinbar nicht einmal in der Lage seit einen Vertrag durchzulesen.

    Gruss
    H H

    . Evtl. Schadenersatz fordern. Falls das nicht klappt, einen Fachanwalt konsultieren. Evtl. vonwegen Verstoss gegen § 263 StGB prüfen lassen.

    Hallo,

    habt ihr zuviel Zeit? Schadenersatz, Anwalt einschalten, Betrugsverfahren. Wisst ihr wieviel Aufwand und Nerven das kostet ?

    Anitari und Leipziger82 haben es doch genau richtig vorgeschlagen. Fristlos kündigen (notfalls nach Fristsetzung) und alles Geld zurückverlangen.

    Ein zusätzlicher Schadenersatz ist sicher schwer einzutreiben. Um Schadenersatz verlangen zu können muss erstmal ein nachweisbarer Schaden entstanden sein (z.B. Hotelkosten, Stornierung eines angesetzten Umzuges). Ich bezweifle, dass es hier wirklich eine monetären Schaden gibt.

    Und eine Anzeige wegen Betruges, die Berny immer wieder mal ins Spiel bringt, ist doch so etwas von lächerlich. Ich würde darauf verzichten mich zu blamieren.

    Gruss
    H H

    P.S. hoffentlich zeigt Berny mich jetzt nicht Beleidigung an.

    Ich würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, weil wir so micht weiter wissen und ob es der richtige Weg ist. ..

    Hallo,

    du kannst die Wohnung nicht mit halbabgerissenen Tapeten hinterlassen. Da ist es sicher nicht der richtige Weg, die Renovierung der Wohnung abzulehnen und sich dann zu wundern, wenn der Vermieter es von sich aus durchführen läßt. Der Vermieter ist ja auch zur Schadenminimierung verpflichtet und er muss die Wohnung schließlich wieder vermieten.

    Ihr hattet bis zum 20.05. Zeit die Tapete zu entfernen und habt scheinbar bis zum 13.05. nicht einmal den Schlüssel abgeholt. Das und eure vorherige kategorische Weigerung kann einen gesetzten Termin durchaus hinfällig werden lassen. Jetzt also darauf zu pochen, dass ihr bis zum 20.05. Zeit gehabt hättet, wird wahrscheinlich nichts nützen.

    Da die Herkunft des Schimmels nicht abschließend geklärt ist, kann da noch einiges auf euch zukommen. Passt bloss mit dem Verbraucherschutz auf, die wissen auch nicht alles. Wenn ich schon höre "laut BGB Paragraf sowieso diesen Jahres beschlossen worden, das wir generell nicht mehr in der Pflicht stehen diese Schönheitsarbeiten zu machen." habe ich erhebliche Zweifel.

    Was will denn jetzt die Verwaltung?
    Kaution einbehalten oder noch Schlimmeres?

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich habe ein 9m² Zimmer in einer Dachgeschosswohnung gemietet und teile es mit vier weiteren Nachbarn.

    ...

    Mit der Erhöhung belaufen sich nun die Nebenkosten auf rund 50% der Kaltmiete, was in meinen Augen schon an Betrug gleicht.

    ...

    Die jährliche Nebenkostenabrechnung im Jahr 2014 habe ich dummerweise versäumt - allerdings hat der Vermieter auch keine gestellt, sodass ich Vermute, dass er da sich was in die Tasche steckt.

    ...

    Ich zahle nun seit Erhöhung keine Nebenkosten, bis der Mieter mir einen ordentlichen Nachweis liefert, wie er auf seine Werte monatlichen Werte kommt. Anscheinend sind die ja sehr exakt. Kaltmiete zahle ich selbstverständlich. Einer Anfrage geht er ja aus dem Weg und das ist m.m.N die einzige Möglichkeit Druck auszuüben, oder handle ich da widerrechtlich?

    ...

    :

    Hallo,

    du teilst dir dein 9qm Zimmer mit 4 Personen, alle Achtung!

    Mir macht es auch den Eindruck, dass nicht alles richtig läuft bei deinem Mietverhältnis, aber ich würde nicht gleich Betrug vermuten. Die prozentuale Höhe der Nebenkosten sagt nicht viel aus, das hängt sehr von der Höhe der Kaltmiete ab. Wenn diese sehr niedrig ist, dann ist der Anteil der Nebenkosten entsprechend hoch. Über welche Beträge reden wir denn hier (Miete/Nebenkosten).


