Beiträge von H Hamburg

    Wen der Mieter Mietrückstande oft geduldet hat, und nie den Mieter dafür abgemahnt hat, und plötzlich Kündigung ausspricht.
    Steht doch vor dem Richter nicht so gut da, oder? Ich weiß ja nicht bin ja kein Spezialist für so was. Ihr scheint ja alle Profis zu sein.
    Der Mainschwimme hat mich ja als der Schuldner enttarnt.

    Typisch für säumige Mieter ist, dass sie versuchen jede Nettigkeit des Vermieters aus der Vergangenheit gegen ihn auszulegen, statt dankbar zu sein, dass sie noch nicht unter der Brücke leben.

    So wie ich das einschätze, bist du völlig zu recht gekündigt worden. Du hast jetzt natürlich die Möglichkeit die fristlose Kündigung abzuwehren, indem du die Rückstände ausgleichst. Sollte der Vermieter nicht gleichtzeitig fristgerecht gekündigt haben, kannst du in der Wohnung bleiben, bis du das nächste mal nicht bezahlst.

    Gruss
    H H

    Danke AndreasC1977 für den Hinweis. Dann werd ich die wohl zahlen müssen. Danke euch für die Infos.
    Pech gehabt, nächstes mal Vorsicht vor Vertrauen walten lassen und gründlicher checken. Man lernt ja nie aus ;)

    Liebe Grüße

    Was hat das mit Vertrauen zu tun?
    Der Vermieter scheint ja ein gründlicher Mensch zu sein, so dass ich davon ausgehen würde, dass die Gardinen tatsächlich im Keller waren. Er hat es dir sogar noch gesagt.
    Was du falsch gemacht hast, ist nicht Bescheid zu sagen, dass sie plötzlich nicht mehr da waren. Zu dem Zeitpunkt hätte der Vermieter die Gardienen noch vom Vormieter zurückfordern können.

    Also, was du auch lernen solltest ist, die Schuld nicht nur bei den anderen zu suchen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    auch wenn du sicher recht hast und dein Nachbar ein A... ist, verstehe ich nicht, dass du ihn auch noch provozierst. Es kann nicht sein, dass man um 21.00 Uhr noch die Waschmaschine anschmeißen mußt, wenn du genau weißt, dass sie um 22:00 nicht fertig ist.

    Auch mit dem Paket hat er grundsätzlich recht. So etwas stellt man nicht einfach vor die Tür.

    Ich würde davon ausgehen, dass du mit einer Mietminderung nicht durchkommst, weil du selbst auch nicht ohne Fehler bist. Die meisten Sachen wirst du gar nicht beweisen können (Stufen eingefettet???).

    Ich würde mich selbst erst einmal an die Regeln halten und mich dann ganz konkret bei der Verwaltung beschweren.

    Gruss
    H H

    Wenn sie das Haus Kaufen würden würde es da irgendwelche Hilfen die sie in Anspruch nehmen könnten?

    Hallo Kosta,

    ja klar, es gibt hier eine Behörde, die jedem, der ein Haus haben möchte, das Geld dafür gibt.
    Natürlich nicht! Was ist denn das für eine Frage? Wenn deine Eltern genug Geld haben oder bei der Bank bekommen können sie das das Haus kaufen. Wenn nicht dann nicht.

    Das Gute ist aber, dass ein neuer Eigentümer in den Mietvertrag einsteigt und deine Eltern dann eine lange Kündigungsfrist haben, falls der neue Eigentümer überhaupt kündigen will und kann. Ich würde den Teufel noch nicht an die Wand malen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    laut Zusatzblatt gehören Gardinen dazu. Wahrscheinlich waren diese sogar im Keller und wurden von deinem Vormieter mitgenommen, als der Keller geräumt wurde. Hättest du dich seinerzeit vernünftig um die Sache gekümmert, hättest du das doch merken müssen, schließlich hat der Vermieter dir ja gesagt, dass die Gardinen im Keller seien.

    Ich verstehe nicht, warum du jetzt so ein Aufstand machst. Geht um gerade mal 71 Euro und war schließlich dein Fehler.

    Gruss
    H H


    ...
    Ich möchte auch den Hausfrieden erhalten, aber auf den Pool nicht verzichten.
    ...
    Der Pool soll nur in der Sommersaison ca. Mai bis September aufgebaut sein. Die Wiese wird selbstverständlich danach von mir wieder in Ordnung gebracht.

    Hallo,

    mit dem Hausfrieden klingt für mich etwas gegensätzlich. Du willst den Frieden erhalten, wenn du deine Interessen vollständig durchsetzen kannst.

    Ich sehe es genauso, wie die anderen Forumsteilnehmer, der Vermieter ist hier im Recht und auch gut beraten, wir das nicht gegen den Willen der anderen Partei zu erlauben.

    Witzig finde ich das mit der Wiese. Hast du schonmal gesehen, wie es aussieht, wenn auf dem Rasen etwas für ein halbes Jahr gestanden hat. Wenn ja, wie willst du denn eine kahle Stelle im Rasen in der Zeit ab September wieder in Ordnung bringen? Da müßtest du schon fertige Grashalme transplantieren.

    Du kannst nur versuchen, deine Nachbarn zu überzeugen. Sonst kannst du das vergessen.

    Gruß
    H H


    Dann brauchen wir viel Strom da wir viele Stream Filme schauen und TV schauen und Handy laden.
    .

    Hallo,

    das kann ja was werden. Ihr habt ja nicht die geringste Ahnung was was kostet.
    Deine "großen" Stromverbrauchen sind gar nicht so schlimm. Ein Fernseher ist nicht mehr als 50 Euro im Jahr und ein Handy 2 Euro/Jahr.

    Ihr habt 1200 Euro pro Monat und müßt davon 500 Euro für die Wohnung und sicher noch etwas extra für Strom usw. ausgeben. Das ist zwar sehr knapp, aber es gibt Menschen, die kommen sogar mit weniger klar. Und die Lehre dauert ja auch nicht ewig. Deine Freundin müßte ja nächstes Jahr fertig werden.

    Am Ende müßt ihr wissen, wie ihr mit dem Geld klar kommt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke, dass du wohl grundsätzlich im Recht bist. Du mußtest nur die türkise Wand überstreichen.

    Haben die anderen Bewohner noch eine Kaution von dir?

    Wenn nicht, würde ich auf meinen Standpunkt beharren und die Wände nicht streichen. Sollten die allerdings die Kaution haben, sollte es wesentlich weniger aufwendig sein, die fehlenden 3 Wände kurz überzustreichen, als die Kaution einzuklagen. Du kannst aber auch auf dein Recht bestehen. Vielleicht reicht schon der bloße Hinweis auf das von dir vorgebrachte Urteil und die Drohung mit einen Anwalt.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Ich will mich ja im Grunde nicht wegen so einem Gedöns mit der Vermieterin anlegen, aber ich musste der schon 1000 Sachen liefern und langsam nervt es. Außerdem hab ich schon unterschrieben und bin eingezogen.

    Hallo,

    mußt du nicht. Aber warum willst du es auf Ärger ankommen lassen, wenn du die Unterlagen hast?

    Ich würde die Kopien vorlegen und gut ist. Wenn du allerdings schon am Beginn des Mietverhältnisses zeigen willst, dass du deine Rechte kennst, kannst du das natürlich auf die Art sehr gut machen. Du mußt jetzt einfach abschätzen, was für dich das Beste ist. Es gibt durchaus Vermieter, bei denen es durchaus besser sein kann deren Marotten zu dulden, um nicht die Büchse der Pandora zu öffnen.

    Gruss
    H H

    Laut meinem Anwalt, der von solchen PHVs beauftragt wird, wird es in 80% nicht mal zum Prozess kommen, wenn der Vermieter einen vernünftigen Anwalt hat. In anderen 20% lernt der Vermieter noch mehr dazu (und zahlt als Verlierer die Kosten beider Seiten), das empfehle ich dir....

    Damit beende ich hier die Diskussion und wünsche einigen von euch viel Spass bei der Sanierung der eigenen Wohnung auf Kosten der unwissenden Mieters :)

    Schon wieder "mein Anwalt"... Das ist doch der Sportkunpel, den du beim gemeinsamen Duschen mit deinen Fragen nervst.