    Wenn du die Zahlung der Nebenkosten komplett einstellst, dann begibst du dich auf sehr dünnes Eis. Das kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

    Ich würde beim Vermieter darauf bestehen, dass mir die Nebenkosten dargelegt werden. Bei solchen Konstellationen, 4 Untermieter im DG eines Einfamilienhauses, ist meist Ärger vorprogrammiert. Möglicherweise gibt es nur ein Kuddelmuddel, aber keine große Ungerechtigkeit. Grundsätzlich ist wichtig, welche vertraglich Grundlage vorherrscht. Pauschale oder Vorrauszahlung usw. Stelle das mal ein.

    Gruss
    H H

    Nicht frech werden!

    Ich verstehe, dass das aus Vermietersicht äußerst wünschenswert wäre, aber glücklicherweise leben wir hier ja in einem Rechtsstaat.

    Ein kleines Beispiel:
    Mietrecht: die Kosten f

    Selbst wenn die Rechtslage so wäre wie Sie vermuten, wäre es interessant zu wissen wie viel man in vergleichbaren Wohn-Hochhäusern an Nebenkosten zahlen muss.

    Hallo,

    lass dir die Belege doch zeigen. Wenn die soweit in Ordnung sind, dann findest du dich entweder damit ab, dass die Nebenkosten in deinem Haus höher sind, als du es gerne hättest, oder du suchtst dir etwas Neues.

    Aber du scheinst zu den Zeitgenossen zu gehören, die sowieso alles besser wissen, wenn ich sehe, wie dankbar du die Hilfe des Forums annimmst. Dann versuche doch die zu hohen Kosten wegzudiskutieren.

    Gruss
    H H

    Hallo Hannah123,

    die Hausverwaltung hat deine Sachen entsorgt, ohne es mit dir abzusprechen. Das ist nicht zulässig und damit ist die Verwaltung schadenersatzpflichtig.

    Ob der Dachboden offen war oder nicht, spielt gar keine Rolle.

    Gruss
    H H

    Nun hat der Sohn meiner Vermieterin einen Termin gefordert, um die Wohnung genauer zu Begutachten und mir dann entsprechende Mängelbeseitigungen aufzuerlegen.
    Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten. Es müssen von mir lediglich bei Ende des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben werden, nicht aber die Wohnung. Sofern niemand anwesend ist, um die Schlüssel entgegenzunehmen, könnte ich diese per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
    Grundsätzlich gilt: von mir verursachte Mängel muss ich beseitigen (das sollte selbstverständlich sein); Mängel der Vormieterin nicht. Dabei ist aber wichtig, dass es Zeugen gibt, falls es deswegen bis vor Gericht geht; ebenso wichtig: jeden Raum bis ins kleinste Detail zu fotografieren, bevor die Schlüssel abgegeben werden.

    Das hat ein Anwalt dir geraten? Ist ja interessant.

    Dieser Anwalt scheint sehr geschäftstüchtig zu sein und eröffnet sich selbst eine Goldgrube. Mit so einem Vorgehen sind Rechtstreitigkeiten vorprogrammiert. Und dein Anwalt wird dafür bezahlt, ob du gewinnst oder verlierst.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Einen Rechtsbeistand zu dem Thema zu kontaktieren wäre also grundlegend erstmal sinnvoll entnehme ich damit dem Gesprächsverlauf - mein Anliegen / mein Ansatz ist also nicht vollkommen abwegig.

    Hallo,

    das hast du aus den bisherigen Beiträgen herausgelesen?

    Es war scheinbar sagar ein Architekt da, der dir bestätigt hat, dass die Wohnflächenabweichung geringer als 10% sind und dennoch willst du einen Anwalt einschalten. Mußt du diesen Anwalt bezahlen, oder läuft das über Prozesskostenhilfe?

    Naja, mach was du willst. Du hörst/liest scheinbar nur das was du gerne willst.

    Und dann dein ständiges Wiederholen, der "widerrechtlich falsch entstandenen" Wohnfläche. Ist nicht jede falsche Wohnfläche widerrechtlich?.

    Gruss
    H H

    Hallo Berny,

    bist Du dir da sicher? Denn ein Freund von mir der Anwalt ist, meinte er habe sich in den Baurechtlichen Vorschriften die für Bayern gelten
    etwas schlau gemacht und seines Erachtens nach, dürfte das nicht als Wohnung vermietet werden.

    Aber ich meinte zu ihm, dass ich mich hier im Forum mal bischen umhören werde, bevr ich einen Gutachter anheuern sollte.


    Hallo atbfan100,

    du hast eine Wohnung gemietet, die im Kellerbereich einen Hobbyraum hat. Dieser Hobbyraum war und ist bei der Wohnflächen von 80 qm eingerechnet. Das hast du gewußt, als du den Mietvertrag unterschrieben hast und plötzlich hast du ein Problem damit.

    Für mich sieht es so aus, als willst du jetzt irgendwelche winkeladvokatischen Klimmzüge machen, damit du um die Zahlung der von dir vereinbarten Miethöhe kürzen kannst. Du nutzt den Raum sogar und möchtest jetzt am liebsten die Miete um gut 37% reduzieren.

    Was immer das Bayerische Baurecht sagt, du hast gewußt, was du mietest und wie hoch die Miete dafür ist.

    Leute, die Vereinbarungen treffen und hinterher die Gesetze studieren, um zu prüfen, ob sie irgendwie drumherumkommen ihren Teil der Verpflichtung einzuhalten, widern mich an.

    Aber lege ruhig los, und bezahle einen Gutachter, bezahle anschließend einen Anwalt und versuch dein Glück vor Gericht. Das Ding hast du noch lange nicht gewonnen. Denn du nutzt den Hobbyraum sogar als Schlafzimmer. Wie eindeutig soll es noch sein, dass diese 20qm als Wohnraum taugen.

    Gruss
    H H

    Hallo satan0,

    ich habe die Sache noch nicht ganz verstanden.

    1. Dein Vermieter hat dich vor 2 Jahren gekündigt, weil er die Wohnung für seinen Sohn brauchte. Jetzt, zwei Jahre später, ist der Sohn ausgezgen.

    2. Du bist insolvent und suchst eine neue Wohnung.

    Diese beiden Sachen haben doch im rechtlichen Sinn nichts miteinander zu tun.


    Warum willst du, dass dein Vermieter die alte Wohnung nicht mehr vermieten darf (was immer das auch bringen sollte)?

    Oder erwartest du, dass dein alter Vermieter die alte Wohnung jetzt an dich vermieten soll?
    Falls es so sein sollte:
    Es ist wohl eindeutig, dass der Eigenbedarf echt und die Kündigung rechtens war. Damit ist die Sache abgeschlossen und du hast keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.

    Gruss
    H H

    Hallo Herr Andreas C1977 und H Hamburg,

    ich möchte mal klarstellen, dass hier die Verwaltung einen Fehler gemacht hat. Und wenn jemand einen Fehler macht, da sind wir uns doch sicher einig, muss ein anderer, in dem Falle ich, das doch nicht so ohne weiteres akzeptieren.
    ...
    Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen irgendwie klar machen, dass ich das Ding auf dem Kopf auch zum denken habe und mir lediglich meiner Rechte bewusst bin.

    Hallo,

    klar machen konntest du lediglich, dass du es nicht kapiert hast. Es geht dir doch nur ums Prinzip. Hast du als Student nichts anderes zu tun, als dich auf einen Rechtsstreit einzulassen, dessen Ausgang unklar ist.

    Aber mach was du willst. Mit der Einstellung wirst noch viel Spass im Leben haben.

    Over and Out
    H H

    .
    Ich habe einen gefunden und ihm zum Makler geschickt. Diesem möglichen Nachmieter wurde vom Makler aus gesagt, dass der Vermieter ihn (ohne Angabe eines Grundes - es gibt ja auch keinen) ablehnt. Stattdessen könne er aber gerne eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude nehmen. Der Nachmieter will aber lieber meine Wohnung haben, da ich hier einen Teil der Provision übernehmen würde.
    Was soll ich tun?


    Hallo,

    das passt ja leider wieder voll ins Bild eines unseriösen Maklers. Nimmt dir einfach deinen Nachmieter weg, um sich selbst die Arbeit zu sparen. Sicher kann er für die andere Wohnung auch eine Provision kassieren.

    Wenn du deine Geschichte glaubhaft machen kannts und dein Ex-Nachmieter bereit ist, als Zeuge auszusagen, hättest du theoretisch die Möglichkeit Schadenersatz vom Makler zu verlangen. Ich denke aber das wird sich kaum lohnen, weil du bestimmt klagen mußt und dann das Prozeßrisiko hast. Zudem würde der Zeuge/Ex-Nachmieter dann riskieren gar keine der Wohnungen zu kriegen.


    Ich kann dir leider nicht viel raten, weil du in der Situation am kürzeren Hebel sitzt. Wenn du genug Zeit und Geld hast, kannst du es natürlich krachen lassen und den Makler wirklich schadenersatzpflichtig machen. Ich persönlich würde es unter dem Motto "Scheißmakler" abhaken.

    Oder versuche deine Wohnung auf Zeit unterzuvermieten. Du mußt aber sicher sein, dass der Untermieter auch zahlt und wieder auszieht. Eine Genehmigung müßtest du vom Vermieter eigentlich kriegen.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo Siegmund,

    es tut mir leid, aber ich habe keinerlei Verständnis für dich. Die absurde Situation, über die dich jetzt scheinbar amüsierst, hast du selber geschaffen. Du verbuddelst mal eben deine alten Felle im Garten deines Vermieters und tust jetzt so, als sei das nichts Damatisches.