    Du verstehst doch gar nicht worum es geht. Hier hat nicht der Vermieter etwas neues einbauen lassen, sondern der Mieter. Da kann er nichts vom Vermieter verlangen, auch wenn es dich der Unterschied intellektuell überfordert. Es kann doch schon gar nicht so sein, wie du denkts. Dann könnte ja jeder Mieter seine 10 Jahre alte Wohnung sanieren und vom Vermieter die Kostenübernahme verlangen.

    Besprich das doch nochmal mit deinem Anwalt. Am besten wartest du, bis er aufs Klo geht und setzt dich in die Kabine neben ihm. Dann hat er mehr Zeit dir zuzuhören - er freut sich bestimmt immer, wenn du ihn mit deinem "Hobby" beschäftigst.


    Gruss
    H H
    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    die Rechtslage ist ja mehr als eindeutig. Wenn sich die Vermieterin nicht daran hält, hilft dir nur der Anzeige und Klageweg. Viellecht begreift sie dann, dass sie im Unrecht ist.

    Da du den Garten gemietet hast, darfst du den heiligen Stein hinlegen wo du willst. Theoretisch könnte sie am Ende aber verlangen, dass er wieder dort hinkommt, wo er war.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da du so gar keine Ahnung von dem Thema hast solltest du lieber einen Anwalt einschalten. Der kleinste Fehler bei der Kündigung kann zu deren Unwirksamkeit führen und dich am Ende noch mehr Geld kosten.

    Ansonsten muss man sagen, dass man mit 31 Jahren wenigstens die Erfahrung gemacht haben sollte, dass nicht alles wahr ist, was die Leute einem erzählen. Eine kurze Internetrecherche hätte sich hier gelohnt, um herauszufinden, dass man sich Mieter so nicht aussucht.

    Aber, wie es so schön heißt: Erfahrungen macht man leider oft erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte

    Ist jetzt aber zu spät für tolle Ratschläge. Du mußt zusehen, dass du die Mieterin los wirst. Darum ab zum Anwalt und zwar so schnell wie möglich.

    Gruss
    H H


    Ich habe meinen Anwalt deswegen kurz angesprochen und er meint, dass sein Kollege schon ein Prozess gegen den Vermieter wegen versuchten Betruges gewonnen hat. Der hat von dem ausziehenden Mieter die Schönrep schriftlich gefordert, obwohl es wusste, dass die Klausel ungültig war. :)

    Hallo,

    hast du dir die Geschichte ausgedacht, oder glaubst du alles, was man dir erzählt? Betrugsverfahren sind Strafsachen, die vom Staatsanwalt verfolgt werden und nicht von irgendwelchen Rechtsanwälten.

    Zur Sache: Ich denke auch, dass die Klausel ungültig ist. Obwohl ich persönlich nicht der Meinung bin, dass der Mieter benachteiligt wird. Im Gegenteil, er kann sich den Handwerker aussuchen (keine Mauschelei) und er könnte die Kleinigkeiten sogar selbst reparieren. Aber unser Bundesrichter sagen es sei eine Benachteiligung, darum ungültig. Es ist immer sehr praktische wenn Fragen an das Forum die Antwort inkl. der Urteile schon dabeihaben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du hast kein Anrecht auf einen neuen Laminatboden.

    Wie Berny beschreibt ist ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand des Bodens beschrieben wird sehr wichtig, damit allen klar ist, dass dieser bereits bei Einzug nicht in Ordnung war. Kümmere dich lieber um einen zuverlässigen Zeugen, statt diese Zeitungsaktion, die Berny vorgeschlagen hat, zu machen. Das mit der Zeitung macht man, um zu zeigen, dass irgendeine Sache zum Zeitpunkt des Fotos so war wie zu sehen und nicht schon früher. Eine alten Zustand kann man damit nicht beweisen. Die Zeitung vom letzten Jahr kann jeder irgendwo hinlegen und fortografieren, die, die nächstes Jahr erst erscheint nicht.

    Gruss
    H H


    Der § 201 a StGB ist übrigens sehr interessant, trifft hier jedoch in keinem Punkt zu. Ohne Brüstung bietet kein Balkon Schutz vor Einblick und IN der Wohnung wurde niemand abgelichtet. Man könnte sogar sagen, dass das über Monate/Jahre hinweg erfolgte fotografieren/filmen der baulichen Veränderungen einer Straße bald einen zeitgeschichtlichen Character bekommt und damit, wie gesagt, erlaubt ist. Im übrigen kann auch von einem konkludenten Verhalten ausgegangen werden, da ich ja Minuten lang offen auf der Straße stand, gesehen wurde und kein Bauarbeiter rief "halt stop, ich will das nicht". Aber das soll hier ja nicht umbedingt das Thema sein ;)

    Oha, das ist ja noch größerer Schwachsinn, als das was du bisher geschrieben hast.

    Over and Out
    H H

    Hallo,

    es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt der Vermieter muss den nach Abwägung aller Interessen günstigsten (nicht billigsten) Anbieter nehmen. Dabei kannst nicht verlangen, dass er jedes Jahr den Anbieter wechselt. Dass müßte man allerdings machen, damit man immer den günstigsten Tarif bei den Check 24 oder Verifox Angeboten bekommt. Die Offerten ganz oben sind meist nur für Neukunden und/oder enthalten einen Nachlass für die ersten 12 Monate, Sofortbonus oder Einmalbonus nach den ersten Jahr.

    Ich persönlich bin bei Bonusangeboten vorsichtig, weil die teuer kommen, wenn man nicht nach einen Jahr wieder raus ist. Die Neukundenangebote sind aber immer interessant und haben weniger Haken.

    Nimm doch mal deinen Vergleich und sprich den Vermieter an. Viele kennen das noch gar nicht, sondern freuen sich, wenn sie beim lokalen Versorger nicht mehr den Apothekentarif bezahlen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke auch, dass da etwas nicht stimmt. Es sollen 12.000 Liter an Heizöl verbraucht worden sein, für ein 460qm Haus? Kaum zu glauben.

    Dann erscheint mir die Positionen Wartung (286Euro) und Reinigung (320Euro) und Emmissionsmessung (62Euro) und Kaminfeger (68Euro) jeweils doppelt zu sein.

    Wenn ich du wäre, würde ich mir die Rechnungen genau ansehen. Es macht fast den Anschein, als ob hier zwei Gebäude abgerechent würden. Ich würde vor allem beim Schornsteinfeger prüfen. Der Öllieferant und der Wartungsfritze schreibt ohnehin, was der Rechnungsempfänger haben möchte.

    Falls wirklich alles richtig ist, solltest du dir überlegen, ob das die richtige Wohnung ist. Wieviel Heizkosten wirst du erst haben, wenn du dort mal einen knackigen Winter gewohnt hast.

    Gruss
    H H

    ach ja... wegen dem Bordstein ... hab beim Bauamt angerufen und der Verantwortliche meinte nur ... "ach ja, das wissen wir. Der Architekt hat uns das zu spät gesagt, wir hoffen, dass in 4 Wochen den Bordstein abgesenkt bekommen"

    super!!! muss ich den Parkplatz dann ganz bezahlen????

    Du bist wohl nie zufrieden. Erst beschwerst du dich, dass der Bordstein nicht abgesenkt ist, weil es deine Reifen auf Dauer beschädigen würde. Jetzt erfährst du, dass es in vier Wochen gemacht wird und fängst an über eine Mietminderung für einen Parkplatz zu diskutieren. Das wäre doch ohnehin nur ein paar Euro.

    Ich befürchte dein Duschwasserproblem ist ähnlich gelagert. Viel Lärm um eine Kleinigkeit.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass ein Fehler vorliegt. So hohe Heizkosten für die Frühjahrsmonate (nicht Sommer) scheinen unwahrscheinlich. Aber wie Berny so richtig geschrieben hat, ohne die Abrechnung zu kennen, wieß man nichts genaues.

    Was sagt denn der Vermieter dazu?

    Gruss
    H H

    Hallo Patinkin,

    da hast du ja einen völlig einfachen Sachverhalt völlig verdreht dargestellt. Dein Vermieter will dir die komplette Kaution zurückgeben, weil sie scheinbar nicht teilbat ist und möchte eine Sicherheit für evtl. BK-Nachforderungen haben. Allse völlig normal und rechtens.

    Du kannst ja auch die Variante wählen, dass er die Kaution behält, bis alles abgerechnet ist.

    Gruss
    H H

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