    Ich finde das widerlich. Wenn ich dann noch von Schamanen lese, dann klingt das für mich wie "Friedhof der Kuscheltiere".

    Man kann sich nie sicher sein, welcher Zauber da noch drin hingen. Vielleicht ist dem Fell schon eine neue Tatze gewachsen. Kein Wunder, dass der Vermieter das schnellstens entsorgen lassen hat. Erwartest du etwa im Ernst, dass deine Vodoo-Ritual-Gegenstände aufbewahrt werden bis du dann nach Fristsetzung die Entsorgung vornimmst?

    Du kannst auch noch ewig über die einbehaltene Kaution meckern. Auch wenn 400 Euro relativ viel erscheint, wird es dir schwer fallen den tatsächliche Wert für das Ausbuddeln deiner Hinterlassenschaften zu bestimmen. Möglicherweise mußte ein mächtiger Magier einen Schutzzauber legen, damit der Buddeler geschützt ist.

    Das dir jetzt noch eine Bärentatze angehängt wird, ist natürlich ärgerlich, aber ich denke nicht, dass die Staatsanwaltschaft so etwas verfolgt. Falls doch, mix doch einfach ein Elexier des Vergessens und gut ist.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Dies ist meine Meinung und ich hoffe, dass du niemals herausbekommst, wer ich wirklich bin. Oder kann man jetzt schon Vodoopuppen für Accounts machen.

    Hallo,

    ich würde mir das gut überlegen, ob du wirklich den Schlüssel zurückhaben willst. Auch wenn du prinzipiell Recht hast, brauchst du die Wohnung scheinbar nicht mehr. Sei doch froh, dass die Übergabe durch ist.

    Nimmst du sie jetzt wieder in Besitz, dann hast du zum Mietende eine weitere Übergabe. Hier könnte der Vermieter nochmal auf verrückte Ideen kommen.

    Ich würde mich an deiner Stelle nicht so ärgern. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter tatsächlich versucht hat, vorzeitig einen Nachmieter zu finden. Dass das jetzt nicht geklappt hat, kannst du ihm möglicherweis nicht anlasten.

    Aber, jeder so wie er möchte.

    Gruss
    H H

    Ich weis nicht ob das was zur Sache tut, aber unsere Wohnung ist öffentlich gefördert.
    Fink

    Hallo,

    ob das zur Sache tut?
    Tolle Frage, wenn nicht das was denn?

    Bei öffentlich geförderten Wohnungen, die in der Bindung sind, zählt der normale Mietenspiegel gar nicht, sondern die Miete wird nach eine Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelgt. Das ist ein sehr komplexe Kalkulation der Kosten und einer daraus resultierenden Kostenmiete. Wenn die Wohnung tatsächlich in der Bindung ist, dann kann eine Mieterhöhung nur bei einer Veränderung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung geltend gemacht werden. Dies müßte der Vermieter dir auf Verlangen darlegen.

    Ich wäre mir aber nicht so sicher, ob die Wohnung wirklich noch in der Bindung ist. Möglicherweise ist sie letztes Jahr rausgefallen. Dann wäre eine Anpassung an den Mietenspiegel genau der richtige Schritt. abei wird der reelle Mietwert der Wohnung basierend auf den tatsächlichen Verhältnissen festgestellt. Ist die Wohnung kleiner oder größer, als ursprünglich angenommen, dann fließt das natürlich auch ein. Bei der Erhöhung ist die Kappungsgrenze (15%/20%) natürlich zu beachten.

    Ich würde als erstes prüfen, ob die Wohnung noch in der Bindung ist. Wenn ja, ließe ich mir die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen und wenn nicht, dann würde ich mich freuen, dass ich den Raum so lange kostenlos nutzen konnte.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass die Mieterhöhung rechtswirksam ist. Der Passus im Mietvertrag "Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB." ist doch mehr als deutlich.

    Ich verstehe den Aufwand, den ihr betreibt nicht ganz. Es wird "aus Prinzip" widersprochen, Mahnung prallen an euch ab und jetzt habt ihr einen Anwalt am Hals (den müßt ihr sogar dann bezahlen, wenn ihr der Erhöhung doch noch zustimmt).

    Am Ende könnt ihr machen was ihr wollt, ihr werdet die Mieterhöhung bezahlen müssen. Zur Not nach einem gewonnenem oder verlorenem Prozess. Erreicht habt ihr aber jetzt schon, dass ihr hohe Kosten verursacht und die Verwaltung gegen euch aufgebracht habt. Und wofür? Dass ihr sagen könnt: "Denen haben wir es aber gezeigt!"

    Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche.

    Gruss
    H H

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